Nachts eienen Tramper gestriffen!!!

9. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
ChBisUw
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachts eienen Tramper gestriffen!!!

Hallo liebe Leute habe letzte Nacht folgendes Problem gehabt: Ich bin gestern kurz nach Mitternacht auf einer Landstraße Ortsausgang 100 kmh gefahren! Auf dieser Straße lief ein in Dunkel Bekleideter, Betrunkener Fußgänger/Tramper in Fahrtrichtung also auf meiner Seite. Dieser hat versucht mit seinem Höchgestreckten Daumen Auto`s anzuhalten um ihn mitzunehmen!!!
Ich fahre also auf dieser Straße mit Abblendlicht wegen Gegenverkehr auf einmal hats geknallt, ich habe die ausgestreckte Hand des Fußgängers mit meinem Beifahrer-Spiegel gestriffen Spiegel Total Kaputt und Kratzer an Tür und Scheibe, der Fußgänger den ich anschließend ohne die Polizei zu rufen nach Hause geschaft habe hat eine Geprellte Hand bzw. Arm!!!
Nun meine Frage wer hat Schuld und was wird mit den Kosten für den Schaden an meinem Auto, sollte ich noch die Polizei einschalten???

Danke im voraus


-- Editiert von chbisuw am 09.10.2005 19:33:48

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37 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1193
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
ChBisUw
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Unglaublich aber wahr :( :(:(

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#3
 Von 
guest-12324.02.2012 19:24:05
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 63x hilfreich)

Soll das ein Witz sein?
Du fährst nachts einen Menschen an. Der Aufprall war so stark das Dein Auto beschädigt ist.
Zitat: Spiegel Total Kaputt und Kratzer an Tür und Scheibe.
Statt sofort einen Krankenwagen zu rufen bringst Du ihn nach Hause und stellst auch noch eine Diagnose.
Zitat: Geprellte Hand bzw. Arm
Bist Du Mediziner?
Ich bin zwar kein Jurist aber ich gehe doch davon aus das Du Dich strafbar gemacht hast.
Dann zu fragen wer Deinen Sachschaden bezahlt ist vorsichtig ausgedrückt unmöglich.
Hast Du überhaupt einen Führerschein?
Nicole

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#4
 Von 
ChBisUw
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe sehr wohl einen Führerschein und diesen nicht erst seit paar Jahren!!! Ich habe ihn nicht angefahren sondern gestriffen. Der Herr wollte vor Ort keinen Arzt haben und auch keine Polizei er wollte nur nach Hause. Ein Diagnose habe ich nicht selber gestellt, ich habe ihn Heute Nachmittag besucht!!!

Mfg

-- Editiert von chbisuw am 09.10.2005 22:05:31

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#5
 Von 
ChBisUw
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe auch gerade mit einem Bekannten über diese Sache gesprochen der Sagte mir das er genau diese Person, genau auf dieser Straße auch bald schon mal übern Haufen gafahren hat!

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#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Vielleicht ist das seine Masche, um seinem Mitfahrwunsch Nachdruck zu verleihen...

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#7
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Mal abgesehen davon, dass er ihn gestreift hat. "Gestriffen" :) :) :) :)

Der Herr hat wohl bereits sein 70 Jahren seinen Führerschein und ist noch immer nicht bereit, ihn endlich abzugeben, bevor noch mehr Leute zu Schaden kommen.

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#8
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

lol

also ich kann ihn verstehen!!

Was kann ich denn dafür wenn da nachts so ein ..... auf der straße steht??

Die Autos rauschen auf landstraßen mit über 100 km/h lang, jeder halbwegs vernünftige mensch sollte wissen das man da als Fußgänger nix verloren hat!!

Naja, vor kurzem habe ich auch auf der Kraftfahrstraße nen Radler überholt... Der fuhr da mit Tempo 30 gaaaanz entspannt...

Leute gibts...

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#9
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

lol

also ich kann ihn verstehen!!

Was kann ich denn dafür wenn da nachts so ein ..... auf der straße steht??

Die Autos rauschen auf landstraßen mit über 100 km/h lang, jeder halbwegs vernünftige mensch sollte wissen das man da als Fußgänger nix verloren hat!!

Naja, vor kurzem habe ich auch auf der Kraftfahrstraße nen Radler überholt... Der fuhr da mit Tempo 30 gaaaanz entspannt...

Leute gibts...

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#10
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Nix Gestriffen!

Streifen - streifte - gestreift.

