Mittelfinger Straßenverkehr

9. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lena9415
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mittelfinger Straßenverkehr

Hallo,

Ich habe gestern ein Auto auf der linken Überholspur überholt. Von hinten kam ein richtiger Raser an, der mit dann so nah auffuhr, dass ich seine Stoßstange und sein Kennzeichen nciht erkenne konnte.
Ich bin dann vor Schreck ganz stark aufs Gas getreten und schnell wieder rechts rüber gewechselt. Als er mich dann überholt hat kam dann der Stinkefinger von mir. Total unüberlegt.
Als der Raser dass dann an mir vorbei gefahren ist und beim Seitenblick meinen Mittelfinger gesehen hat, ist er stark abgebremst, hat sich hinter mir eingeordnet und ist dann mit Lichthupe und ausgestrecktem Mittelfinger hinter mit her gefahren, bis er die Abfahrt genommen hat.
Jetzt habe ich irrsinnig Angst vor einer Anzeige. Ich bin nicht vorbestraft oder sonst irgendwas, war noch nie in einem Gericht oder bei der Polizei.
Kann er mich wirklich anzeigen?
Habe ich dann die Chance ihn zurück anzuzeigen, da er mir am Anfang so nah aufgefahren ist und mir danach auch den Stinkefinger zurück gezeigt hat während er die Lichthupe betätigt hat?

Eine schlaflose Nacht ist schon hinter mir.

Liebe Grüße!

-- Editiert von Moderator am 09.08.2016 13:35

-- Thema wurde verschoben am 09.08.2016 13:35

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go1331
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 84x hilfreich)

@Lena

Ich denke Du kannst da ganz locker bleiben.

Der Raser hat sicher andere Sachen zu tun als Dich anzuzeigen.

Außerdem begibt er sich ja in Gefahr dass Du schilderst (uns zur Anzeige bringst)was er alles falsch gemacht hat (und das ist um Einiges umfangreicher).

Anzeigen kann er Dich . Du ihn auch. Bringt Euch beiden nicht viel.

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#2
 Von 
Lena9415
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Was passiert denn, wenn er mich anzeigt? Er war ja genau wie ich alleine im Auto..
Geht das dann vors Gericht?

Hat meine Aussage mit dem gefährlichen Auffahren und Lichthupe nicht auch eine große Einwirkung auf mein Verhalten? Und auf die Aussage?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Lena9415):
Hat meine Aussage mit dem gefährlichen Auffahren und Lichthupe nicht auch eine große Einwirkung auf mein Verhalten? Und auf die Aussage?

Wenn er dich anzeigt wirst du einer Straftat bezichtigt. Als Beschuldigte hast du das Recht zu lügen.
Daher könnte man deiner Aussage wenig(er) Glauben schenken...

Ich bezweifle jedoch stark, dass er dich anzeigen wird.
Sollt er dich anzeigen, erstatte eine Gegenanzeige bei der du wahrheitsgemäß Aussagen musst!

Das ganze geht zum Staatsanwalt.
2 Varianten:
1. Das Verfahren wird eingestellt, weil die keine Lust haben, sich mit so einer Bagatelle herumzuschlagen.
2. Der Fall geht zu einer Ausgleichsstelle (Täter-Opfer-Ausgleich), bei der sich beide Parteien entschuldigen => Das Verfahren wird eingestellt.

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lena9415
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke das beruhigt doch ein bisschen, Angst bleibt aber trotzdem.

Im Internet stand, dass man bis 4.000 Euro zahlen muss oder eine Freiheitsstrafe bekommen kann. Aber ich bin doch nicht mal vorgestraft oder sonst was. Aber anscheinend kam es schon öfter dazu, dass die Leute dann zahlen mussten.
Liegt das dann auch daran, dass da evlt noch Zeugen vor Ort waren?
Bei uns war er alleine und ich alleine.
Wieso wird man mir, wenn ich ihn danach auch Anzeige, weniger Glauben schenken? Wenn ich beteuere dass es doch so gewesen ist, dass er gedrängelt hat und mit den FInger auch zeigte, ist er doch genauso dran wie ich oder nicht?

Deckt die Rechtsschutzversicherung denn einen solchen Fall ab?

Wie lange hat er denn Zeit mich anzuzeigen? Kann ich wenn er sich bis 3 Wochen nicht gemeldet hat, beruhigt sein?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Lena9415):
Wieso wird man mir, wenn ich ihn danach auch Anzeige, weniger Glauben schenken?

Habe ich nie behauptet! Ich habe das behauptet... Du Beschuldigte = Du darfst lügen...
Zitat (von Seb_Weniger):
Wenn er dich anzeigt wirst du einer Straftat bezichtigt. Als Beschuldigte hast du das Recht zu lügen.
Daher könnte man deiner Aussage wenig(er) Glauben schenken...


Zitat (von Seb_Weniger):
erstatte eine Gegenanzeige bei der du wahrheitsgemäß Aussagen musst!

Du Zeuge = Du zur wahrheitsgemäßer Aussage verpflichtet.

Zitat (von Lena9415):
Im Internet stand, dass man bis 4.000 Euro zahlen muss

Kann durchaus passieren, wenn man ein Jahreseinkommen jenseits der 500.000 Euro hat.

Wie jung bist du? Zarte 18 ? Mach dir nicht son Kopf. Es wird - wenn es zu Anzeigen kommt - auf diese beiden Varianten hinauslaufen:
Zitat (von Seb_Weniger):
1. Das Verfahren wird eingestellt, weil die keine Lust haben, sich mit so einer Bagatelle herumzuschlagen.
2. Der Fall geht zu einer Ausgleichsstelle (Täter-Opfer-Ausgleich), bei der sich beide Parteien entschuldigen => Das Verfahren wird eingestellt.


Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lena9415
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 21 Jahre alt..

Danke für die Antwort, diese beruhigt mich..

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lena9415
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frage habe ich dann doch noch: wieso sollte das Verfahren in meinem Fall eingestellt werden?
Immerhin mussten doch schon mehrere Leute Bußgeld bezahlen weil sie in Straßenverkehr den Mittelfinger gezeigt haben.
Wieso sind Sie sich so sicher, dass das in meinem Fall nicht passiert?

Liebe Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Da lesen Sie einfach noch mal die Antwort Nr. 1 - da steht es drin.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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