Hi,
ich hatte gestern einen kleinen Auffahrunfall.
Bin mit dem Wagen meines Vaters bei der Glätte einem VW-Transporter hinten aufgefahren.
Ich fuhr 10-15 km/h und der Transporter hatte hinten eine Anhängerkupplung.
Vom ersten Sehen habe ich seine Stoßstange gar nicht berührt (sondern nur die Anhängerkupplung).
Wir haben Adressen und Nummern ausgetauscht.
Nun soll ich mich beim VW-Besitzer Anfang der Woche melden, damit er mir sagen kann, wie hoch der Schaden ist.
Eigentlich waren gar keine Schäden an seinem Fahrzeug sichtbar und jetzt habe ich die Befürchtung, dass er von mir zu viel verlangen könnte.
Das Ganze würde ich gerne ohne Versicherung abwickeln, damit mein Vater nicht unnötig hochgestuft wird.
Wenn ich Glück habe, sagt er mir nächste Woche dass gar kein oder nur ein geringfügiger Schaden entstanden ist.
Wenn es schlimm kommt, nennt er eine ziemlich hohe Summe.
Auf dem Transporter waren Aufkleber einer Kfz-Werkstatt, also könnte er ziemlich leicht an ein übertrieben hohes Gutachten kommen.
Wie sollte ich mich also verhalten, wenn er eine zu hohe Summe nennt?
Bedenkzeit erbitten? Ein Gutachten fordern?
Wäre für helfende Antworten sehr dankbar.
MfG
-----------------
""
Kleiner Unfall - richtig handeln?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Manche KFZ-Werkstätten tauschen die Nummernschildhalter aus u. bringen ihre, mit Name u. Rufnummer versehenen, an, andere wiederum Kleben Aufkleber - Das hat also erstmal nichts zu bedeuten.
Wenn der Unfallgegner sich darauf einlässt das ganze ohne Versicherung zu machen, so ist das ein entgegenkommen von ihm, er könnte sich genau so gut direkt an die Versicherung wenden (Direktanspruch), einen Anwalt beauftragen u. ein Gutachten erstellen lassen - Wobei das Gutachten alleine schon so um die 350€ kosten wird.
Im zweifelsfall wende dich an deine Versicherung, die wird ggf. einen eigenen Gutachter beauftragen u. unberechtigte Forderungen zurückweisen. Die Versicherung rechnet dir auch aus ob es Sinnvoller ist den Schaden selbst zu zahlen od. es über die Verischerung laufen zu lassen. Ich weiß jetzt nicht wie lange man Zeit hat, aber man kann einen Schaden auch "zurückkaufen" - Die Versicherung begleicht die berechtigte Forderung u. man hat dann XX Tage/Wochen/Monate zeit den Schaden an die Versicherung zurück zu zahlen, hier wird die Versicherung auskunft geben können!
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten