Hallo,
ich bin 15 Jahre alt, wohne in Bremen.
Und zwar ist folgendes passiert:
Ich habe eine Mofa-Pfüfbescheinigung mit der ich ja höchstens 25km/h fahren darf.
Am Sonntag habe ich einen [b]Roller (45km/h)
bekommen, die mein Vater allerdings drosseln wollte.
Nun bin ich aber heute damit zur Schule gefahren.
Und bei der Rückfahrt, wie es der Zufall will, haben mich Polizisten angehalten, als ich mit dem Roller 45km/h fuhr.
Schließlich wollten sie die max. Geschwindigkeits meines Rollers prüfen, also mussten sie einen Appschleppwagen ( ??? ) her holen. Damit sie den Roller ins Polizei-Revier transportieren konnten.
Und hier kommt meine erste Frage:
-Geht ein Mini-Bus, also diese VW-Transporter, auch unter die Kategorie: "Appschleppwagen" rein, und falls ja, muss ich bzw. mein Vater dafür die Appschlepp-Kosten zahlen ?
Naja schließlich haben sie eine Strafanzeige gegen mich erstattet.
Weitere Infos:
Ich bin bei der Polizei bisher noch nie Aufgefallen, außer vor ein paar Monaten, wo ich (leider) in eine Schlägerei verwickelt war. In dem Verfahren wurde ich weder als Schuldiger, noch als Opfer gezählt, heißt also, die Zeugen widersprechten sich und so konnte man nicht Beweisen wer der "Schuldige" ist.
So viel dazu.
Meine zweite Frage lautet:
Welche Konsequenzen wird es haben ?
FS-Sperre ? Sozialstunden ?
Und wird der obrige Vorfall (Schlägerei) es dazu beantragen, dass ich nun doch "härter" Bestraft werde ?
Mit freundlichen Grüßen,
ultrAslanCuX
-----------------
""
Mögliche Konsequenzen
22. Juni 2010
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juni 2010 | 22:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mögliche Konsequenzen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Juni 2010 | 00:39
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1938x hilfreich)
quote:Der Fahrzeugtyp ist unerheblich. Die Frage ist wer den Roller transportiert hat. War es die Polizei, dann ist es eine kostenlose Serviceleistung. War es ein Abschleppunternehmen wird die Rechnung noch folgen. Allerdings muss sie nicht Dein Vater zahlen, sondern Du.
Geht ein Mini-Bus, also diese VW-Transporter, auch unter die Kategorie: "Appschleppwagen" rein, und falls ja, muss ich bzw. mein Vater dafür die Appschlepp-Kosten zahlen ?
quote:Vermutlich eine Gerichtsverhandlung mit einer anschließenden Verurteilung zur Ableistung von einigen Sozialstunden und 6 Punkten in Flensburg. Wenn Du Glück hast kommst Du mit einer Verwarnung davon. Hast Du noch mehr Glück wird das Verfahren eingestellt.
Welche Konsequenzen wird es haben ?
quote:Theoretisch möglich, aber unwahrscheinlich.
FS-Sperre ?
quote:Das Verfahren wurde, wenn ich das richtig verstanden habe, eingestellt. Dann dürfte das keine Rolle spielen. Es könnte aber die Fahrerlaubnisbehörde interessieren wenn sie davon Kenntnis erlangt haben sollte sobald Du eine Fahrerlaubnis erwerben möchtest.
Und wird der obrige Vorfall (Schlägerei) es dazu beantragen, dass ich nun doch "härter" Bestraft werde ?
Wusste Dein Vater, bevor Du erwischt worden bist, das Du mit dem ungedrosselten Roller gefahren bist?
Haben die Beamten etwas gesagt, dass sie auch gegen Deinen Vater ermitteln würden?
Versichert war der Roller ja wohl (hoffentlich). Wessen Name steht in der Versicherungsbestätigung? Deiner oder der Deines Vaters?
-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
#2
Antwort vom 23. Juni 2010 | 10:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
Wusste Dein Vater, bevor Du erwischt worden bist, das Du mit dem ungedrosselten Roller gefahren bist?
Nein, er wusste davon nichts. Ich habe es eig. auch selber spontan genommen.
quote:
Haben die Beamten etwas gesagt, dass sie auch gegen Deinen Vater ermitteln würden?
Nein, also aufjedenfall haben sie mir oder meinem Vater nichts davon gesagt.
quote:
Versichert war der Roller ja wohl (hoffentlich). Wessen Name steht in der Versicherungsbestätigung? Deiner oder der Deines Vaters?
Der Name meines Vaters.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ach ja, die Betriebserlaubnis habe ich immernoch, da der Roller als 45km/h eingetragen war.
Und ich habe noch eine Frage. =)
Wie lange würde es UNGEFÄHR dauern, bis ich die Post von der Polizei bekomme, und wie lange würde es insgesamt dauern ?
Danke im Voraus. ;-)
MfG,
ultrAslanCuX
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. Juni 2010 | 11:47
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1938x hilfreich)
quote:Das könnte dann aber schon einen Anfangsverdacht gegen Deinen Vater begründen. Ob der Verdacht dann aufrecht erhalten werden kann ist eine andere Frage.
Der Name meines Vaters.
quote:Kann man nicht vorhersagen. Von der Polizei wirst Du wahrscheinlich innerhalb der nächsten 1-2 Wochen hören. Danach kann sich so ein Verfahren über Monate hinwegziehen.
Wie lange würde es UNGEFÄHR dauern, bis ich die Post von der Polizei bekomme, und wie lange würde es insgesamt dauern ?
-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Und jetzt?
Schon
266.712
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten