Mehrfacher Auffahrunfall am Autobahnende

8. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
AndreasL
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrfacher Auffahrunfall am Autobahnende

Hallo,

ich bin letzte Woche in einen Auffahrunfall an einem Autobahnende (Ampel) verwickelt worden. Dabei hat ein Kleinwagen meinen Mittelklassewagen auf den vor mir stehenden Mittelklassewagen aufgeschoben. Dieser wiederum wurde auf den vor ihm stehenden Lieferwagen aufgeschoben.

Aus meiner Sicht stellte sich die Sachlage eindeutig dar: Die beiden vor mir stehenden Fahrzeuge standen bereits an der Ampel. Ich bin langsam an das Ende herangefahren. Das mach ich gewöhnlich unter Zuhilfenahme der Motorbremse. Ich bin nicht ganz sicher ob ich bereits gestanden habe, oder noch langsam ausgerollt bin (ca. 10 - 20 km/h), hatte aber noch genug Platz nach vorne, da ich die Situation ja eindeutig einsehen konnte. Auf ein mal krachte mir der Kleinwagen ins Heck meines Wagens. (In den Rückspiuegel hatte ich leider nicht gesehen, sonst hätte ich womöglich noch ausweichen können). Die Fahrerin des Kleinwagens wollte nach ihrer Aussage mein Fahrzeug rechts überholen, konnte dies allerdings nicht, da sich rechts von ihr ein Fahrzeug in ihrem toten Winkel befunden hatte. Nach dem Aufprall wollte ich bremsen, erwischte aber nach dem SChock des Aufprallsm von hinten wharscheinlich statt der Bremse die Kupplung und das Gaspedal, so daß der Motor im Leerlauf aufheulte. Ca. 2-3 sec. später kam dann der Aufprall vorne.

Der Polizist an der Unfallstelle bezweifelte allerdings meine Aussage, da am Heck meines Wagens kein großer Schaden festgestellt wurde, und der Schaden an der Front des Kleinwagens ,der auf mich aufgefahren ist geringer ist, als der Schaden an der Front meines Fahrzeuges. Der Polizist meinte, daß ein Kleinwagen nicht so viel Energie aufbringen kann, um zwei Mittelklassefahrzeuge zusammenzuschieben.

Das Unfallbild stellte sich übrigens so dar, daß die ersten drei Fahrzeuge (Lieferwagen - zwei Mittelklasse Wagen) ineinander "verkeilt" waren während der Kleinwagen 1-2 Wagenlängen hinter meinem Fahrzeug stand.

Die Kleinwagenfahrerin hat an der Unfallstelle bereits ein Buzsgeld bekommen. So wie es jetzt aussieht werde ich wohl eine Anzeige bekommen, da ich ein Busgeld an der Unfallstelle abgelehnt hatte (ich fühle mich nach wie vor unschuldig).

Meiner Meinung nach müßte ein Gutachter eigentlich nachweisen können, daß sich der Unfall wie oben beschrieben abgespielt hat. Die geringen Schäden an den Kleinwagen und am Heck meines Wagens müßten doch eigentlich dadurch zu erklären seien, daß ich nicht gebremst hatte. Es muß ja für das Schdensbild ein Unterschied sein, ob man auf ein starres Hindernis (gebremstes Fahrzeug) auffährt oder auf ein bewegliches (ungebremstes). Außerdem ist mir unklar, wie man den Abstand des Kleinwagens von meinem Wagen erklären kann, wenn er nicht zuerst auf mich aufgefahren wäre. Dann müßten ja alle vier Fahrzeuge ineinander verkeilt sein.

Meine Fragen hierzu:
1. Hat irgend jemand schon mal so eine Art Gutachten gesehen oder kann mir hierzu nähere Auskunft geben.
2. Kann man mir trotzdem eine Teilschuld anlasten, da ich nach dem ersten Aufprall von hinten nicht gebremst habe?
3. Gilt für mich nicht zunächst die Unschuldsvermutung, d.h. die Staatsanwaltschaft muß mir ein Vergehen nachweisen und nicht ich meine Unschuld? In andern Fällen hatten Sie immer geschrieben, daß der Auffahrende zunächst die Schuld zugeteilt bekommt.

PS: Bei dem Unfall ist übrigens niemand verletzt worden; es entstand nur Blechschaden. Der dürfte sich aber wahrscheinlich so auf 30 - 50TDM belaufen.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

1. Solche Unfallrekontruktionsgutachten sind immer sehr kostenintensiv und werden von daher meißt erst in gerichtlichen Verfahren eingeholt. Gerade bei Massenunfällen ist es üblich, daß sich die beteiligten Versicherungsunternehmen untereinander einigen - wenn man keinen Einfluß darauf nimmt - und ein entsprechender Ausgleich erfolgt.

