KFZ zeitweise abmelden - TÜV + Wiederanmeldung

30. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
stevoboy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ zeitweise abmelden - TÜV + Wiederanmeldung

Hallo zusammen,

folgende Frage bewegt mich.

Ich gehe morgen für sechs Monate bis Oktober ins Ausland. Daher möchte ich mein Wagen zeitweise an meinem heutigen Wohnort abmelden.
Während des Auslandsaufenthaltes läuft der TÜV ab. Nach den sechs Monaten werde ich direkt in einer anderen Stadt arbeiten und möchte dort den Wagen an meinem neuen Wohnortanmelden.

Frage nun... wie kann ich mein KFZ direkt in meinem neuen Wohnort anmelden? Dazu fehlt mir ja dann der TÜV.

1.1.Kann ich mir nach meiner Rückkehr eine Versicherungsdoppelkarte besorgen, am meinem jetzigen Wohnort zum TÜV fahren?
1.2. Kann ich anschließend zur Zulassungstelle des neuen Wohnorts fahren und dort die Zulassung machen (ca. 500km). Oder muss ich den Wagen beim TÜV stehen lassen und mit dem Zug zur Zulassungsstelle am neuen Wohnort fahren und dort Kennzeichen machen lassen?

Oder
2.1. Sollte ich zur Zulassungsstelle des neuen Wohnorts fahren, dort die Wiederzulassung beantragen.
2.2. Kann ich dann den Wagen an meinem alten Wohnort zum TÜV bringen? Oder kann/muss ich zum TÜV am neuen Wohnort?

Etwas kompliziert aber vielleicht weiß ja jemand Bescheid.

VG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Du kannst Dir bei der Wiederanmeldung zunächst ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage besorgen und damit zum TÜV fahren, sowie das Auto an den neuen Wohnort überführen. Anschließend kannst Du das Auto dann anmelden.

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Wi8e weit sind neuer Wohnort und alter Wohnort voneinander entfernt?

Wäre es Dir möglich den Wagen noch vor der Abmeldung an den neuen Wohnort zu überführen und auf einem Privatgelände abzustellen?

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#3
 Von 
stevoboy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

ich danke Euch fuer Eure antworten.

Die Sache mit den Kurzzeitkennzeichen wollte ich vermeiden weil die doch so extrem teuer sind :-(.

Das Problem mit dem neuen Wohnort ist, dass ich ihn noch nicht ganz genau kenne ;-). Das haengt davon ab, was ich mit meinem Arbeitgeber aushandeln kann...

Ich koennte mir aber vorstellen, wenn ich mit der Doppelkarte auch ohne Anmeldung zu meinem Vertragshaendler fahren kann, dass ich dort den TUEV mache und den Wagen dort abstelle und dann die Anmeldung am neuen Wohnort mache.
Aber ich nehme an, ich kann nach dem TUEV beim Vertragshaendler in keinem Fall mehr nach Hause (alter Wohnort) oder zur Anmeldung (am neuen Wohnort) fahren oder?


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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Das kommt drauf an wie weit die Zualassungsbezirke voneinander entfernt sind, bzw. ob noch andere Zulassungsbezirke dazwischen liegen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#5
 Von 
stevoboy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ca. 500 Kilometer, es sind auf keinen Fall angrenzende Bezirke. Ist die Fahrt moeglich wenn man das Zulassungsverfahren am neuen Wohnort startet und den TUEV am alten Wohnortmacht? D.h. erst Zulassungsverfahren am neuen Wohnort, dann TUEV, dann fahrt zum neuen Wohnort und dort direkt Anmeldung?

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Nein, das geht nicht.

Es bleiben folgende Möglichkeiten:

1.) Kurzzeitkennzeichen (wurde schon genannt).
2.) Das Ausleihen roter Kennzeichen bei einem Autohändler / Werkstatt. Wenn man dort guter Kunde ist durchaus denkbar.
3.) Jetzt schon die HU durchführen. Das dürfte aber aufgrund des heutigen Feiertags unmöglich sein, da Du heute auch schon Deine Auslandsreise antreten möchtest.
4.) Das Fahrzeug durch einen Abschleppdienst umziehen lassen. Das dürfte aber eher unwirtschaftlich sein.
5.) HU und Wiederanmeldung am alten Wohnort. Dann dürftest Du, Versicherungsschutz vorausgesetzt, mit entstempelten Kennzeichen zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren. Danach Ummeldung an einen neuen Standort. Die jeweilige Anmeldung muss aber auch mit dem jeweiligen Hauptwohnsitz übereinstimmen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#7
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

Kurzzeitkennzeichen kann auch sehr billig sein, wenn du bei der Versicherung die Haftpflicht abschliesst kannst du vorher absprechen das das Geld vom Kurzzeitkennzeichen in voller Höhe auf den Beitrag des ersten Jahres angerechnet wird.

Habe ich auch schon so gemacht ( HUK Versicherung )

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"Sicherheit ist der Tod der Freiheit......."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

quote:
Die Sache mit den Kurzzeitkennzeichen wollte ich vermeiden weil die doch so extrem teuer sind


Wenn Du das Fahrzeug anschließend auf Deinen Namen anmeldest, ist das recht günstig. Du bekommst dann zwar für das Kurzzeitkennzeichen eine gesonderte Doppelkarte, musst aber nur die normale Versciherung zahlen.

Die Kennzeichen sind deutlich günstier als normale Kennzeichen (ich verstehe auch nicht, warum das so ist) und die Anmeldung kostet auch nicht viel. Insgesamt dürften dabei Kosten von ca. 25€ entstehen.

quote:
5.) HU und Wiederanmeldung am alten Wohnort. Dann dürftest Du, Versicherungsschutz vorausgesetzt, mit entstempelten Kennzeichen zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren. Danach Ummeldung an einen neuen Standort. Die jeweilige Anmeldung muss aber auch mit dem jeweiligen Hauptwohnsitz übereinstimmen.


Wo ist denn das geregelt? Der alte § 23 Abs. 4 StVZO gilt jedenfalls nicht mehr und ist zum 01.04.2006 durch eine völlig andere Klausel über die Oldtimerzulassung ersetzt worden.


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#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Wo ist denn das geregelt?
In § 10 (4) FZV.

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