Nach Unfall schweres Bußgeld

8. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
pzw96
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
Nach Unfall schweres Bußgeld

hallo,
Ich hatte heute meinen ersten Unfall, bei regennasser Fahrban rutschte mir das Heck in einer Linkskurve davon, ich reagierte erschrocken mit massivem Gegenlenken und Vollbremsung, woraufhin ich gegen die innere Leitplanke knallte. Mein BMW e36 316i Compact erlitt dabei einen wirtschaftlichen Totalschaden. Während ich auf den ADAC wartete fuhr die Polizei vorbei und hielt selbstverständlich an, der Wagen blockierte die halbe Fahrbahn, da mir der rechte Vorderreifen beim Aufprall mit dem Bordstein platzte. Soweit sogut, Alkoholtest gemacht und befragt wie das Ganze passierte. Nachdem der Wagen aufgeladen wurde erhielt ich meine Papiere zurück, doch dann kam der Schock:
"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."
Sind 135€ + 1 Punkt, was heißt dass meine Probezeit verlängert wird und ich an einem Aufbauseminar teilnehmen muss. Doch mein Beifahrer kann bezeugen, dass ich mit nicht mehr als 45km/h um die Kurve bog und beim herausbeschleunigen aus dieser das Heck leicht wegrutschte, ich es durch meine Reaktion dann letztendlich zum Aufprall brachte. Nun meine Frage: Kann ich dagegen Einspruch einlegen? Oder ist diese "nicht angepasste Geschwindigkeit" unantastbar? Ich meine das kann man ja auslegen wie man will, doch dafür dass niemand außer der Leitplanke zu Schaden kam und nur ich somit meinen Wagen bezahlen muss finde ich diese Strafe doch sehr hart. Kann man da was machen? Wäre wirklich wichtig :(

Mfg,

Pascal


/edit: Denn hier habe ich z.B. gelesen dass Unaufmerksamkeit oder ein Fahrfehler dagegen nur mit 35€ ausfallen
http://www.123recht.net/Bu%C3%9Fgeldbescheid-Arg-uebertrieben,-kann-man-was-mach-__f279584.html

-- Editiert pzw96 am 08.12.2014 19:32

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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33 Antworten
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#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ich weiß, das fällt schwer.
Aber lies folgenden Satz doch bitte nochmal objektiv:

quote:
dass ich mit nicht mehr als 45km/h um die Kurve bog und beim herausbeschleunigen aus dieser das Heck leicht wegrutschte


Das bedeutet nicht anderes als: unangemessene Geschwindigkeit. Weil du hast die Kontrolle über das Fahrzeug verloren.

Danach kam es unbestrittenerweise zum Unfall.

quote:
doch dafür dass niemand außer der Leitplanke zu Schaden kam und nur ich somit meinen Wagen bezahlen muss finde ich diese Strafe doch sehr hart.


Ich kann dich beruhigen: die Strafe, wenn jemand anderes zu Schaden gekommen wäre, wäre härter gewesen.

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#2
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

quote:
Während ich auf den ADAC wartete fuhr die Polizei vorbei und hielt selbstverständlich an, der Wagen blockierte die halbe Fahrbahn

Und du hast es nicht für notwendig gehalten, die Polizei von selbst zu rufen, wenn du die halbe Fahrbahn an einer unübersichtlichen Stelle blockierst?

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#3
 Von 
pzw96
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Naja es war eine zweispurige Straße für dieselbe Richtung, es wurde nur die Hälfte der Zusatzspur blockiert, Warndreieck etc war aufgestellt und der Verkehr floss flüssig weiter. Es war mein erster Unfall, ich war zum Anfang mit der Gesamtsituation etwas überfordert. Naja wie gesagt ich war quasi schon aus der Kurve heraußen als die Hinterräder den Grip verloren und ich durch zu starkes Gegenlenken die Kontrolle verlor, ist dann nicht das Gegenlenken ein Fahrfehler oder führt man das dennoch auf die Geschwindigkeit zurück? Ich meine ich wurde ja nicht schneller, sondern die Räder gingen halt direkt durch, also das meinte ich mit beschleunigen

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

quote:
Es war mein erster Unfall, ich war zum Anfang mit der Gesamtsituation etwas überfordert.

Ein sehr starker Grund mehr, die Polizei zu rufen. Da kann man schnell was gefährliches übersehen.