2. Ohne genauere Informationen läßt sich das schwer sagen. Sollte ein etwaiges Gutachten ergeben, daß ein "Fehlverhalten" von Ihnen die Schäden bei den Vordermännern begünstigt hat, wird sicherlich eine Teilschuld festgestellt werden (zumindest für Ihren Fróntschaden und die Folgeschäden). Ausschlaggebend dürfte meines Erachtens jedoch weniger das Bremsen, als vielmehr das Gasgeben sein können.

3. Bitte trennen Sie strikt Zivil- und Strafrecht. Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Feststellung des Gegenteils.
Im Zivilrecht greift zunächsteinmal der Anscheinsbeweis, wonach beim Auffahrunfall den Auffahrenden die Schuld trifft. Selbige muß dieser dann entkräften.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
madusen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ich bin zufällig durch eine Suche im Netz auf diesen Artikel gestossen., weil mir was ähnliches passiert ist.

Meine Frage:

wie kann man den Anscheinsbeweis entkräften?

Meiner Meinung nach ist das doch aussichtslos oder täusche ich mich da.

Vielen Dank für die Antworten

Grüße madusen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sicherlich ist es schwierig, im Einzelfall jedoch nicht aussichtslos.
So besteht z.B. heute die Möglichkeit per Sachverständigengutachten feststellen zu lassen, ob die Rückfahrscheinwerfer des Vordermannes zum Zeitpunkt der Zerstörung bei der Kollision eingeschaltet waren. Auch Zeugen können den Anscheinsbeweis entkräften. Selbiges gilt bei grundlosen Bremsmanövern, die zumindest eine Teilschuld des Vordermannes nach sich ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
madusen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Herr Scharnhorst,

Vielen Dank für Ihre Antwort.

nun, der Fall ist bei mir etwas anders.

kurz um was es bei mir ging:

ich wurde mit meinem Motorrad durch einen Autofahrer ausgebremst und bin gestürzt. Das Auto habe ich dabei nicht berührt. Der Fahrer des PKW ist auf und davon.
Vorausgegangen war eine Verfolgungsjagt, bei der mich der PKW-Fahrer ein paar mal von der Straße drängen wollte. Zeugen wurden per Zeitungsanzeige gesucht aber niemand meldete sich.

Nach dem Sturz habe ich sofort Anzeige bei der Polizei erstattet. Der Fahrer erhielt daraufhin einen Strafbefehl dem er nicht widersprochen hat.

Der Strafbefehl sah so aus:

1. Vergehen der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs.
2. Vergehen des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit 1 Vergehen der vorsätzlichen Körperverletzung.
3. Vergehen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Aufgrund der Vorsatztaten weigerte sich die Versicherung (§152 VVG ) den Schaden zu bezahlen.
Ich habe mich dann an die Verkehrsopferhilfe gewandt, welche dann auch den Antrag zur Abwicklung des Schadenfalls an eine Versicherung weitergegeben hat.

soweit so gut.

Diese Versicherung hat jetzt den Schadenfall an eine Regulierungskommision weitergeleitet. Der Anscheinsbeweis spreche dafür, daß ich zu dicht aufgefahren wäre oder mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wäre.

Der Fahrer des PKW behauptet immer noch, daß er mit der ganzen Sache nichts zu tun hat, was natürlich quatsch ist. Der hat mich tatsächlich ausgebremst.

Da gegen den Strafbefehl kein Einspruch erhoben wurde, sehe ich das als Schuldanerkenntniss. Die Versicherung ignoriert einfach den Strafbefehl und sagt, Strafrecht ist nicht gleich Zivilrecht.
Das stimmt soviel ich weiss schon, aber was bringt dann überhaupt eine Strafanzeige?

Das würde in meinem Fall bedeuten, strafrechtlich ist der PKW-Fahrer schuldig, zivilrechtlich nicht?

MfG

Madusen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Tatsächlich ist das Zivilrecht formal vom Strafrecht zu trennen. Dennoch lehrt die tägliche Praxis, das die Zivilrichter in der Mehrheit der Fälle dazu neigen, strafrechtliche Schuldfeststellungen zu übernehmen.

Ohne die Einzelheiten Ihres Falles genau zu kennen, erscheint es mir doch etwas "schlicht" von der abwickelnden Versicherung, sich bei einer Verurteilung (Strafbefehl) wegen Straßenverkehrsgefährdung etc. auf den Anscheinsbeweis und damit auf einen zu geringen Mindestabstand zu berufen. Offenbar war dem PKW-Fahrer gerade daran gelegen, Sie in eine prekäre Situation zu bringen.

Nach alledem halte ich Ihr Prozeßrisiko für akzeptabel, zumindest ein überwiegendes Verschulden des PKW-Fahrers nachzuweisen (z.B. 70 ./. 30 o. 60 ./. 40).
Jetzt ist es an Ihnen, zu entscheiden, ob Sie die Sache durchfechten wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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