Kostenbescheid für Falschparker...

29. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
ein_fragender
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenbescheid für Falschparker...

Hallo Zusammen!
Ich brauche mal einen Rat zwecks Haltverbot. Wenn ich ein Knöllchen bekomme zahle ich das auch immer. Aber das hier hatte ich noch nie.
"Sehr geehrter Herr xy,
das Ordnungswiedrigkeitsverfahren wegen Halt- oder Parkverstoßes am (oktober 2007) um 3:50 Uhr in (Ort und Strasse) mit dem Fahrzeug xy stelle ich ein.
Gemäß §25a des StVG haben Sie als Halter des Fahrzeuges die Kosten des Verfahrens zu tragen, weil die Person, die den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden konnte.
Die Kosten des Verfahrens ....Ordnungswiedrigkeiten...
setzen sich zusammen aus
Gebühr 15 Euro
Auslagen 7 Euro
____
22 Euro

Also, ich habe bis zum heutigen Tag keinen Strafzettel erhalten und soll plötzlich nach 5 Monaten trotzdem eine Strafe zahlen???
Und was bitte sind 7 Euro Auslagen?
An dieser Stelle gibt es ein Schild was besagt, das man bis zu einem bestimmten Punkt parken darf, wahrscheinlich habe ich hinter diesem Schild geparkt.
Das kann ich ja vielleicht noch verstehen, erging meinem Nachbarn auch mal so an der selben Stelle, aber der hatte wenigstens ein richtiges Ticket mit 5 Euro Strafe.
Das Auto läuft auf meinen Namen und direkt dort gibt es auch einen Briefkasten mit meinem Namen. Ich bin nicht umgezogen und nur ICH fahre das Auto.

Habe ich eine Chance mich dagegen zu wehren?
Danke für Eure Hilfe

Mirko

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Kurze Antwort: Nein.

Für Verstösse im ruhenden Verkehr gilt die Halterhaftung. Da der Fahrer nicht ermittelt werden konnte muß der Fahrzeughalter die Auslagen und Gebühren der Behörde tragen. Vermutlich hattest Du ein Ticket an der Windschutzscheibe, welches aus Jux oder durch die******rung entfernt wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb319714-13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Die gleiche Situation habe ich auch. Normalerweise kenne ich das so, dass man ein normalen Brief im Briefkasten hatte, wo man aufgefordert ist die 5€ zu zahlen. Woher sollte ich auch wissen, ob ich ein Knöllchen an der Windschutzscheibe hatte wenn es jemand entfernt hat? Kann man nicht irgendwie vorgehen? Die 5€ würde ich auch bezahlen aber 18,5€ sehr ungerne.Das ist jetzt 4 Monate her.

In der Zwischenzeit habe ich auch mal eine Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung bekommen, da ich nicht auf der rechten Fahrbahnrand sondern auf dem Mittelstreifen geparkt habe und das hat 15€ gekostet (zurecht und ich habe nach dem Brief das auch bezahlt). Aber jetzt kostet mich ein 5€ Knöllchen 18,5€! Müssten bei dem 15€ Knöllchen auch nicht die Gebühren und Auslagen dazukommen, wenn man nicht gleich überweist?

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-- Editiert fb319714-13 am 11.11.2011 01:56

-- Editiert fb319714-13 am 11.11.2011 01:57

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Verwarngelder ist ein Vereinfachtes Verfahren der Behörde, Sie verzichtet wenn man es in der vorgeschrieben Zeit bezahlt auf die Gebühren.
Auf ein Verwarngeld gibt es keinen Rechtsanspruch.

Das Verwarngeldangebot wird aber mit normaler Post versendet, es kann verloren gehen, oder bei dir irgendwo herumliegen.-
Wird nicht Fristgerecht bezahlt und ich der Faher zur Tatzeit unbekannt, muß das Verfahren eingestellt werden und de Halter bekommt einen Kostenbescheid nach §25a StVG , er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Da ist nichts zu machen, Sie müssen zahlen.

Außerdem hätte es sich bei einem eingeschränkten Halteverbot um ein weit mehr als 5 Euro teures Knöllchen gehandelt, sodass die Differenz zu den jetzt verlangten 22 Euro gar nicht so hoch ist.

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1x Hilfreiche Antwort

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