MPU Gutachten positiv mit negativem Abschluß

21. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
bernieundert
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
MPU Gutachten positiv mit negativem Abschluß

Hallo liebe Mitglieder,

brauche mal eure Hilfe da ich das langsam an meiner gesunden Logik und Menschenverstand zweifle.

Mein Vater hat den Führerschein entzogen bekommen (Alkohol). Der Ablauf im kurzen: Er wurde betrunken vom Fahrrad geholt, musste zur MPU, hat einen Entzug gemacht und ist sein über einem Jahr Abstinent. Erneute MPU! Und jetzt das Gutachten, dass ich absolut nicht verstehe.

Hier die wichtigsten Stellen:

-Seit Anfang 2010 habe er sich dann aber zur Abstinez entschlossen und eine stationäre Behandlung im xxx Krankenhaus vom 14.10.2010 - 10.2.2011 durchgeführt.
Die ambulante Nachsorge besteht bis heute weiterhin einmal wöchentlich.

- Die vorgenannte Dauermedikation kann bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen nicht so weit verändern, dass die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr beeinträchtigt wird.

- Herr xxx verhielt sich im Gespräch höflich, zugewandt und kooperativ. Der Denkverlauf erschien klar und geordnet, die Stimmungslage ausgeglichen. Störungen des Antriebs waren nicht festzustellen. Es gab keinen Anhalt, eine Einschränkung der Kritik- oder Urteilsfähigkeit anzunehmen. Der Untersuchte war zur Zeit, Ort, Person und Situation voll orientiert. In der Begutachtungssituation ergaben sich keine Hinweise auf psychotische Erlebens- oder Verhaltensweisen.

- Körperliche Untersuchungsbefunde
- alles unauffällig -

- Bei der im Rahmen der Begutachtung durchgeführten körperlichen Untersuchung fanden sich keine Hinweise auf Alkoholfolgeschäden.

- Die Langzeitprognose an einem Schlaganfall oder anderen bei Herzrhytmusstörung auftretenden Risiken zu erkranken ist dem gesunden Patienten gleichzusetzen.
Es besteht eine gute Langzeitprognose, die keine Auswirkung auf die Fahreignung zur Folge hat.

- Laborchemisch ergab sich kein Anhalt für eine fortbestehende Alkoholproblematik. Eine stationäre und im Anschluss ambulante suchtmedizinische Rehabilitation konnte mit ergolgreichem Abschluss dokumentiert werden. Die nachfolgende Abstinenz kann jedoch nicht durch Ethylglucuronid belegt werden.

Bis auf diesen letzten Satz finde ich alles (auch das was ich jetzt nicht aufgefüht habe) positiv.

Warum dann ?
-Der Untersuchte kann aufgrund der festgestellten Gesundheitsstörung oder Krankheit ein KFZ der Klasse Be noch nicht sicher führen. (Im Gutachten dick gedruckt)

In der Empfehlung wird ihm nahegelegt das er mindestens 6 Urinkontrollen oder wahlweise Haaranalysen auf ETG über den Zeitraum eines Jahres nachweisen soll. Und natürlich soll dann in eine weiteren MPU geklärt werden ob eine Abhängigheit besteht.

Morgen ist die Ärztin wieder telefonisch erreichbar. Ich werde Sie auf jeden Fall anrufen und erfragen was das soll.

Allerdings erhoffe ich mir, dass mir hier jemand sagen kann ob das alles so Recht ist.
Meiner Meinung nach kann es nicht sein das mein Vater komplett positiv bewertet wird und dann aufgrund der fehlenden ETG Werte noch ein Jahr und weitere Kosten hinterher schieben soll.
Dazu kommt natürlich die erste MPU. Hier wurde der Entzug und ein Jahr Abstinenz "gefordert". Das hat er ganz klar erfüllt.

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.

LG Bernie




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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Die nachfolgende Abstinenz kann jedoch nicht durch Ethylglucuronid belegt werden.


Eben, das ist der Knackpunkt.

"Da Ethylglucuronid eine längere Halbwertszeit (t½ = 2–3h) als Alkohol (25 Minuten) aufweist, kann bei Probanden mit regelmäßigem Alkoholkonsum eine Kumulation der Substanz im Körper nachgewiesen werden. "
(http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EtG01.php)

(Auch der Rest der Seite ist sehr informativ dazu.)

quote:
das mein Vater komplett positiv bewertet wird


Positiv bewertet wird "nur" sein körperlicher Gesundheitszustand. Für eine erfolgreiche MPU muß aber bei Alkoholikern auch die Abstinenz nachgewiesen werden. Und genau daran scheitert es im Moment.

quote:
Hier wurde der Entzug und ein Jahr Abstinenz "gefordert". Das hat er ganz klar erfüllt.


