Knöllchen 75 EUR

17. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Knöllchen 75 EUR

Hallo,

fahre einen Firmenwagen, wurde Ende letzten jahres geblitzt, auf einem Satdtring mit ca. 25 zu schnell. Firma schickt mir zeugenbefragungsbogen zu, ich unternehme nichts, habe bis heute nichts mehr davon gehört, ausser daß die Kollegin aus der Buchghaltung bei einer Spesenabrechnung mal 75 EUR wg. einem Knöllchen abgezogen hat. Das würde aber doch Punkte bedeuten bei der Höhe. ich selber habe nie einen Bußgelldbescheid bekommen, wenn ich nun meine Auszug aus Flensburg bekomme, wie muss ich dan vorgehen, wenn dort wirklcih eine Eintragung gemacht wurde ?? Wäre der wohl erlassene Bescheid rechtskräftig ??

gruß

Michael

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

75 EUR gibt es:

1. innerstädtisch für 21-25 zu schnell mit Sachbeschädigung (1 Punkt)

2. innerstädtisch für 26-30 zu schnell mit Gefährdung (3 Punkte)

3. außerstädtisch für 31-40 zu schnell (3 Punkte)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das habe ich auch gefunden, nur habe ich selbst keinen Bußgeldbescheid bekommen. Aber die schicken doch der Firma nicht einfach einen Bescheid, wenn Punkte zu vergeben sind.
Wenn ich nun Punkte erhalten habe, der BB dürfte doch gar nicht rechtskräftig geworden sein, da er mir nicht zugestellt wurde. Oder kann man der Firma meinen Bescheid zustellen, damit die ihn weiterleitet ??

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Da es für Geschwindigkeitsübertretungen keine Halterhaftung gibt, dürfte eine Zustellung an die Firma (im Gegensatz zu einer Zustellung "Firma X, z.Hd. Herrn Michael Y") nicht korrekt erfolgt sein.

Korrekterweise würde die Firma einen Anhörungsbogen erhalten, in dem sie dann Sie als Fahrer angeben könnte. Dann wiederum erhalten Sie den Bescheid mit Bußgeld und Punkten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LTI2020
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Na mir scheint auf den ersten Blick, dass da wohl ein Zahlendreher evtl. Schuld sein könnte.
Bei der Überschreitung wärst du mit 35,- Euro dabei, wenn ich mich jetzt nicht irre.
Diese 35,- Euro entsprachen 75,- DM.

Möglicher Weise wollte die Firma einfach einer drohenden Fahrtenbuchauflage aus dem Weg gehen und hat deshalb gezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nein,
es war dieses Jahr, 75 EUR, Fahrtenbuch muß ich sowieso führen, war aber eine Privatfahrt, dir ist nur mit KM eingetragen, kein Fahrer.

Warte jetzt mal die Auskunft aus Flensburg ab.

Um es aber auf den Punkt zu bringen :

Wenn ich hier Punkte erhalten habe, ohne einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungbogen bekommen zu haben, dann ist dies nicht rechtens, oder ???


Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.036 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen