Knöllchen-Warum?

8. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
FrankHenf
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)
Knöllchen-Warum?

Hallo,

ich zweifle an mir selber. gestern bekam ich ein Knöllchen,weil ich in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt habe. Ich habe die Strasse von beiden Seiten abgecheckt ob irgendwelche Zusatzschilder da wären.Auch parkte ich nicht in einer Zone mit abgesenten Bordstein.Kein Schild Parkverbot,kein halteverbot,kein Hinweis auf Halteverbot wegen der Kehrmaschine etc.Was kann da noch in Betracht kommen?

Vielen Dank

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"Frankieeeeeeeeee"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

steht normalerweise in Form eines Zahlencodes auf dem Knöllchen.

im Kreuzungsbereich geparkt?

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#2
 Von 
olganina
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 23x hilfreich)

Soweit ich weiß, darf man in verkehrsberuhigten Zonen nur innerhalb dafür gekennzeichneter Flächen parken.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FrankHenf
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

weder im Kreuzungsbereich geparkt,noch auf dem Fußweg.Es sind Parknischen vorhanden,aber nicht extra als solche gekennzeichnet. Wie gesagt kein Halteverbot,kein Parkverbot.

MFG

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"Frankieeeeeeeeee"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Wenn die Parkniechen als solche erkennbar sind handelt es sich um markierte Parkflächen im Sinne der StVO. Sie müssen nicht mit einem weißen P auf blauem Grund ö.ä. gekennzeichnet sein.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Hast Du denn in so einer Parknische geparkt? Wahrscheinlich nicht. Auf den übrigen Verkehrsflächen einer verkehsberuhigten Zone gilt ein Parkverbot.

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