Kurzzeitkennzeichen frageeeeee

5. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
tobii81
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Kurzzeitkennzeichen frageeeeee

Hallo
habe echt eine drigende frage , morgen ist in bochum ein autotreffen zum saison start ich habe einen kadett d und habe mir kurzzeitkennzeichen geholt um damit mal zu fahren und wollte dahin jezt soll da morgen ein polizei aufegbot sein zur kontrolle , meine frage ist jetzt können mir die was mit meinem fahrzeug zwecks fahrwerk und motor?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

Wikipedia hätte dir verraten:

"Kurzzeitkennzeichen sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen. "

Fahrten zu Tuningtreffen sind davon nicht abgedeckt, das wissen die Grünen natürlich auch, also wirst du da entsprechend Probleme bekommen.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
meine frage ist jetzt können mir die was mit meinem fahrzeug zwecks fahrwerk und motor?
Auch mit diesen Kennzeichen muss das Fahrzeug verkehrssicher sein, alle Teile sollten eine ABE haben bzw. wenigstens eintragungsfähig sein. Und stilllegen darf die Polizei immer, da bringt es dir auch nicht viel, wenn es dann keine zusätzliche Strafe gibt.

@Khryztynna: Ob er deine Antwort noch gelesen hat? Aber selbst Schuld, wenn er erst ein paar Stunden vorher fragt.

Aber war nicht damals bei Einführung der neuen Schilder die entscheidende Änderung, dass die Sonderkennzeichen nicht nur zur Überführung, sondern auch für Probefahrten nutzbar sind? Und warum sollte eine Fahrt zu einem Tuningtreffen keine Probefahrt sein? Wer definiert das?
Ich kenne die geschilderten Probleme eigentlich nur von früher mit den (alten) roten Nummern.

Vielleicht bekommen wir ja noch einen Erfahrungsbericht.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Und warum sollte eine Fahrt zu einem Tuningtreffen keine Probefahrt sein? Wer definiert das?


Die Rechtsprechung und der gesunde Menschenverstand dürften "Probefahrt" von der Entfernung her schon ziemlich eingrenzen; 500 km runter zum VW-Blasen am Wörthersee fallen nach keiner verständigen Interpretation darunter. Ansonsten hätte der Gesetzgeber ja gleich alle Fahrten zugelassen.

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