Zudem haben die ein Blaulicht - das ist deutlich besser sichtbar als ein kleines Warndreieck am Boden.
Falls jemand überholt und zum Beispiel durch den Regen oder wegen einem anderem Auto im Sichtfeld das Warndreieck übersieht und in dich reinkracht, könnte dir eine Teilschuld gegeben werden. Du musst die Stelle so gut absichern wie du kannst und dazu kann es gehören, ein Blaulicht davor hinzustellen (zu lassen).

Ich bin mir übrigens nicht sicher, ob das nicht unter Fahrerflucht fällt. Könnte sein, dass du da noch Glück gehabt hast.

quote:
Naja wie gesagt ich war quasi schon aus der Kurve heraußen als die Hinterräder den Grip verloren und ich durch zu starkes Gegenlenken die Kontrolle verlor, ist dann nicht das Gegenlenken ein Fahrfehler oder führt man das dennoch auf die Geschwindigkeit zurück?

Deine Hinterräder hatten keine Haftung mehr und dir ist das Heck leicht weggerutscht. Du hattest also keine Kontrolle mehr über das Fahrzeug, was bedeutet, dass du definitiv zu schnell warst.

Hättest du dann richtig reagiert, hättest du vielleicht den Unfall vermeiden können. Aber deine Geschwindigkeit wäre trotzdem nicht angepasst gewesen. (Wärst du professioneller Drifter, könnte man sich eventuell darüber streiten, aber so ist es eindeutig.)


Einen Einspruch gegen den Bescheid halte ich für nicht erfolgsversprechend. Wäre auf der Straße plötzlich Eis gewesen (und an sonst keiner anderen Stelle) hätte man drüber streiten können, aber so wird meiner Meinung nach nichts gehen.

-- Editiert teador am 08.12.2014 23:54

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

aus dem Titel:

quote:
schweres Bußgeld
Sorry, aber 135 Euro ist nun absolut kein schweres Bußgeld. Ich hatte bei dem Titel irgendetwas Vierstelliges erwartet.

quote:
der Wagen blockierte die halbe Fahrbahn, da mir der rechte Vorderreifen beim Aufprall mit dem Bordstein platzte.
Und warum kann man wegen einem geplatzen Reifen nicht zur Seite fahren? Selbst mit halb abgerissener Achse schafft man es noch ein paar Meter.

quote:
Das bedeutet nicht anderes als: unangemessene Geschwindigkeit. Weil du hast die Kontrolle über das Fahrzeug verloren.
Sehe ich nicht so. Zum Unfall ist es vermutlich durch durchdrehende Räder gekommen, und das ist keine überhöhte Geschwindigkeit (sondern allenfalls überhöhte Beschleunigung).
Ob sich aber der Weg über Gericht und Gutachten lohnt sei mal dahingestellt (wie gesagt, 135 Euro ist nicht die Welt, die werden auch schnell anderes erreicht).
Ich würde trotzdem Einspruch einlegen und mich auf einen Fahrfehler berufen (bei nasser Fahrbahn etwas zu viel Gas gegeben). Zurückziehen kann man den Einspruch immer noch.

quote:
Ich kann dich beruhigen: die Strafe, wenn jemand anderes zu Schaden gekommen wäre, wäre härter gewesen.
Aber nicht bei rein materiellen Schäden.

quote:
Und du hast es nicht für notwendig gehalten, die Polizei von selbst zu rufen, wenn du die halbe Fahrbahn an einer unübersichtlichen Stelle blockierst?
Wo bitte steht irgendwo, dass man dazu verpflichtet ist?
Und von "unübersichtlicher Stelle" ist doch absolut keine Rede (obwohl auch das nichts ändern würde).

EDIT:
Zitat:
Ich bin mir übrigens nicht sicher, ob das nicht unter Fahrerflucht fällt.
Nein, wo soll hier die Fahrerflucht liegen? Der Fahrer war ja noch am Unfallort, weniger flüchten kann man gar nicht.
Aber richtig ist, dass eine - auch von mir vermutete - Nichtmeldung eine Unfallflucht gewesen wäre (wie so oft bei Unfällen mit Leitplanken, Laternen etc.).

Stefan

PS: Bitte zu gegebener Zeit berichten, wie es geendet hat.


-- Editiert reckoner am 09.12.2014 00:13

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#6
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

quote:
Zum Unfall ist es vermutlich durch durchdrehende Räder gekommen, und das ist keine überhöhte Geschwindigkeit (sondern allenfalls überhöhte Beschleunigung).

