Guten Abend zusammen!
Ich bitte um eine Auskunft für folgenden Fall:
Im Jahre 2009 erstanden wir bei einem Gebrauchtwagenhändler einen PKW inklusive Gebrauchtwagen Garantie der Firma MultiPart.
Gegen Ende des Jahres 2009 mussten an dem PKW diverse Dinge repariert werden. Hierzu wurde der PKW dem Autohändler vorgeführt Zwecks Beseitigung der Mängel.
Die Mängel wurden Ordnungsgemäß beseitigt und bei Abholung des Wagens wurde eine Eigenbeteiligung von 100 € in Rechnung gestellt.
Diese Rechnung über 100 € wurde auch Ordnungsgemäß beglichen!
Seit diesem Tage haben wir nie wieder etwas von diesem Herren gehört.
Heute dann, über 2 Jahre später, bekamen wir eine förmliche Zustellung des Amtsgerichtes vom Wohnort des Klägers (Autohändler), in welchem uns mitgeteilt wurde, dass ein Mahnverfahren wegen einer nicht bezahlten Rechnung, nach Inanspruchnahme einer Reperaturdienstleistung eingeleitet wurde.
Die Rechnung mit den insgesamt angefallenden Gebühren beträgt 486 €.
Wie sollen wir nun am besten vorgehen?
PS: Wir haben keinen Rechtschutz und eine Prozesskostenhilfe kommt auch nicht in Betracht.
LG aus Duisburg
Mahnverfahren obwohl keiner Schuld bewusst
6. Januar 2012
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Frage vom 6. Januar 2012 | 19:36
Von
Status: Beginner (76 Beiträge, 32x hilfreich)
Mahnverfahren obwohl keiner Schuld bewusst
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2012 | 23:18
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Wo ist die Frage zur StVZO bzw. StVO?
quote:
Wie sollen wir nun am besten vorgehen?
Einspruch einlegen und die beglaubigte Kopie der Quittung/des Zahlungsnachweis vorlegen.
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