Nach leichtem Schaden - Wer zahlt /wer hat Schuld?

8. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Jens Thomas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach leichtem Schaden - Wer zahlt /wer hat Schuld?

Auf einer recht engen Straße, die einseitig mit einem Parkstreifen versehen ist, ist mir von einem entgegenkommenden Fahrzeug der Rückspiegel beschädigt worden. Der Fahrer des anderen Fahrzeuges hätte eigentlich vor den parkenden PKWs warten müssen. Er behauptet jetzt, bereits auf Höhe der geparkten Fahrzeugen gewesen zu sein. Zum Zeitpunkt des Zusammenstosses war dem auch so, allerdings hatte ich diese Stelle fast passiert, d.h. ich war bereits etwa 10 m in die enge Stelle eingefahren. Da er jetzt die Schuld nicht übernehmen möchte, weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll. Wie kann überhaupt noch geklärt werden, wer die Schuld trägt. Es gab keine Zeugen und auch die Polizei wollte nicht kommen.
Ich werde als erstes einen Brief an ihn verfassen, in dem ich ihn um die Zahlung von 180 € (diesen Betrag nannte mir ein Autohaus) bitte. Was kann ich sonst noch tun, um den Schaden erstzt zu bekommen?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Eigentl. gar nichts. Du kannst natürl. das gerichtliche Mahnverfahren in gang setzen, aber wenn er der Forderung widerspricht, sieht es schlecht aus.

Auch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist möglich, dadurch kommst Du aber auch nicht an Dein Geld, da das auf zivilrechtlichem Weg geltend gemacht werden muß.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

ich empfehle, isb, wenn du rechtschutzversichtert bist, einen anwalt einzuschalten. deine schilderung spricht dafür, dass der andere sich verkehrswidrig verhalten hat. zumindest wird er einen anteil an den kosten -stichwort betriebsgefahr- tragen müssen.

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