Das ist erst Mal ein guter Einwand. Nur waren nicht die Räder das Problem, sondern, dass das Heck verrutscht ist. Und das liegt vorrangig an der überhöhten Geschwindigkeit. Ich befürchte, die meisten Sachbearbeiter werden den Einspruch daher ablehnen.
Auf der anderen Seite geht es nicht nur umd die 135 € (+ Einspruchskosten), sondern um ein Aufbauseminar und eine verlängerte Probezeit, so dass es ein Versuch wert sein könnte. In dem Fall würde ich darlegen, dass der Fehler vor allem im Gegenlenken lag und es bei einer richtigen Reaktion zu keinem Unfall gekommen wäre.

quote:
Wo bitte steht irgendwo, dass man dazu verpflichtet ist?
Und von "unübersichtlicher Stelle" ist doch absolut keine Rede (obwohl auch das nichts ändern würde).

§34 Abs 1 (2), (6a) und Abs 3.
Wenn man bei einer Linkskurve bei 45 kmh das Rutschen anfängt und auf mindestens einer Seite eine Leitplanke ist, dann ist sie meiner Meinung nach unübersichtlich.

quote:
Nein, wo soll hier die Fahrerflucht liegen? Der Fahrer war ja noch am Unfallort, weniger flüchten kann man gar nicht.
Aber richtig ist, dass eine - auch von mir vermutete - Nichtmeldung eine Unfallflucht gewesen wäre (wie so oft bei Unfällen mit Leitplanken, Laternen etc.).

Da stimme ich dir zu, geplante Fahrerfluchten sind ja noch nicht strafbar. Mein Fehler.

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Das ist erst Mal ein guter Einwand. Nur waren nicht die Räder das Problem, sondern, dass das Heck verrutscht ist.
Und worauf steht das Heck? Ich glaube auf Rädern. ;)
Anmerkung: Wir sprechen von einem Fahrzeug mit Hinterradantrieb.

quote:
§34 Abs 1 (2), (6a) und Abs 3.
Auch dort steht nichts dazu, dass die Polizei gerufen werden muss.
Bei dem geschilderten Unfall hätte ich das auch nicht gemacht. Warum auch?

quote:
Wenn man bei einer Linkskurve bei 45 kmh das Rutschen anfängt und auf mindestens einer Seite eine Leitplanke ist, dann ist sie meiner Meinung nach unübersichtlich.
Wieso? Rutschen kann man aus den unterschiedlichsten Gründen, auch bei 45 km/h, das hat doch nichts mit der Übersichtlichkeit zu tun.
Und die Leitplanke sagt auch nichts dazu, oft geht es eher darum, dass es neben der Straße gefährlich wird und daher die Autos auch für den Fall der Fälle auf der Straße gehalten werden sollen (auf Brücken, vor Abgründen, in Abgrenzung zu Gehwegen etc.).
Wir wissen auch, dass es eine zweispurige Straße war, also relativ breit; das spricht sogar eher gegen Unübersichtlichkeit.
Aber egal, eine mangelhafte Absicherung o.ä. wird ja gar nicht vorgeworfen, also beenden wir doch dieses Randthema.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Ähnliche Fälle hatten wir doch schon einige.

Einen hat der Fragesteller auch schon gefunden.

Ansonsten gibt es hier noch mehr:
http://www.123recht.net/selbstverursachter-VU-zu-schnell-__f472895.html
Lesen (auch die enthaltenen Links darin), dann wird der Fragesteller glücklich sein.

Ergo: Durch geschickte Argumentation sollte es möglich sein, dass Bußgeld zu drücken und den Punkt wegzubekommen.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ganz einfach, weil zum Unfall gehört
Nein, das ist definitiv falsch, es gibt keine Pflicht die Polizei zu rufen (noch nicht einmal bei Personenschäden).
Alles was man tun muss ist die Unfallstelle absichern bzw. räumen und Hilfe leisten.
Die Polizei sieht das übrigens ähnlich, vielerorts werden kleinere Unfälle gar nicht mehr angefahren.

