Mietwagen?

22. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Marks
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwagen?

Hallo,

mir ist letztens einer in meine Beifahrertüre gefahren...
er war schuld, ich war heute beim Autohaus meines Vertrauen,
KVA 704 Euro.

Jetzt ist die Frage ich schicke jetzt der Versicherung den KVA.

Ich möchte mir den Schaden ausbezahlen lassen. Das geht doch oder?

Reparatur wird irgendwann folgen... muss eh noch einen anderen schaden am Kofferraum reparieren lassen.

Jetzt ist die Frage wie sieht es mit einem mietwagen aus?
Das Auto ist absolut fahrbereit wie es jetzt ist, jedoch muss es zum lackieren, ausbeulen...
In wiefern hab ich anspruch auf einen Mietwagen während mein Auto in der Werkstatt steht und wie muss ich das nachweisen?

Danke & Gruss

Marks

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

"Ich möchte mir den Schaden ausbezahlen lassen. Das geht doch oder? "

japp das geht

Wegen dem Mietwagen gibt es eine Tagespauschale.

Zusätzlich kann man bei der gegner. Versicherung noch ne Pauschale fürs telefonieren, Schreibkram etc. geltend machen.

Nach der Höhe müßte ich jetzt lügen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn man sich den Schaden ausbezahlen lässt, dann wird allerdings die MWSt. nicht erstattet.

Eine Erstattung für einen Mietwagen bekommt man auch nur, wenn man die Reparatur auch tatsächlich durchführen lässt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marks
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal...

ich will den schaden ja auch reparieren lassen jedoch vielleicht nicht bei einer vertragswerkstatt.... wenn ich jetzt in zwei wochen mein auto zum lackierer xy stell und es muss da zwei tage stehen.

Was muss ich dann tun das mir der Mietwagen bezahlt wird.

Gruss

Marks

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Nachweisen, dass der Wagen repariert wurde, z.B. mit einer Rechnung des Lackierers.

0x Hilfreiche Antwort

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