Mini-Unfall vor Gericht...

19. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)
Mini-Unfall vor Gericht...

Hallo, habe kürzlich mit meinem Auto ein anderes Fahrzeug leicht berührt, meinen Schaden direkt reparieren lassen, die Besitzerin des andere Fahrzeugs weigerte sich aber, mir/meiner Versicherung ihre Daten zu übergeben. Nun habe ich erfahren, dass die Dame unaufgefordert stattdessen zum Sachverständigen gerannt ist, für ca. 150 Euro ein Gutachten hat erstellen lassen woraus hervorgeht, dass ein Schaden von max. 300 Euro entstanden ist. Hmm. Wäre es nicht sinnig gewesen, das Ganze reparieren und von meiner Versicherung bezahlen zu lassen? Oder kann mir jemand erklären, warum die Dame diesen Weg gewählt hat? Da man sich bei uns im Ort untereinander kennt, bin ich ziemlich sicher, dass ihr Anwalt das Ganze bald vor Gericht jagt. Was soll das? Und meint sie nun, ich zahle ihr Gutachten? Das Gutachten und alles drumherum wäre ja gar nicht nötig gewesen.... (die Polizei hat das Ganze übrigens am Unfallort aufgenommen, sie war also eigentlich auf der sicheren Seite)


-- Editiert Laeuschen am 19.09.2011 16:16

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Ist doch gut - klarer Verstoß gegen Schadensminderungspflicht und die unsinnigen Kosten bleiben ihr als Erinnerung, sofern es keinen Grund dafür gibt.

-----------------
" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Eigentlich gibt es keinen Grund für diesen Aufwand, da ich vor Zeugen um die Herausgabe der Daten gebeten habe und meine auch zur Verfügung stellen wollte...
Naja, außer vielleicht einem Kratzer oder einem Riss in der Lampenabdeckung kann es auch nicht viel gewesen sein, ich habe persönlich nichts gesehen bei ihr...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wie bereits ausgeführt ist die Einschaltung eines Gutachters ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.

Ein Kostenvoranschlag wäre ausreichend gewesen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Danke für die Infos! Aber kann mir auch jemand erklären, warum man damit vor Gericht zieht, wenn doch alles eindeutig ist??? Vielleicht gibt es ja einen tieferen Sinn, der mir bisher noch verwehrt blieb?!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wieso zieht jemand wann vor Gericht?

Im Beitrsg schreiben Sie nur, dass sie das befürchten. Gründe hierfür würden nicht genannt.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Wieso ich das schreibe? Weil in unserem Dörfchen jeder fast jeden kennt und es mir gesagt wurde! Das ist der Grund, weitere kann ich nicht benennen, warum ich das vermute/weiß/befürchte! Ich sag ja: verstehen kann ich es auch nicht :(

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Es ist doch aber immer noch unklar mit welcher Forderung denn Klage erhoben werden soll.

Zunächst müsste ja der Versicherer oder Sie zur Zahlung einer Summe X aufgefordert werden. Und nur der Teil der nicht gezahlt wird steht dann doch noch für eine Klage zur Disposition.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Danke für die Info! Naja, ehrlich gesagt hab ich ja alles versucht, das Ganze so wie üblich zu regeln. Warten wir mal ab!!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

So, zum Thema Schadenminderungspflicht: nach einem irre langen GEspräch mit meiner Versicherung teilte diese mir mit, dass das nur bei eigenen Kaskoschäden gelten würde, dann würden sie mir einen Sachverständigen sozusagen zuweisen. Ein geschädigter Dritter darf zu dem Sachverständigen seiner Wahl gehen. So die Versicherung! :(

-----------------
""

-- Editiert Laeuschen am 22.09.2011 16:19

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Das sind jetzt aber zwei Paar Stiefel. Richtig ist, dass bei einem Kaskoschaden der Gutachter von der Versicherung bestimmt wird, und bei einem Haftpflichtschaden der Geschädigte den Gutachter beauftragen kann. Da hat die Versicherung Recht. Das hat aber nichts mit der Schadenminderungspflicht zu tun, die auch für Haftpflichtfälle gilt. Die Frage, die hier aufgeworfen wurde war, ob es denn überhaupt erforderlich ist bei einem derart geringen Schaden ein Gutachten erstellen zu lassen. Und da habe ich, wie meine Vorredner auch, meine Zweifel.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Und ich auch!!! Aber naja, die Versicherung will zahlen, und wohl alles. :(

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Wie soll ein Laie denn feststellen, das nur ein geringer Schaden vorliegt ohne das er sich eines Fachmannes bedient?