Das Wort Gestriffen gibts definitiv nicht.

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#11
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

Hmm.... ein Aufprall einer Handfläche auf einen Spiegel, der deswegen demoliert ist.....

Ich möchte sehen, mit wieviel Wucht ich auf einen Spiegel einhauen muss, damit ich ihn 'total kaputt' bekomme. Wohl kaum mit einem Schlag. IMHO war der Aufprall dann wohl doch etwas härter. Da stellen sich mir dann zwei Fragen:

- wie gross war der Abstand zum Tramper? Ist er auf der Strasse herumgesprungen oder war der Mindestabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein wenig zu gering?

- bei DEM Aufprall hätte ich ihn alleine deswegen schon zur Notaufnahme gebracht, um mich vor späteren Ansprüchen zu schützen. Was, wenn der Gute nun einen Trümmerbruch hat und wg. oben genannten evtl. fehlendem Abstand klagt, sobald er wieder nüchtern ist?

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#12
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

>Ich bin gestern kurz nach Mitternacht auf einer Landstraße Ortsausgang 100 kmh gefahren! Auf dieser Straße lief ein in Dunkel Bekleideter, Betrunkener Fußgänger/Tramper in Fahrtrichtung also auf meiner Seite.

@JoeyNickel: Mindestabstand?? Seit wann benutzen Fußgänger Landstraßen??

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#13
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Am Ortsausgang bereits 100? Jungejunge ....

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#14
 Von 
ChBisUw
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

- bei 100 Kmh Aufprall mit Faust (Hochgestreckten Daumen) Spiegel Total Kaputt, er wollte ja ein Auto anhalten
- nicht Ortsausgang sondern Außerorts
- Ich habe schon Abstand gehalten aber warscheinlich nicht genug wegen Gegenverkehr, der Fußgänger war auch alkoholisiert
- Er wollte keinen Arzt und keine Polizei, ich konnte ihn doch nicht dazu Zwingen

Mfg

P.s. ist das hier ein Rechtsforum oder ein Rechtschreibforum;)


-- Editiert von chbisuw am 10.10.2005 15:25:09

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#15
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

@ Tommy21: ok, sagen wir "Seitenabstand". Als Verkehrsteilnehmer muss ich doch sicherlich einen bestimmten Abstand zu anderen "Verkehrsteilnehmern" halten, bspw. in einem akzeptablen Abstand an einem Radfahrer vorbeifahren. Es kann doch nicht sein, daß ich mit 100 Klamotten an einem Fussgänger vorbeifahre, der seinen Daumen raushält, und diesen dann dabei streife!?

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#16
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Warum kann denn das nicht sein? Ich würde lieber mal fragen, was ein Betrunkener nachts auf der Landstraße zu suchen hat. Er wäre nicht der erste gewesen, der auf der Motorhaube gelandet wäre. Man kann doch von den Autofahrern nicht erwarten, daß sie in der Mitte fahren, weil evt rechts und links Betrunkene Tramper umherhirschen.
Natürlich muß man zum Radfahrer Abstand halten aber der muß genau aus diesem Grund für Beleuchtung sorgen.
Aber ob die leuchtende Nase des Alkis ausreicht...?

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#17
 Von 
ChBisUw
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

So ich war Heute bei der Polizei und habe mal nachgefragt. Die sagten mir, Ich bzw. wir hätten sie (die Polizei) gleich Rufen sollen, ich sagte zu den Kollegen das wir alle Beide kein interesse daran hatten zu diesem Zeitpunkt des Unfalls die Polizei zu Rufen! Der nette Kollege sagte mir auch noch das wenn wir jetzt nachträglich eine Anzeige machen würden, würde diese Warscheinlich im Sande Verlaufen!
Heute Nachmittag Rief mich die Mutter von dem Geschädigten an und Fragte mich ob ich eine Private Haftpflicht habe und wer denn die Artztkosten und die Kosten für eventuelle Spätfolgen übernehme, ich Antwortete ihr Ich auf jedenfall nicht weil wer Bezahlt mir den Schaden an meinem Auto!!!

mfg

-- Editiert von chbisuw am 11.10.2005 16:03:23

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#18
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

