Massenkarambolage Berufung

25. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Uli999
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Massenkarambolage Berufung

Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen, ich verstehe so manches nicht mehr.

Letztes Jahr bei einem Autounfall auf einer Autobahn, wo 6 Autos verwickelt waren, weigerte sich der gegnerische Unfallverursacher und Versicherung zu bezahlen und legen jetzt auch noch Berufung (Landgerichturteil liegt vor)ein.
Sachverhalt:
4 Autos sind vor mir auf der linken Spur aufgefahren, zwei Autos vor mir hat sich zusätzlich aufgrund des Aufpralles noch ein Kleinwagen gedreht. Ich habe den Unfall gesehen und bin von der linken auf die mittlere Spur gewechselt.War auch frei, da Lücke. Unglücklicherweise hat sich gerade beim Vorbeifahren dieser Kleinwagen gedreht und ich bin ca. 50 cm auf die rechte Fahrspur gekommen. Bin an diesen drehenden Auto vorbeigefahren und vorbeigekommen, mir ist aber ein Auto hinten reinfahren. Nun haben sich alle beiden Versicherung (Allianz und Basler Versicherung) geweigert zu zahlen. Laut Empfehlung meines Anwaltes haben wir zuerst den Autofahrer verklagt, der mir hinten aufgefahren ist (Basler Versicherung). Es stellte sich heraus, dass der Autofahrer schwerst Parkinsonkrank ist und 5 Monate nach diesem Verkehrsunfall nicht mal mehr transportfähig zu den Gerichtsverhandlungen ist - ärztliches Attest liegt vor. Der Gutachter hat festgestellt, dass die Aussage des auffahrenden Autos komplett falsch ist, meine Aussage zu ca. 8o Prozent wahrscheinlich ist. Außerdem hat die Polizei den Unfall genau so aufgenommen und protokolliert wie ich es auch vor Gericht angeben habe. Leider hat der Richter weder das Protkoll der Polizei für komplett glaubhaft, die Krankheit des Unfallverursachers, noch den Gutachterbericht zu Gunsten für mich gewertet. Das Urteil war nur 50 % Übernahme meiner Kosten. Daraufhin legte der Unfallverursacher für meinen Schaden jetzt Berufung am Oberlandesgericht in München ein. Das Kuriose an der ganzen Sache ist aber auch, dass der Unfallverursacher seine kompletten Unfallkosten von der Allianz Versicherung (also von den Autofahrer, der sich gedreht hat) bezahlt bekommen hat und ich anscheinend komplett die Dumme bin. Wer kann mir dazu irgend etwas empfehlen?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ich bin ca. 50 cm auf die rechte Fahrspur gekommen. Bin an diesen drehenden Auto vorbeigefahren und vorbeigekommen, mir ist aber ein Auto hinten reinfahren

Wenn ich die Schilderung so richtig verstehe, war es IMO blöd, den Auffahrenden zu verklagen. Denn offenbar haben Sie ja die Spur gewechselt und Ihnen ist auf der rechten Spur jemand hineingefahren (hab ich das richtig?). Wieso jemand am Auffahren Schuld sein soll, dem einfach ein anderer auf die Spur fährt (ob nun aus gutem Grund oder nicht), sehe ich nicht.

Insgesamt dürfte hier doch auch die gute alte Regel gelten: wer so dicht auffährt, daß er in so einer Situation nicht rechtzeitig anhalten kann...

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