Kostenvoranschlag von Versicherung gekürzt

24. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Saphir1006
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenvoranschlag von Versicherung gekürzt

Hallo in die Runde,

Im Januar hat jemand einen Schaden an meiner Autotür verursacht. Schaden laut Kostenvoranschlag bei einer Vertragswerkstatt ca 2100€.
Versicherung des Gegners hat mir nun geschrieben sie haben es erneut geprüft und zahlen mir eine Summe von 860€. Muss ich das so hinnehmen? Hab ich denn keine freie Werkstattwahl?

Danke für eure Antworten und Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39813x hilfreich)

Zitat (von Saphir1006):
sie haben es erneut geprüft und zahlen mir eine Summe von 860€.

Genaue Beründung.



Zitat (von Saphir1006):
Muss ich das so hinnehmen?

Kommt darauf an.



Zitat (von Saphir1006):
Hab ich denn keine freie Werkstattwahl?

Doch.
Nur muss der Gegner diese Wahl ja nicht finanziell unterstützen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Saphir1006
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Worauf kommt es an? Der größte Posten der gekürzt wurde ist der Arbeitslohn, genau so wie die Lackierarbeiten. Begründung? Sie haben nur geschrieben, dass der Kv geprüft wurde und sie mir folgenden Betrag auszahlen. Das wars.

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