Servus, also ich schlag hier nicht noch in die Kerbe, wie kannst Du nur und überhaupt...
Ist eine mißliche Sache.
Ihr hättet trotz allem wirklich sofort die Polizei holen sollen, auch zur Sicherung Deiner Ansprüche. Denn, Du schreibst es ja selber, jetzt warst Du ja auch noch bei der Polizei. Leider besteht nach zwei Tagen und mehr nicht mehr die Möglichkeit, nachträglich die Blutalkoholkonzentration des Fußgängers feststellen zu können.
Von daher wird bei einem Rechtsstreit, auf den es m.E. hinausläuft Aussage gegen Aussage stehen.
Meinerseits ein praktischer Tip, nimm Dir schnellstmöglich einen Anwalt und versuche den Schaden an Deinem Auto geltend zu machen. Sicherlich wird da ein Mitverschulden Deinerseits von ca. 50 % mit herausspringen wegen der höheren Betriebsgefahr des Kfz, aber, wer zuerst klagt, bekommt meistens auch Recht, und wenn`s nur teilweise ist....

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#19
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

mal angenommen er hätte gleich die Polizei gerufen, hätte er dann recht bekommen(also der Autofahrer)? Oder der Fußgänger?

Mir wäre sowohl als Radfahrer als auch als Autofahrer(in diesem Fall Beifahrer) schon fast eine betrunkene Person ins Auto gelaufen... Wenn man mit 100 daher fährt und plötzlich aus dem Dunkel eine betrunkene Person auf die Straße läuft kann man i.d.R. nicht mehr viel machen... Wie sieht die rechtliche LAge aus?

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#20
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Der Fußgänger könnte eventuell wegen §315b STGB verfolgt werden (Straßenverkehrsgefährdung, wenn er andere durch sein Verhalten etwa zu lebensgefährlichen Ausweichmanövern oder zur Totalzerstörung ihrer Autos verleitet). Wenn er aufdringlich versucht, Leute zum Anhalten zu bewegen, vielleicht aucht Nötigung.

Für den Autofahrer hätte man stattdessen wohl ein Verfahren wegen fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötigung zu erwarten, wobei geprüft wird, ob er hier in irgendeiner Weise schuldhaft zu dem Unfall beigetragen hat (überhöhte Geschwindigkeit, selbst Alkohol oder was auch immer). Wenn ihm kein Fehlverhalten nachzuweisen ist, endet sowas wohl mit der Einstellung.

-- Editiert von danielB am 12.10.2005 03:28:54

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#21
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Übrigens ist es zwingend notwendig die Polizei zu holen, wenn ein Personenschaden vorliegt.

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"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Auch und vor allem wegen Streifenhörchen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Vielleicht ist gestriffen ja ein Blending aus gestreift und getroffen???

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#24
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Wie wärs denn mit GESTROFFEN?

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
ChBisUw
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Am Besten Google Fragen!!!
Ich denke dann ist die Rechtschreibfrage geklärt!!!;)

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

Hmm, auf die Fragen weiter vorne....
Nach StVO darf man nur so schnell fahren, dass man innerhalb der überschaubaren Strecke auch anhalten kann. Da es außerorts geschah, ist der Tramper auch nicht plötzlich auf die Straße gesprungen, sondern war im Lichtkegel xx Meter vorm Auto sichtbar, innerhalb dieser Strecke hätte man anhalten müssen können, demzufolge Tempo dergestalt.

Und das mitd er Polizei rufen, dass meinte ich nur zu dem Zweck, dass die bei dem Fußgänger als Unfallbeteiligtem den BAk messen bzw. die Messung anordnen, denn dann käme evt. ein überwiegendes Verschulden des Fußgängers in Betracht, da seine Handlung dann evt. als überraschend und unvorhersehbar einzustufen ist.

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#27
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Auch die Helligkeit der Kleidung dürfte eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Ist auch im Nachhinein nicht mehr festzustellen.



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#28
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@KlagDichReich:
Welcher Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht man wenn man bei einem Personenschaden nicht die Polizei ruft?

Unterlassene Hilfeleistung wäre es, wenn man eine offensichtlich hilfsbedürftige Person sich selbst überlässt und Unfallflucht, wenn man sich entfernt, ohne den anderen Beteiligten die nötigen Information zu überlassen...

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#29
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ich würde dazu den §34 STVO >>Pflicht zur Vergewisserung über Unfallfolgen<< anführen wollen.



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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Das wäre dann wohl im Zweifelsfall eine Ordnungswidrigkeit nach §49 Absatz 1 Nr. 29; wobei ich im §34 STVO nichts entdecken kann, wonach die Polizei zu alarmieren wäre.

0x Hilfreiche Antwort

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