Mit Rad über Rot, Unfall mit Auto, Schuld und Versicherung

16. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Erdbeere34
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit Rad über Rot, Unfall mit Auto, Schuld und Versicherung

Hallo,
Ich hoffe ich finde hier Hilfe.
A fährt mit dem Rad nachts über eine rote Ampel, übersieht ein von links kommendes Auto. Dieses Auto erfasst das Fahrrad, glücklicherweise jedoch nur am Hinterrad. Schäden sind ein verbogener Reifen und zwei Kratzer am Auto von B. Wen trifft hier die Schuld und was sind die nächsten Schritte? Daten wurden ausgetauscht. A ist davon ausgegangen die Schuld läge bei ihm. Muss A nun seine Haftpflicht kontaktieren? Warten bis sich B meldet?
Liebe Grüße und danke schon mal für eure Hilfe :-)

-- Editiert von Erdbeere34 am 16.06.2018 08:38

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

A meldet den Unfall seiner Versicherung und wenn B sich bei ihm meldet, nennt er B die Versicherung und die Schadennummer.

Mehr ist eigentlich nicht zu tun.


Gruß

Uwe

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Wen trifft hier die Schuld
Diese Frage ist doch wohl nicht ernst gemeint oder????

Zitat:
A fährt mit dem Rad nachts über eine rote Ampel
Rote Ampeln gelten auch für Fahrradfahrer, egal ob nachts, tagsüber, oder wan auch immer! Auch gelten diese Ampel, wenn weit und breit kein anderes Fahrzeug egal welcher Art zu vernehmen ist! Bei rot hat ein Fahrradfahrer IMMER anzuhalten! Wieso denken Fahrradfahrer eigentlich immer, rote Ampeln haben sie nicht zu interessieren?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wieso denken Fahrradfahrer eigentlich immer, rote Ampeln haben sie nicht zu interessieren?

Genetische Mutation. Sobald ein Fahrradsattel die Pobacken berührt, tritt akute Rotbildheit ein...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


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