Neuer FS ohne MPU nach 10 oder 15 Jahren?

9. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ulrich
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Neuer FS ohne MPU nach 10 oder 15 Jahren?

Hallo Gemeinde,

mir wurde zuletzt anno '92 der Führerschein für 9 Monate entzogen. Während dieser Zeit, im Sommer '93, erhielt ich auch noch eine Geldstrafe wegen betrunkenem Fahrradfahrens. Seitdem ließ ich die Sache ruhen. Da nun einige Jahre vergangen sind, und ich jobbedingt den Schein dringend benötigen würde, wollte ich nun endlich einen Neuanfang wagen, in der Hoffnung, mir die lästige MPU sparen zu können. Dies scheint aber nun doch nicht so einfach zu sein, da die Tilgungsfrist anscheinend bis zu 15 Jahre betragen kann. Meine Frage lautet nun, ob ich mich selbstständig bei der FS-Stelle darüber erkundigen kann, wie rein meine Weste ist, oder dafür professionelle Hilfe brauche. Es ist mir gerüchteweise zu Ohren gekommen, daß man dabei auch etwas falsch machen, also gewissermaßen schlafende Hunde wecken könnte.

Gruß, Ulli

und vielen Dank im voraus für eure Bemühungen

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Sie können einfach beim Verkehrsamt "Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis" stellen (müssen Sie ja sowiso tun, bevor Sie den FS neu machen dürfen). Von dort aus wird man Ihnen dann mitteilen, ob Sie eine MPU machen müssen oder nicht.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ulrich
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das werde ich ganz bestimmt nicht tun. Falls die Tilgungsfrist dann noch nicht abgelaufen sein sollte, so könnte im Fall eines negativen Bescheides alles von vorne anfangen.
Das möchte ich auf jeden Fall vermeiden, und nur darauf zielte eigentlich auch meine Fragestellung.

Gruß, Ulli

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen