Hallo! Mein Verlobter und ich hatten auf der Autobahn einen Unfall bei der wir eine Zeugenaussage machten unter Schock und unterschrieben bei der wir uns wohl selbst belasten, teilweise fehlen aber wichtige Details zu der Aussage die viellecht auch entlastend wirken könnten und wir würden die aussage gern revidieren. Es gibt keine fremdschäden oder andere Geschädigte nur unsere eigenen Schäden! Kann man die Aussage revidieren? Haben wir immer noch das Recht keine Aussage zu machen?
Danke!
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Nach Unfall unter Schock Zeugenaussage!
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Sollte kein Anhörungsogen mehr kommen, da hier schon vor Ort angehört wurde, so könnt Ihr gegen den folgenden Bußgeldbescheid Einspruch einheben, wenn Ihr denkt, hier habt entlastende Umstände nicht angegeben.
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Und wenn ein Anhörungsbogen nochmal kommt?
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Da der Unfall mit einende Mietewagen geschah, wie verhält es sich mit der Versicherung? Wird diese nicht haften?
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Wenn noch ein Anhörungsbogen kommt, tragt Ihr da eure Sichweise ein.
Zahlen tut die Versicherung schon, nur wenn Ihr eine Selbstbeteiligung vereinbart hattet, ist diese dann fällig.
Wie geschah denn der Unfall?
Vorsatz war nicht im Spiel?
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quote:
wie verhält es sich mit der Versicherung? Wird diese nicht haften?
Die Versicherung haftet für bestimmte Sacheschäden, nicht jedoch für Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten der Versicherten.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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