Hallo liebe 123-Recht Mitglieder,
Vor ca. einem Monat habe ich ein Schreiben erhalten, ich muesse zur MPU.
Der Grund hierfür war eine bei mir durchgeführte Abstandsmessung zum voranfahrrenden Fahrzeug, bei der ich den vorgegebenen Mindestabstand nicht einhielt.
Wegen anderer Verkehrsdelikte musste ich vor einiger Zeit schon eine Nachschulung machen. Da ich sie nicht gleich amchen konnte musste ich damals auch meinen Führerschein abgeben, habe die Nachschulung aber dann beendet und ihn wieder erhalten.
Ich bin dann also zum vereinbarten Termin bei der MPU-Prüfstelle erschienen und habe den MPU-Test durchgeführt, saemtliche koerperliche, gesundheitliche und Reflex-Tests ergaben hervorragende Ergebnisse.
Bis hierhin war noch alles OK.
Anschließend musste ich jedoch noch zu einer (Verhaltens-)Psychologin, die nach einem ausführlichen Gespräch mit mir zur Ansicht kam, es handle sich bei mir um psychische Probleme, "ich könne mich den verkehrsregeln nicht anpassen".
Mein Problem ist nun das ich den Führerschein beruflich unbedingt brauche, da ich sehr viel mit dem Auto unterwegs bin um Aufträge zu erledigen und eigentlich nicht darauf verzichten kann.
Die Psychologin hat nun aufgrund ihrer "Feststellung" über meine angeblichen "psychischen Probleme" das gesamte Gutachten negativ bewertet.
In einem anderen Beitrag in diesem Forum habe ich gelesen das man aufkeinenfall ein negatives Gutachten zu den Akten legen lassen soll, sondern lieber versuchen soll einen 2.ten test einzufordern.
Bisher liegt mein negatives Gutachten noch nicht bei den Akten, da die Prüfstelle hierfür meinen Personalausweis benötigt, ich diesen aber noch nicht abgegeben habe.
Vorhin wurde mir telefonisch mitgeteilt das ich diesen in 3 Tagen, sprich Donnerstag vorbeibringen soll
Was wäre nun die beste Vorgehensweise?
- Wie sollte ich mich allgemein verhalten?
- Gibt es eine Möglichkeit das das Gutachten nicht zu den Akten kommt sondern erst noch ein 2tes Urteil eines vllt unabhänigen psychologen Angefertigt wird?
Sollte man einen Anwalt einschalten oder bleibt mir nichts anderes übrig als den Ausweis vorbeizubringen und das Fahrverbot zu akzeptieren?
Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, vielen Dank im Vorraus...
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MPU ! Negatives Gutachten ! Wie vorgehen ?
14. Februar 2011
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Frage vom 14. Februar 2011 | 16:09
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 2x hilfreich)
MPU ! Negatives Gutachten ! Wie vorgehen ?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 14. Februar 2011 | 18:15
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1941x hilfreich)
quote:Die damalige Entziehung hättest Du unbedingt vermeiden müssen. Dann wäre Dir nun die MPU erspart geblieben.
Da ich sie nicht gleich amchen konnte musste ich damals auch meinen Führerschein abgeben,
quote:Das war ja auch der einfache Teil, den fast alle, insbesondere junge Menschen (ich vermute mal das Du dazu gehörst) bestehen.
Bis hierhin war noch alles OK
quote:Das wird die Fahrerlaubnisbehörde (FEB) nicht beeindrucken. Laut Gutachten liegt keine Fahreignung vor, weshalb die Fahrerlaubnis zu entziehen ist.
Mein Problem ist nun das ich den Führerschein beruflich unbedingt brauche
quote:Richtig.
In einem anderen Beitrag in diesem Forum habe ich gelesen das man aufkeinenfall ein negatives Gutachten zu den Akten legen lassen soll
quote:Mit dem BfF, also dem Institut bei dem Du die MPU gemacht hast, vereinbaren, dass das Gutachten nur Dir und nicht der FEB zugeschickt wird.
Was wäre nun die beste Vorgehensweise?
Das BfF schickt Deine Führerscheinakte an die FEB zurück. Du kannst versuchen bei der FEB eine Fristverlängerung für die Abgabe des Gutachtens zu bewirken. Ob Dir das gelingen wird ist aber mehr als fraglich. Lässt sich die FEB nicht darauf ein kannst Du entweder freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten (kostenlos), oder Dir wird die Fahrerlaubnis entzogen (kostenpflichtig, dafür werden alle Punkte gelöscht).
Weiterhin solltest Du Dir das Gutachten gut durchlesen. Darin steht auch warum es negativ ausgefallen ist, und was Du nach Ansicht der Psychologin unternehmen solltest um Deine Fahreignung wieder herzustellen und die MPU bestehen zu können.
Generell empfehle ich für die ersten Schritte zur erfolgreichen MPU die Lektüre von Büchern, wie z.B. "Der Testknacker" von Thomas Wagenpfeil (knapp 10€) und die Anmeldung bei einem auf die Vorbereitung zur MPU spezialisierten Internetforum. Gute Foren findest Du hier und hier.
quote:Das wäre reine Geldverschwendung.
Sollte man einen Anwalt einschalten
quote:Tja, wirklich helfen konnte ich wohl leider nicht. Aber vielleicht konnte ich Dir einen Überblick verschaffen. Melde Dich wenn noch Fragen offen sind oder weitere Fragen auftauchen.
Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
#2
Antwort vom 14. Februar 2011 | 19:07
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 2x hilfreich)
Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort, jedoch ist mir ein Teil der Erklärung immernoch unklar:
quote:
Zitat:Was wäre nun die beste Vorgehensweise?
Mit dem BfF, also dem Institut bei dem Du die MPU gemacht hast, vereinbaren, dass das Gutachten nur Dir und nicht der FEB zugeschickt wird.
Wenn ich aber eh nur die Frist verlängern kann, was bringt es dann die Akte nicht weiterleiten zu lassen. Das verstehe ich nicht ganz...
Wie lege ich denn so eine Vereinbarung fest, muss ich das schriftlich einreichen oder einfach im Gespräch wenn ich dort bin abklären?
Ist die BfF dazu verplichtet diesem Vereinbarungsvorschlag einzuwilligen oder entscheidet das einfach der zuständige Sachbearbeiter?
quote:Zitat:Das BfF schickt Deine Führerscheinakte an die FEB zurück.
Aber eben dann ohne das negative Gutachten, richtig?
quote:
Du kannst versuchen bei der FEB eine Fristverlängerung für die Abgabe des Gutachtens zu bewirken
Geht es jetzt um den Fall das sie nicht einwilligen der FEB das Gutachten vorzuenthalten
Ob Dir das gelingen wird ist aber mehr als fraglich. Lässt sich die FEB nicht darauf ein kannst Du entweder freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten (kostenlos), oder Dir wird die Fahrerlaubnis entzogen (kostenpflichtig, dafür werden alle Punkte gelöscht).
So, heißt das nun
danke shconmal für die hilfreichen Tipps
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#3
Antwort vom 14. Februar 2011 | 20:45
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1941x hilfreich)
quote:Wenn die FEB das Gutachten erhält wird sie es in Deiner Führerscheinakte abheften. Bei der nächsten MPU wird dem Gutachter die Führerscheinakte, und somit auch das negative Gutachten, vorliegen. Das macht die MPU nicht unbedingt einfacher.
Wenn ich aber eh nur die Frist verlängern kann, was bringt es dann die Akte nicht weiterleiten zu lassen. Das verstehe ich nicht ganz...
quote:Im Gespräch mit guten Argumenten, Engelszungen und je nach Geschlecht und Neigung auch schönen Augen. OK, Letztgenanntes nicht ganz ernst gemeint, wenngleich es doch auch Wirkung zeigen kann. Deshalb der augenzwinkernde Smiley.
Wie lege ich denn so eine Vereinbarung fest, muss ich das schriftlich einreichen oder einfach im Gespräch wenn ich dort bin abklären?
quote:Du bist der Auftraggeber und zahlende Kunde. Wenn Du dem BfF die Übermittlung des Gutachtens an die FEB untersagst hat sich das Institut daran zu halten.
Ist die BfF dazu verplichtet diesem Vereinbarungsvorschlag einzuwilligen oder entscheidet das einfach der zuständige Sachbearbeiter?
quote:Ja.
Aber eben dann ohne das negative Gutachten, richtig?
quote:Nein. Es geht darum, dass Dir eine Frist zur Abgabe eines positiven Gutachtens gestellt wurde. Gibst Du ein negatives oder gar kein Gutachten ab wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen. Durch die Fristverlängerung besteht die, wenn auch nur geringe Chance, doch noch ein positives Gutachten im zweiten Anlauf innerhalb der verlängerten Frist vorzulegen. Falls Du innerhalb der verlängerten Frist kein positives Gutachten vorlegen kannst würde sich zumindest die Entziehung der Fahrerlaubnis verzögern. Für all das muss aber die FEB mitspielen. Einen Rechtsanspruch auf Fristverlängerung hast Du nicht.
Geht es jetzt um den Fall das sie nicht einwilligen der FEB das Gutachten vorzuenthalten
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