Mitschuld???

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
KatjaP82
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)
Mitschuld???

Also mein Mann wollte gerade in eine Parklücke einparken fuhr noch etwas nach hinten um zu korrigieren und wollte somit richtig in die Parklücke rein und dann knallte es schon.
Der andere Fahrer hatte nämlich rechts vor links beachtet und nicht nach vorn geschaut und somit nicht gesehn das wir noch am einparken waren.
Polizei war da hat alles aufgenommen und dem Fahrer der uns reinfuhr 35€ aufgebrummt und ihm gesagt das er Schuld sei weil Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug..Er hat es auch zugegeben das er nicht richtig geschaut hat.
Jetzt heute schrieb uns die Versicherung an das die sich die Akte der Polizeit holen weil der Verursacher jetzt sagt er wäre nicht allein Schuld.

mhhh was sind Eure Meinungen darüber?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Seid ihr rückwärts gefahren um einzuparken oder standet ihr? Deinem Post entnehme ich, dass ihr rückwärts gefahren seid. Dann bestand für Euch eine besondere Sorgfaltspflicht. Es muß, so will es der Gesetzgeber, dass beim Rückwärtsfahren die Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Notfalls hat man sich einweisen zu lassen. Dann käme eine Mitschuld durchaus in Betracht.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Sehe ich auch so. Klar, dass die gegnerische Versicherung sich an jeden Strohhalm klammert, der ihr Kosten erspart. Deswegen will man Ihnen die Teilschuld anlasten. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Wie hoch ist der Schaden bei Ihnen bzw. dem Unfallgegner.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
KatjaP82
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Mann ist bissl zurückgefahren...Aber als jemand reinfuhr stand mein Mann..Also er ist vorher gefahren aber nicht zu dem Zeitpunkt wo man uns reinfuhr...Blöde Sache. Ich habe es heute unserem Anwalt übergeben..Der hat die Versicherung angeschrieben das sie innerhalb von 7 Tagen bezahlen sollen. ER sagte auch das es sein kann das uns ne TEilschuld trifft aber die Rechtslage eigentlich soweit klar ist da der andere das verwarngeld bezahlt hat und auch nicht nach vorn geschaut hat...Ach abwarten..
Es geht um 1200 Euro...Und wir haben keine Rechtsschutzversicherung
Danke euch für die Beiträge!

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#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>dass die gegnerische Versicherung sich an jeden Strohhalm klammert, der ihr Kosten erspart.

es ist ihre klare pflicht, die sachlage zu prüfen und nach rechtslage zu regulieren. dies geschieht im interesse aller mit ausnahme des geschädigten, der sich ja völliger unschuld bewußt ist ;) .

gerade beim rückwärts einparken ist dies nicht abwägig.

gruß

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

An welcher Stelle ist denn Ihr Fahrzeug beschädigt worden?

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#6
 Von 
KatjaP82
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Stoßstange hinten links ist beschädigt! Und Rücklicht!Warum?ist das relevant?

Und er hat nicht Rückwärts eingeparkt, er war schon dabei einzuparken musste aber um richtig in die Parklücke zu kommen nochma bissl nach hinten fahren und stand kurz und dann knallte es schon..Der andere Fahrer sagte das er rechts vor links beachtet hatte und nicht nach vorn geschaut hat und der Polizei gesagt das er Schuld ist und aus diesem Grund wunderte uns seine Aussage jetzt das er meint er wäre nicht alleine Schuld..

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#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

'Stoßstange hinten links ist beschädigt! '

Wenn Sie beispieksweise gerade rückwärts einparken und Ihr Pkw vorne beschädigt wird hätte dies nichts mit der Rückwärtsfahrt zu tun.

Da sie rückwärts fuhren und Ihr Pkw hinten beschädigt wurde kann mit Erfolg versucht werden Ihnen eine Teilhaftung aufzuerlegen.

Bei Parkplatzunfällen ist man mit Schadensteilungen schnell bei der Hand.

Wenn der Fahrer bei der Polizei seine 'Schuld' aber eingestand stehen die Chancen für Sie relativ gut den Schaden voll beglichen zu bekommen.

Bei Ihnen stellt sich aber einschränkend die Tatfrage wie weit sie schon in der Parklücke waren als sie rückwärts fuhren um zu korrigieren (so verstehe ich sie letztlich).
Oder standen sie die ganze Zeit in der Durchgangsspur?

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#8
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Die Polizei stellt nicht die Schuld fest. Das kann nur ein Richter.
Die Polizei stellt nur fest, wer die Hauptunfallursache gesetzt hat und ahndet dieses Fehlverhalten ggfs.

Wenn ihr gestanden habt, lässt sich das durch einen Gutachter leicht feststelle.

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#9
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

'Wenn ihr gestanden habt, lässt sich das durch einen Gutachter leicht feststelle.'

Dies halte ich im vorliegenden Fall für ausgeschlossen.

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#10
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

aus einer *gebührenpflichtigen* Verwarnung durch die Polizei ist sehr schlecht wieder heraus zu kommen.

Ich halte die Argumentation der Versicherung für einen Trick zum Einschüchtern.

Falls die Versicherung die Regulierung ablehnen sollte, suchen Sie sich einen erfahrenen Anwalt. Es sollte kein Problem werden.

Die nachträgliche techn. Rekonstruktion ist nicht ausgeschlossen, zumindest aber sehr beschwerlich und mit erheblichen Kosten behaftet. Es ist in diesem Fall in aller Regel davon abzuraten.

Viel Erfolg und gutes Gelingen.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
KatjaP82
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke euch für eure tollen Antworten!
Mein Mann ist gefahren und hat halt diesen Parkplatz gefunden und wollte gerade rein fahren aber merkte schnell es passte nicht und fuhr dann bissl zurück und stand kurz und dann hats auch schon geknallt.
Der andere Fahrer meinte nur zu meinem Mann und der Polizei das er nicht nach vorn geschaut hat da rechts vor links auch gleichzeitig war und er weiss das er Schuld sei.Er hat auch zur Polize gesagt das mein Mann gestanden hat als er reinfuhr..Der Verursacher hat auch ohne weiteres das Verwarngeld bezahlt
Ich warte es erstma jetzt ab und mittlerweile läuft das über unseren Anwalt und dann müssen wir uns gedulden!
Danke euch erstmal..

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

konkret formuliert heisst der nachgeschobene Nachtrag, dass das Auto mit dem Vorderwagen schräg in der Parklücke war, während das Heck komplett und diagonal in der Fahrbahn stand. Daher auch die linksseitige Beschädigung im Heckbereich.

Wenn jetzt in diesem Zustand noch zusätzlich nach hinten rangiert bzw. korrigiert wird, na wie weit ragte dann das Auto in den Bereich der Fahrbahn.

In dieser Situation wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Mitschuld ins *Spiel* gebracht werden.

Die Eingangszeilen waren aus meiner jetzigen Einschätzung also betont mildernd zur Abschwächung des Eigenanteil getextet.

Sorry, aber der Fairnes wegen sollte man(n) das so nicht machen.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
KatjaP82
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich brauche hier nichts schön reden...Es ist halt sehr blöd zu beschreiben. Fakt ist das mein Mann mit dem Hinterteil des Autos noch auf der Strasse stand und bevor er nen halben Meter zurück fuhr nochma geschaut hat und da war kein Auto und dann ist er erst nach hinten gefahren und als er dann kurz stand knallte es schon..
Ich finde trotzdem nicht das uns ne Mitschuld trifft da mein Mann ja geschaut hat und da war niemand und wenn jemand gerade am einparken ist dann muss doch auch der kommende FAhrer nach vorn schaun und so ein kleines Autzo haben wir ja nunmal auch nicht das man es so übersieht!
Ich werde es sehn wie schon oben geschrieben die Sache ist beim Anwalt und ma sehn!

Danke euch trotzdem!

-- Editiert von KatjaP82 am 10.01.2008 13:59:29

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Ich finde trotzdem nicht das uns ne Mitschuld trifft da mein Mann ja geschaut hat und da war niemand und wenn jemand gerade am einparken ist dann muss doch auch der kommende FAhrer nach vorn schaun und so ein kleines Autzo haben wir ja nunmal auch nicht das man es so übersieht!

Vor dem Rückwärtsfahren alleine reicht das nach hinten schauen nicht. Man muß dabei auch etwas sehen und während der Rückwärtsfahrt den gesamten, insbesonder rückwärtigen, Verkehr beobachten. So wie Du vom Unfallgegner zurecht verlangst das er nach vorne schaut verlang er von Deinem Mann das er nach hinten schaut.

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#15
 Von 
KatjaP82
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir haben gewonnen und den Schaden bezahlt bekommen! Ich danke euch!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Na dann herzlichen Glückwunsch.

0x Hilfreiche Antwort

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