Das liest sich aber doch im zitierten Text anders. Wäre die Abstinenz nachweislich erfüllt, würde dort ja nicht stehen, daß der ETG-Wert noch nicht auf eine solche schließen läßt.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

Hier fehlen ihm eindeutig die für eine MPU geforderten ETG Werte, ein wichtiger Beweis für seine Abstinenz.Nur Entgiftung, Nachsorge reichen für ein positives Gutachten nicht aus. Im der persönlichen Exploration scheint er in allen Punkten glaubhaft, deshalb hats der Gutachter auch vermerkt, nur die Leberwerte fehlen.Als alkoholkranker Mensch muss man 1 Jahr Abstinenz nachweisen incl. der ETG Werte oder Haaranalysen ( Beurteilungskriterien).Hat er sich im Vorfeld der MPU nicht informiert, was er alles beibringen muss?.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
helmi307
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo
Meiner Tochter geht es ähnlich. Sie hat das ärztliche und psychologische Gutachten bestanden, ohne Einschränkungen. Trotzdem die Empfehlung, die MPU in 6 Monaten zu wiederholen. Ist doch nur Geldschneiderei. Wir werden auf jeden Fall einen Anwalt befragen. Jeder Ausländer wird in diesem Rechtsstaat besser behandelt. Tut mir leid.


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13x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

wie bereits erwähnt, hättet ihr euch im Vorfeld darüber erkundigen müssen, welche Voraussetzungen für ein positives MPU-Ergebnis gegeben sein müssen. Ich sehe da jetzt ehrlich gesagt kein Problem am Vorgehen der entsprechenden Stellen.

Und zu helmi: Alkohol im Straßenverkehr stellt eine riesige Gefahr dar, daher muss auch verlangt werden, dass man es nicht allzu einfach hat, den Lappen wiederzubekommen. Das ist absolut angemessen. Daher muss man sich eben zuvor selbstständig informieren oder man bleibt eben Fußgänger. So einfach ist die Sache.

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Allerdings erhoffe ich mir, dass mir hier jemand sagen kann ob das alles so Recht ist.

Ja, das ist es. So steht es nämlich in den Begutachtungsleitlinien für Kraftfahrereignung. Und nach diesen hat sich der psychologische Gutachter zu richten.

Bei Alkoholabhängigkeit muss eine mindestens 12-monatige Abstinenz nachgewiesen werden. Deshalb macht man 12 Monate vor der MPU ein ETG-Screening und bringt die Nachweise zum Begutachtungstermin mit. Ansonsten braucht man, wie das vorliegende Beispiel zeigt, dort gar nicht erst anzutreten.

Wie kommt es denn, dass sich Ihr Vater offenbar im Vorfeld nicht über die Voraussetzungen einer positiven MPU informiert hat? Bzw. weshalb hat er geglaubt, ohne Abstinznachweise dort antreten zu können?

Bitte verstehen Sie meine Frage nicht als Vorwurf. Es würde mich nämlich wirklich interessieren, wie es dazu kommt, dass massenhaft Probanden zur MPU antreten, ohne überhaupt zu wissen, was dort von ihnen erwartet wird.




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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

Ich find die ETG Werte wichtig.
Wer mit 1,6 Promille noch fahren kann oder bereits das zweite mal erwischt worden ist, der brauch nicht zu erzählen, das es ein Ausrutscher war und man sonst nicht so viel trinkt. Aber Fakt ist, da stimmt was mit dem eigenen Alkoholkonsum nicht mehr, wenn man "einfach vergißt", dass man nicht mehr fahren sollte.Und wenn ich zunehmend den Alkohol in mein Leben "einlade", missbrauche ich ihn, denn er verändert mich zum negativen.Ein Alkoholdelikt ist oft eine erste öffentliche Auffälligkeit. Wie oft wollte man vieleicht schon was ändern; weniger trinken, nur zu bestimmten Zeiten, kein harten Alkohol mehr, zeitlang mal verzichten, weil die Familie meckert ... und wie lange haben die Versprechen gehalten? Eine dauerhafte Verhaltensänderung im Bezug aufs Alkoholtrinken ist nicht einfach und das wissen Betroffene, Angehörige und die Gutachter der MPU. Die ETG Werte sind der Nachweis für die Behauptung, seit 6 Monaten oder 1 Jahr nicht mehr zu trinken - was spricht bitte dagegen.
Fakt ist: Man verschenkt viel Zeit und Geld ohne Leberwerte zur MPU zu gehen und beim Fehlen der Leberwerte kann ein Anwalt auch nichts machen.