Das 'Stoßstangenproblem' bei den neueren Kfz ist ja das beste Beispiel dafür ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen. Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte. Diese Voraussetzungen sind zwar der Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB verwandt. Gleichwohl ergeben sie sich bereits aus § 249 BGB , so dass die Darlegungs- und Beweislast hierfür beim Geschädigten liegt."

Die Versicherung sollte daher den Geschädigten auffordern zu erläutern, weshalb er die Beauftragung eines Sachverständigen für notwendig erachtete. Dies erhöht hier ja den Schaden prozentual erheblich.

Bis jetzt ist die Entscheidung der Versicherung daher fehlerhaft. Dies zeigt ja schon die am Thema vorbei erteilte Begründung.

Die Versicherung will es sich hier einfach machen. Die Versicherung sollte für die Feststellung des Schadens pauschal Eur 50,-- zahlen (was den Maximalkosten eines KV entspricht) und für weiteren Schadensersatz eine nachvollziehbare Begründung verlangen.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Tja, die Versicherung klang mir so nach dem Motto "die paar Euro sind für uns eine Bagatelle und es kommt uns billiger, wenn wir einfach zahlen und nicht weiter nachforschen". Naja, ich steige nicht in den Prozenten auf, von daher kann es mir egal sein, nur ist es eben so, dass ich es eigentlich nicht mag, wenn ein Geschädigter aus einem vermeintlichen Schaden Profit schlagen könnte und mit der Beauftragung eines Gutachters noch meint, mit Kanonen auf Spatzen schießen zu müssen. Mal gucken, was nun noch alles kommt. Jedenfalls herzlichen Dank für die interessanten Beiträge!

-----------------
""

-- Editiert Laeuschen am 23.09.2011 14:37

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Ich wage hier mal eine abweichende Meinung: Die Beauftragung des Sachverständigen war richtig.

Bei unklarem Schadensumfang ist der Geschädigte in jedem Fall berechtigt, einen Sachverständigen zu beauftragen. Dazu gibt es verschiedene Gerichtsurteile. Da für einen Laien nur in den seltensten Fällen auszuschließen sein wird, dass tatsächlich nur ein Bagatellschaden gegeben ist, wird es auch nur selten vorkommen, dass der Laie nicht auf die Begutachtung durch einen Sachverständigen zurückgreifen darf.

Das Prognoserisiko trägt allein der Schädiger. Das bedeutet, nur wenn die Versicherung Umstände vortragen und beweisen kann, aus denen sich ergibt, dass die "Dame" einen Bagatellschaden sicher annehmen musste, wäre der Vorwurf der Verletzung der Schadensminderungspflicht berechtigt. Die Versicherung kann solche Tatsachen offensichtlich nicht vortragen und zahlt.

-----------------
""

-- Editiert am 23.09.2011 15:26

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Der Gesschädigte müsste darlegen, dass die Einschaltung eines Sachverständigen notwendig/angebracht war und nicht die Versicherung, dass dies nicht notwendig/angebracht war.
Bei dem geringen Schaden kommen m.E. Darlegungsprobleme für den Geschädigten auf. Ob die reine Behauptung er wisse ja nicht, ob ein Bagatellschaden vorliege ausreicht wage ich zu bezweifeln. Da muss schon substantiierter dargelegt werden. Ansonsten käme man auch letztlich zum Wegfall der Bagatellgrenze.

@TE,

weshalb steigen Sie denn nicht im Beitrag? Weil die Versicherung den Unfall aus Kulanz nicht im SFR berücksichtigt, oder weil sie in eine SF-Klasse rutschen die keinen höheren Beitrag bedeutet (oder aufgrund Sonderverträgen in denen man nicht heruntergestuft wird)?



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Gute Nachfrage! Ich steige nicht, weil ich jedes Jahr einen Unfall sozusagen frei habe, einen Schaden je in Vollkasko/Haftpflicht. Durch Sonderkonditionen, richtig. Und von der Schadensfreiheitsklasse habe ich auch schon das Maximum bzw. fast das Maximum erreicht, bald werde ich also hoffentlich auch diese Sonderkondition meines Anbieters nicht mehr brauchen!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Natürlich ist das nichts Besonderes! Würde ich sogar jedem raten! Aber ich wurde ja nunmal danach gefragt ;)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.084 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen