Nicht-Anhalten am Zebrastreifen > Strafanzeige ?

8. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
tradefox
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht-Anhalten am Zebrastreifen > Strafanzeige ?

Hallo! Ich bitte mal um Hilfe in dieser Sitauion oder wer weiß wie ich mich verhalten sollte:

als ich heute mein Auto vor meiner Haustür abstellte, parkte hinter ein Polizeiwagen ebenfalls ein. Der Polizist verlangte meine Papiere und auf meine Frage denn los sei, erklärte er mir, dass ich am Zebrastreifen NICHT angehalten hätte und ich deswegen nun eine Anzeige bekommen!!

Es ist zwar korrekt, dass ich
kurz vor Ende meine Fahrt einen Zebrastreifen passiert habe,- jedoch gab es hier keinen Grund zum Anhalten. Sicherlich waren Fußgänger auf dem Bürgersteig jedoch wollte niemand die Strasse überqueren?! Außerdem bin ich langsam gefahren,- es ist dort 30 km Zone,..

Ich muss ja wohl nicht stehenbleiben und warten bis jemand kommt?? Oder jedesmal anhalten, wenn ich dort vorbeifahre???

Wie verhalte ich mich? Ich bin mir wirklich keiner Schuld bewusst!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich nehme an, die Polizisten haben auch nicht gehalten, oder?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Es gibt keine grundsätzliche Verpflichtung, am Zebrastreifen anzuhalten. Dieses ist nur dann erforderlich, wenn Fußgänger die Fahrbahn offensichtlich überwueren wollen. Und hier könnte das Problem liegen. Wenn nämlich tatsächlich ein Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollte, ohne dass Du dessen Absicht erkannt hast, hättest Du anhalten müssen. Es ist natürlich auch denkbar, dass der Polizist das Verhalten eines, oder mehrerer, Fußgänger als Absicht zum Überqueren der Fahrbahn gedeutet hat, während Du ganz etwas anderes darin gesehen hast. Insgesamt ist diese Situation hier sehr schwierig, bis gar nicht zu beurteilen. Allerdings bin ich auch nicht davon überzeugt, dass es tatsächlich zu einer Anzeige kommt. Und wenn doch, dann wirst Du Gelegenheit bekommen, Dich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Bis dahin würde ich einfach mal abwarten.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

Wegen genau so einer Situation ist meine Schwester durch die Führerscheinprüfung geflogen!

Fährt zum Zebrastreifen, sieht da Leute stehen und reden. Die standen dort also schon ein Weilchen an der Seite, obwohl sie hätten laufen können. Nun ist meine Schwester einfach gefahren. Auch danach sind die Leute nicht gelaufen. Sie ist aber durchgefallen, weil sie nicht gehalten hat.

IMO gehört das Stehen an einem Zebrastreifen ohne Absicht zu überqueren genau so bestraft wie das nicht-anhalten!

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47647 Beiträge, 16841x hilfreich)

Das gibt keine Strafanzeige, sondern eine OWi-Anzeige.

Das Vergehen kostet 50€ zzgl. Gebühren und 4 Punkte.

Wenn beide Polizisten einhellig behaupten, dass ein Fußgänger erkennbar die Absicht hatte, den Zebrastreifen zu benutzen, hast Du kaum eine Chance, dagegen vorzugehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Sehe ich so wie hh, der Knackpunkt ist die Aussage der beiden Polizisten.

Ansonsten ist man nicht verpflichtet grundsätzlich an einem Zebrastreifen zu halten. Man sollte aber die Geschwindigkeit deutlich reduzieren, wenn man sich einem Zebrastreifen nähert, so dass man rechtzeitig halten kann, sofern ein Fussgänger die Straße kurzfristig überqueren möchte.

Viele Grüße,

barchetta

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

"Wenn beide Polizisten einhellig behaupten, dass ein Fußgänger erkennbar die Absicht hatte, den Zebrastreifen zu benutzen, hast Du kaum eine Chance, dagegen vorzugehen."[i]

Dann hätten sie selbst aber halten müssen, um dann - nach obiger Aussage festzustellen, dass diese Leute eben nicht die Straße überqueren wollen.

Ich sehe das ganze so:
Du passierst den Zebrastreifen und hinter dir die Polizei.
Die Polizisten behaupten, die Passanten wollten über die Straße gehen und du hast nicht gehalten.
Entweder sind sie auch gefahren ohne zu halten und dann trifft der Tatvorwurf auch auf sie zu, oder sie haben gehalten, um dann festzustellen, dass doch keiner rüber will.

Problem ist nur: OWIS schienen bei Polizisten prinzipiell nicht geahndet zu werden.
Vor nciht all zu langer zeit habe ich ein Polizeiauto in zweiter Reihe mit Warnblinkern stehen sehn während die beiden Insassen sich in der Metzgerei um die Ecke was zu essen holten.

Wenn das einer von 'uns' machen würde...

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.259 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen