Mögliche Anzeige im Strassenverkehr

20. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Chris Z
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mögliche Anzeige im Strassenverkehr

Mal angenommen, ein Autofahrer A fährt mit seinem Firmenfahrzeug über die Autobahn (Tempo mittelmäßig ca. 150 Km/h) auf der linken Spur. Rechts befindet sich ein Fahrzeug mit ca. 120 Km/h. Ca. 400m vor dem Fahrzeug befindet sich ein LKW. Plötzlich blinkt der Fahrer des Fahrzeug vor dem LKW (Fahrer B) und zieht direkt vor dem Fahrzeug von Fahrer A auf die linke Spur. Dieser bremst und fährt auf die rechte Spur, um nicht zu dicht aufzufahren.
Vor dem LKW fändelt sich Fahrer A wieder auf die linke Fahrbahn ein (Abstand ca. 30m). Fahrer B fährt weiter auf der linken Spur, obwohl die rechte Spur für ca. 500m frei ist. Fahrer A fährt weiter hinter Fahrer B her und fährt nach dem LKW wieder auf die rechte Spur bis dieser sich auf der rechten Seite kurz vor einem weiteren Fahrzeug (2. Fahrzeug) befindet. Fahrer A fährt danach wieder hinter Fahrer B auf die linke Spur (Abstand ca. 30m). Plötzlich bremst Fahrer B ab, so dass sich der Abstand von Fahrer B auf ca. 5 - 10m reduziert, da auch Fahrer A jetzt bremsen muss (ggf. Nötigung??). Fahrer A wird von nachfolgenden Fahrer aufgrund des Bremsen per Lichthupe angeblinkt.
Nachdem das 2. Fahrzeug von Fahrer B überholt wurde, verlässt Fahrer B nicht die linke Spur, obwohl die rechte Spur für mind. mehr als 500m frei ist. Fahrer A fährt wieder auf die rechte Spur (um eine Wagenlänge versetzt hinter Fahrer B). Die Beifahrerin von Fahrer B macht jetzt Fotos von Fahrzeugführer A. Auch als Fahrer A den Wagen von Fahrer B überholt, als dieser die linke Spur nach mehreren hundert Metern wieder verlässt, erfolgen weitere Fotos, Gesten des Fahres B mit dem Zeigefinger und ein Anruf der Beifahrerin von Fahrer B mit dem Handy. Fahrer A könnte annehmen, dass jetzt Anzeige wegen vermeintlicher Nötigung gegen ihn erstattet wird!?! P:S.: Ein Rechtsüberholen oder ähnliches ist nicht erfolgt!

Muss Fahrer A ggf. eine Anzeige wegen Nötigung (möglicherweise Gegenanzeige) erstatten, um nicht selbst wegen unberechtigter Nötigung angezeigt zu werden? Gäbe es hier Fristen, bis wann so etwas erfolgen müsste? Fahrer A war alleine im Fahrzeug, Fahrer B mit einer weiblichen Person im Fahrzeug - steht hier im Anzeigenfall Aussage gegen Aussage, oder 2 zu 1? Im Fall 2 zu 1 könnte ja alles erfunden werden, ohne dass Fahrer A sich dagegen wehren könnte?!? Welchen Beweis (zu welchem Tatverdacht?) können die Fotos in einem solchen Fall liefern, insbesondere bei einer möglichen Nichtaussage seiner Firma von Fahrer A zur Fahrt? Faher A ist beruflich allerdings auf sein Fahrzeug angewiesen!

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
mit ca. 120 Km/h
Zitat:

Abstand ca. 30m Viel zu wenig.

quote:
Fahrer A wird von nachfolgenden Fahrer aufgrund des Bremsen per Lichthupe angeblinkt.
Da haben sich mal wieder die beiden richtigen gefunden.

quote:
Die Beifahrerin von Fahrer B macht jetzt Fotos von Fahrzeugführer A. [...]ein Anruf der Beifahrerin von Fahrer B mit dem Handy. Fahrer A könnte annehmen, dass jetzt Anzeige wegen vermeintlicher Nötigung gegen ihn erstattet wird
Und hat damit ihr Ziel, dass A der Popo auf Grundeis geht erreicht.

quote:
Muss Fahrer A ggf. eine Anzeige wegen Nötigung (möglicherweise Gegenanzeige) erstatten, um nicht selbst wegen unberechtigter Nötigung angezeigt zu werden?
Nö. Wenn beide Anzeige erstatten ist beiden Anzeigen nachzugehen.

quote:
steht hier im Anzeigenfall Aussage gegen Aussage, oder 2 zu 1?
Weder noch. Im Falle eines Falles muss der Richter entscheiden welche Aussage er für glaubwürdig hält.

quote:
Welchen Beweis (zu welchem Tatverdacht?) können die Fotos in einem solchen Fall liefern
Das sich Fahrer A mit dem abgebildeten Fahrzeug auf der Autobahn befunden hat.

quote:
Faher A ist beruflich allerdings auf sein Fahrzeug angewiesen!
Dann sollte er mal über seine Fahrweise nachdenken. Sonst könnte es doch mal passieren das er für einige Zeit auf das Fahrzeug verzichten und den ÖPNV benutzen muss.

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#2
 Von 
Chris Z
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

zu 1:...dass 30m nicht der rrichtige Sicherheitsabstand ist, ist Fahrer A auch bewusst (fährt seit 6 Jahren im Übrigen 60.000 km im Jahr ohne Unfall, Punkte oder ähnliches), dennoch ist Fahrer B ja Fahrer A vor das Auto auf die linke Spur gezogen und nicht umgekehrt. :sad:

zu 2:...nicht, dass hier ein Missverständnis vorliegt: Fahrer A wird von einem völlig unbeteiligten Dritten hinten ihm angeblickt, weil Fahrer B ihn beim Überholen ausbremst! (Reihenfolge: Fahrer B, Fahrer A, dritter Verkehrsteilnehmer). Würde daher nicht sagen, dass sich die "Richtigen" gefunden haben;)

zu 3:...würde nicht sagen, dass Fahrer A der "Popo auf Grundeis geht" wegen des Vorfalls der Sache. Da liegt aus Sicht von Fahrer A keine Nötigung oder ähnliches vor. Was man Fahrer A vorwerfen konnte, wäre der zu geringe Sicherheitsabstand (allerings auch nur über eine Strecke von max. 200m. Lichthupe oder ähnliches wurde zu keiner Zeit betätigt.
Fahrer A weiss aber nicht, was ggf. auch solch einem Vorgang bei einer Polizeiaussage gemacht wird, und wie man sich gegen mögliche Falschaussage/ -darstellung ohne Zeuge im Fahrzeug verteidigen kann.

Fahrer A hat leider das Gefühl, dass es auf den Strassen immer konfuser und aggressiver wird. Im Übrigen von beiden Seiten ("Schnellfahrer", "Langsamfahrer"). Auch die "Oberlehrermentalität" durch privates "Polizeimandat" nimmt leider zu. Vielfach schätzen auch ältere Autofahrer Situationen falsch ein (wie im oben genannten Fall beim "Rausziehen" vor Fahrer A), fühlen sich dann aber anscheinend völlig im Recht und beginnen Fahrer A zu massregeln (Bremsen beim Überholen ohne Grund). Dann alles filmen und fotografieren, und ab zur Polizei!!!!....Da stellt sich für mich eher die Frage, ob hier die fehlende Gelassenheit zum Führen eines Fahrzeugs fehlt, oder ob es zum Volkssport gehört, möglicherweise alles zur Anzeige zu bringen (im Übrigen nicht nur im Strassenverkehr :sad:
Armes Deutschland!! :???:


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