quote:
Damit gibt es hier einen Drittschaden und wir hätten ein unerlaubetes Entfernen vom Unfallort.
Unsinn, wie schon gesagt hat sich hier niemand entfernt. Das der Geschädigte nicht informiert werden sollte ist reine Spekulation.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
pzw96
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Okay also sollte ich auf jeden Fall einen Einspruch einreichen? Und falls er abgelehnt werden sollte und es vor Gericht gehen würde, dann könnte ich ihn noch kostenfrei zurückziehen?
Nochmal eine genaue Beschreibung:
Es handelt sich um eine breite, zweispurige, Linkskurve. Ich fuhr auf der inneren, der linken, Spur um die Kurve, als diese langsam endete gab ich Gas, das Heck machte sich nach rechts leicht selbstständig und ich habe aus Schreck das Lenkrad verrissen und die Vorderräder durch eine Vollbremsung zum Untersteuern gebracht. Anschließend glitt ich mit der Schnauze des Wagens auf den linken, also inneren, Bordstein der Kurve und blieb in einem fast 90 Grad Winkel zur Fahrbahn, halb Bordstein halb linker Fahrstreifen, mit der Front am Geländer, stehen. Handelt es sich dann wirklich um einen Fahrfehler wenn man zuviel Gas gibt? Mit Geschwindigkeit hat das ja ansich nichts zutun, ich konnte ja genau diese garnicht erst aufbauen, da ich direkt nach dem Gas geben ins Rutschen kam. Aber schonmal vielen dank für die vielen hilfreichen Antworten :)

/edit: Nochmal eine grafische Darstellung der Kurve: Es ist auch eine viel befahrene Straße, wo ansich eine hohe Geschwindigkeit erst garnicht möglich ist:





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-- Editiert pzw96 am 09.12.2014 20:45

1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:
Okay also sollte ich auf jeden Fall einen Einspruch einreichen?


Zunächst einmal bekommst Du wahrscheinlich erst noch einen Anhörungsbogen. Darin kannst Du die nicht angepasste Geschwindigkeit bestreiten und Dich auf einen Fahrfehler berufen.

Dann kommst Du möglicherweise mit 35€ ohne Punkte davon, wegen "Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit Schädigung Dritter".

quote:
Handelt es sich dann wirklich um einen Fahrfehler wenn man zuviel Gas gibt?


Bist Du tatsächlich der Meinung, Du hättest alles richtig gemacht? :augenroll: Natürlich handelt es sich um einen Fahrfehler. Ich schließe mich lauchs Meinung an, dass es sich um einen schweren Fahrfehler handelt.

quote:
Es ist auch eine viel befahrene Straße, wo ansich eine hohe Geschwindigkeit erst garnicht möglich ist:


Nachdem ich jetzt das Bild gesehen habe, würde ich sagen, dass doch unangepasste Geschwindigkeit vorliegt und teile daher die Auffassung der Polizei: 45km/h in so einer Kurve bei Nässe ist zu schnell.

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" "

-- Editiert hh am 09.12.2014 23:03

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Man sollte sich daran erinnern, das unangepasste Geschwindigkeit nicht erst dann vorliegt, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde ...

Mit 35-40 km/h hätte man die Stelle vermutlich problemlos passieren können.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ihr vergesst aber, dass der Unfall nicht wegen der Geschwindigkeit ausgelöst wurde, sondern aufgrund von Schlupf an den Antriebsrädern. Das ist ein bedeutender Unterschied.
Ob eine Geschwindigkeit von ca. 50 km/h für sich gesehen unangemessen war möchte ich nicht beurteilen (mag aber natürlich sein, besonders in Anbetracht der Kurve).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

quote:
ihr vergesst aber, dass der Unfall nicht wegen der Geschwindigkeit ausgelöst wurde, sondern aufgrund von Schlupf an den Antriebsrädern.

Wenn es bei einer normalen Beschleunigung (und für eine andere dürfte hier keine Notwendigkeit bestanden haben) das Heck ausbricht, ist man meiner Meinung nach zu schnell. Damit dürfte der Unfall im direkten Zusammenhang zur Gechwindigkeit stehen.


So oder so und egal wie es ausgeht, würde ich dem Threadersteller dringend ein ADAC-Training nahelegen. Da lernt man in der Praxis, wie und wann es zu solchen Situationen kommt und was man machen kann.

-- Editiert teador am 10.12.2014 04:50

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
ihr vergesst aber, dass der Unfall nicht wegen der Geschwindigkeit ausgelöst wurde, sondern aufgrund von Schlupf an den Antriebsrädern.
... was daran lag, dass zu viel Gas gegeben wurde (Fahrfehler).
quote:
ich habe aus Schreck das Lenkrad verrissen und die Vorderräder durch eine Vollbremsung zum Untersteuern gebracht
Nächster Fahrfehler.

quote:
So oder so und egal wie es ausgeht, würde ich dem Threadersteller dringend ein ADAC-Training nahelegen. Da lernt man in der Praxis, wie und wann es zu solchen Situationen kommt und was man machen kann.

Da schließe ich mich an.


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"„Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!"
John "Hannibal" Smith"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Bei zu hoher Geschwindigkeit sind die Fliehkräfte so groß, dass die Reifen nicht mehr haften. Das Fahrzeug wird aus der Kurve geschleudert. Das Fahrzeug verlässt also die Kurvenbahn nach außen. Bei zu hoher Geschwindigkeit wäre der TE mit seinem Wagen bei den Bäumen links im Bild gelandet.

Hier war es anders. Das Fahrzeug blieb in seiner Kurvenbahn bzw. kam nach innen ab. Das war kein Resultat einer zu hohen Geschwindigkeit des gesamten Fahrzeugs. Die Antriebsräder (hier die hintere Achse) verloren den Halt, weil die Rotationsgeschwindigkeit der Räder zu hoch war. Die durchdrehenden Reifen reduzierten die Haftung und diese reichte in der Kurve dann nicht mehr aus. Wenn das Fahrzeug nach innen fuhr, hatten die Antriebsräder vor der Vollbremsung doch wieder Haftung und gaben Vortrieb.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
... was daran lag, dass zu viel Gas gegeben wurde (Fahrfehler).
Natürlich, das bestreitet doch auch niemand (außer der TE in einer Nachfrage - lassen wir da mal außen vor).
Es geht doch gerade darum, aus dem Geschwindigkeitsverstoß einen Fahrfehler zu machen.

quote:
Nächster Fahrfehler.
Ja, aber aufgrund des ersten Fehlers, das kann dann nicht doppelt bestraft werden.

quote:
Bei zu hoher Geschwindigkeit sind die Fliehkräfte so groß, dass die Reifen nicht mehr haften. Das Fahrzeug wird aus der Kurve geschleudert. Das Fahrzeug verlässt also die Kurvenbahn nach außen. Bei zu hoher Geschwindigkeit wäre der TE mit seinem Wagen bei den Bäumen links im Bild gelandet.
Ja, das ist ein gutes Argument (warum bin ich da nicht schon längst drauf gekommen).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

quote:
Die Antriebsräder (hier die hintere Achse) verloren den Halt, weil die Rotationsgeschwindigkeit der Räder zu hoch war.
Das lässt sich bei einem Hecktriebler mit 102 PS aber nur bewerkstelligen, wenn die Geschwindigkeit beim Einlenken schon grenzwertig war. Tritt man dann im Scheitelpunkt noch beherzt aufs Gaspedal, kommt das Heck. Auf gerader Strecke kann man das Fahrzeug bei 45 km/h auch bei Nässe wohl kaum zum Durchdrehen der Räder bewegen. Unangepasste Geschwindigkeit bei nasser Fahrbahn. Zum Glück hat es keinen Fussgänger erwischt.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Fakt ist Du warst zu schnell. Auch beschleunigen fällt unter zu schnell.
Nein, sicher nicht. Mit Geschwindigkeit ist eindeutig die Geschwindigkeit des Fahrzeuges gemeint, nicht die der Räder (oder die des Fußes, der auf das Gaspedal tritt).

quote:
Das lässt sich bei einem Hecktriebler mit 102 PS aber nur bewerkstelligen, wenn die Geschwindigkeit beim Einlenken schon grenzwertig war.
Woher weißt du, dass er - nur - 102 PS hatte? Den Compact gibt es schon ab Werk mit bis zu 170 PS, 2. Baureihe sogar 192 PS (laut Wikipedia). Wenn man dann wie üblich beschleunigt, es aber nass ist, dann drehen schnell mal die Räder durch.
Keine Frage, das ist ein Fahrfehler, man darf nur so fahren und auch beschleunigen, wie man das Fahrzeug noch sicher beherrschen kann, insbesondere in Anbetracht der Verhältnisse (Fahrbahnbelag, Sicht, Nässe, Schnee, Eis etc.).
Zu hohe Geschwindigkeit muss es aber trotzdem nicht gewesen sein.

Stefan

-- Editiert reckoner am 10.12.2014 14:53

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
pzw96
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Bist Du tatsächlich der Meinung, Du hättest alles richtig gemacht? Natürlich handelt es sich um einen Fahrfehler. Ich schließe mich lauchs Meinung an, dass es sich um einen schweren Fahrfehler handelt.

Stop so war das nicht gemeint, ich meinte damit ob die gesetzliche Definition eben sowas unter einem Fahrfehler versteht und ich mich somit darauf berufen kann, sodass mir nicht die nicht angepasste Geschwindigkeit, sondern der Fahrfehler vorgeworfen wird, den ich auf keinen Fall abstreite.
Ich kann euch selbst nicht sagen wie ich es geschafft habe nach innen von der Spur abzukommen, ich fahre seit einem Jahr Auto und das war mein erster Unfall seitdem, ich bin leider nur ein Mensch. Und ja, das ADAC Fahrsicherheitstraining werde ich mir auf jeden Fall anschauen, sodass mir sowas nicht nocheinmal passiert.
Mein Ziel ist es eigentlich nur diesem Punkt in Flensburg auszuweichen, solls soviel Bußgeld sein wie es will, aber bitte keine verlängerte Probezeit + Nachschulung

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

quote:
Bei zu hoher Geschwindigkeit sind die Fliehkräfte so groß, dass die Reifen nicht mehr haften. Das Fahrzeug wird aus der Kurve geschleudert. Das Fahrzeug verlässt also die Kurvenbahn nach außen

Und genau das ist passiert. Die Geschwindigkeit war nur nicht so groß, dass es das ganze Auto aus der Kurve nach außen zog, sondern lediglich das Heck. Das darauffolgende Gegenlenken usw haben anschließend dafür gesorgt, dass das Auto danach (!) nicht zur Kurvenaußen- sondern zur Kurveninnenseite fuhr.


Unabhängig davon was tatsächlich passiert ist, kannst du natürlich Einspruch einlegen und hoffen, dass ihm stattgegeben wird. Versuchen würde ich es in deinem Fall, da du weit mehr gewinnen als verlieren kannst.

-- Editiert teador am 10.12.2014 15:41

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
ich fahre seit einem Jahr Auto und das war mein erster Unfall seitdem, ich bin leider nur ein Mensch.


Ich fahre seit 35 jahren Auto und hatte noch keinen Unfall.
Warum wohl? Bin ich zu langsam, oder trete nicht einfach auf´s Gaspedal um schnell eine Geschwindigkeit zu erreichen, seien es auch nur 45 Km/h in einer Spitzkurve, um eben einfach mal Schell zu fahren... zu schnell für eine Situation wo man die Physik praktisch erleben könnte.

Das so etwas einem Fahranfänger passieren kann ist menschlich und in gewissen Maße verständlich.
Nicht verständlich finde ich, das der TE auf Teufel komm raus sich aus seiner Verantwortung herausrekeln möchte.
Lieber @pzw96,
hättest du bei der Geschindikeit mit welcher du die Kurve passiert hast nicht aufs Gasbedal getreten um schneller zu werden, wäre es nicht passiert.
Ergo... Überhöhte/nicht angepasste Geschwindigkeit, auch wenn sie nur einen Bruchteil einer Sekunde betragen hat.
Lass den Kopf nicht hängen, denn du hast noch sehr sehr viele Leidensgenossen neben dir, die aber zu dieser Thematik stehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Ich würde hier auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Am besten einen Anwalt hinzuziehen. Hier sollte es gut möglich sein von unangepasster Geschwindigkeit auf einen Fahrfehler herunter zu kommen. Es sollte leicht möglich sein, glaubhaft zu vermitteln dass die Räder durch den zu starken Gasstoß die Haftung verloren haben und nicht durch zu hohe Geschwindigkeit.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
pzw96
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Nicht verständlich finde ich, das der TE auf Teufel komm raus sich aus seiner Verantwortung herausrekeln möchte.

Wieso wird mir jetzt sowas unterstellt? Ich möchte nur die Strafe mindern, natürlich sehe ich ein, dass ich mich in der Situation falsch verhalten habe, sonst wäre ja auch nichts passiert. Aber danke an alle anderen Poster hier, die etwas hilfreiches beigetragen haben, ich warte jetzt den Bußgeldbescheid ab und melde mich dann hier nochmal :)

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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Lauch
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
ich warte jetzt den Bußgeldbescheid ab und melde mich dann hier nochmal




Das wäre nett, auch wenn Du uns den gesamten Ausgang des Verfahrens mitteilen würdest.

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
pzw96
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

okay mache ich

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