Mehrleistung als erlaubt mögliche folgen

14. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
sev-side
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrleistung als erlaubt mögliche folgen

Hallo liebes Forum,
ich hab mich bei euch angemeldet da ich bei Google nichts konkretes finden konnte.
Will nicht lange um den heißen Brei reden.
Habe letztes Jahr mir mein Traumauto gekauft, bis dahin alles gut.
Das große Problem ist die tatsächliche Leistung!
Im Fahrzeugschein sind mit allen Gutachten was auch 95 Prozent aller Bauteile sind 400 PS eingetragen. Per Schalter sind jedoch 800 PS verfügbar.
Da es langsam wieder Richtung Frühling geht steigt die Aufregung was mir wohl passiert wenn sie mich erwischen?
Mir ist bewusst das bei einem Verkehrsunfall erhebliche Schwierigkeiten und Strafrechtliche Verfolgung bevor steht.
Mich interessiert was auf mich zukommt wenn es durch die Polizei bei der Technischen Überprüfung raus kommt ?
Ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen

Mfg sev-side

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

quote:
Mich interessiert was auf mich zukommt wenn es durch die Polizei bei der Technischen Überprüfung raus kommt ?
Bestimmt sofortige Stilllegung des Fahrzeugs mit allen verbundenen Kosten.

Evtl auch eine Meldung an die Führerscheinstelle, die dann der Meinung sein könnte, dass du zum führen von KFZs nicht in der lage bist, da du dich nicht an die Versicherungsregeln etc hälst, ebenso wohl wissentlich mit einem Verkehrsuntauglichen AUto unterwegs bist.

Wohl sehr sicher auch Versicherungsbetrug...

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13727 Beiträge, 4359x hilfreich)

Hallo,

quote:
Im Fahrzeugschein sind mit allen Gutachten was auch 95 Prozent aller Bauteile sind
95% sind aber nicht 100%, ergo fährst du ohne ABE.

Bei irgendwelchen Kleinigkeiten ist das vielleicht nicht so schlimm (leicht falsche Reifengröße etc.), aber sobald es um Leistungssteigerung und/oder Sicherheit geht versteht die Verwaltung keinen Spass.
Was dir genau blüht, kann - und will - ich dir nicht sagen. Dieses Forum ist sicher nicht dafür da im Voraus zu kalkulieren, ob sich zukünftige Straftaten lohnen bzw. die Höhe der Strafe hinnehmbar wäre.

Stefan

PS: Was für ein Wunderschalter ist das denn, der mal eben die doppelte Leistung bringt? Das kenne ich noch nicht einmal von Lachgaseinspritzung.

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#3
 Von 
sev-side
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten. . .
Ich habe mit meiner Rechtschutz Versicherung gesprochen die wollten mir auch keine Auskunft geben.
Will wohl keiner

Der Schalter hängt am Freiprogrammierbaren Steuergerät das 2 Mappings hat 400 und 800 PS
Somit wird also nur der Ladedruck angehoben sowie Sprit und Luft natürlich.

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#4
 Von 
sev-side
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso sind eher 98 Prozent eingetragen nur der Regler, Schalter und die Map sind nicht eingetragen.
Was am Ausmaß der Strafe aber auch nichts ändert

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ChrisC
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 90x hilfreich)

quote:
Somit wird also nur der Ladedruck angehoben sowie Sprit und Luft natürlich.
Damit dürfte sich das Abgasverhalten ändern und somit die Betriebserlaubnis erlöschen.

Das wiederum kann im Falle eines Unfalls dazu führen, dass die Haftpflichtversicherung zwar den Schaden bezahlt aber den Fahrer danach in Regress nimmt. Kasko zahlt gar nicht mehr.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119898 Beiträge, 39791x hilfreich)

Und strafrechtlich könnte das im "Worst Case" mit einer Haftstrafe enden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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