Gruss altmärker

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kallikrack
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Bei mir liegt der Fall noch etwas anders:

Zuerst sei angemerkt!
- Ich fahre seit 30 Jahren Unfallfrei
- Bin trotz 60.000 km im Jahr nie wegen Alkohol aufgefallen
- Niemals Punkte bekommen
- Niemals Führerschein weg
- Habe nur ein halbes Jahr zu viel getrunken wegen
Arbeitslosigkeit
- Habe freiwillig, ohne Zwang, die Zeit genutzt, um eine
Entgiftung (ohne Medikation, da ich keinerlei Entzug
hatte, da ich schon mehrere Wochen vorher nichts mehr
gertrunken habe) gemacht mit anschließender Reha von
14 Wochen
- Habe schon Wochen vor beginn meiner Maßnahme alles an
Alkohol zu Hause weggekippt.
- Bin mit 0,0 Promille dort aufgelaufen
- Aufnahme Sceening alle Werte Negativ
- Super positiver Entlassungsbericht
- Ärztliche Bescheinigung aller dort tätigen Therapeuten
Phsychologen und Ärzte mit dem Abschluß:
"Aus medizinischer und klinischer Sicht bestehen
keinerlei Bedenken gegen die Weitererteilung der
Fahrerlaubnis.
- Während der Reha habe ich alle Tests (Reaktion-
geteilte Aufmerksamkeit, Konzentrationstests,
Persönlichkeitstests, usw....) gemacht mit einem
96 %tigen Ausgang.
- Habe mich freiwillig zum ETG Screening bei der Avus
in Dortmund gemeldet. Diese Test führe ich auch für
12 Monate freiwillig durch.
- Habe mich chon während der Reha um eine Nachsorge
gekümmert. Auch diese führe ich regelmäßig durch.
- beteilge mich jeden Freitag an einer Selbsthilfegruppe
- Während meiner Reha nachweisliche jede Menge
Einzelgespräche, Angehörigengespräche, Gruppengespr.,
Infoveranstaltungen über Alkoholauswirkungen,
Gefahren und Folgeerscheinungen, absolviert.
- Meine komplette Einstellung- und Verhanltensänderung
dem Alkohol gegenüber wurde mir ärztlich und
Therapeutisch bestätigt.
- usw....

Mehr geht doch nicht, oder?

Dann kam mein Fehler:
Ich bin ein absolut ehrlicher Mensch und habe mich freiwillig bei der Verkehrsbehörde mit meinem Fall gemeldet, da ich Versicherungstechnisch bei der jährlichen Kilometerleistung auf der sicheren Seite sein wollte.

Knallhart kam zurück, das keine Fahreignung besteht und der Führerschein abzugeben sei.

Die interressiert nur die MPU.


Im zweiten Schreiben nach meinem Widerspruch kam dann:

Ich darf nun 6 Monate Autofahren und dann eine MPU ablegen.

Das ist doch ein Paradoxum, oder?

Entweder ich bin fahrgeeignet, oder ich bin nicht fahrgeeignet. Aber nun werde ich ein halbes Jahr auf die Menschheit losgelassen mit allen eventuellen Folgen und muß dann meine Fahreignung nachweisen.
Für mich ist das ein Machtspiel der Behörde und eine absolute Behördenwillkür!

Die wissen doch genau, das man den ETG Wert 12 Monate nachweisen muß und nicht nur 6 Monate. Verlangen aber trotzdem nach 6 Monaten eine MPU, bei der die Gefahr besteht durchzufallen, da der Nachweis nicht über 12 Monate erfolgt ist. Dann wird eine weitere MPU fällig!

Geldschneiderei!

Ich werde gegen diese Art und Weise vorgehen über die Bezirksregierung Arnsberg und bis zum Petitionsausschuß NRW. Die Art und Weise kann und werde ich nicht akzeptieren.

Wer hat dazu noch Tips oder Ratschläge?

Gruß, Kallikrack

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Aber nun werde ich ein halbes Jahr auf die Menschheit losgelassen mit allen eventuellen Folgen und muß dann meine Fahreignung nachweisen.


Das dürfte so ziemlich das erste mal sein, daß sich jemand beschwert, daß man ihm die Fahrerlaubnis *nicht* entzieht.

Aber da dich niemand zum Autofahren zwingt, wo ist das Problem?

quote:
Verlangen aber trotzdem nach 6 Monaten eine MPU, bei der die Gefahr besteht durchzufallen, da der Nachweis nicht über 12 Monate erfolgt ist.


Dann mach halt die MPU erst nach 12 Monaten.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kallikrack
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr witzig!
Die Frist ist gesetzt bis 25.11.2013!
Ansonsten Lappen abgeben!

Die Vorgehnsweise ist absolute Willkür und bedarf weiterer Maßnahmen.

Gruß, Kallikrack

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

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