Italien "Feststellung Übertretung der Straßenverkehrsordnung"

12. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
go412111-50
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Italien "Feststellung Übertretung der Straßenverkehrsordnung"

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem ein Schreiben aus Pisa erhalten mit der Aufforderung innerhalb von 60 Tagen 101€ zu überweisen.

Art der Übertretung: "Ohne Erlaubnis in verkehrsberuhigter Zone gefahren.[...]"

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich dies bezahlen soll oder nicht. Laut ADAC (Stand September 2013) können Bußgelder derzeit in Deutschland nicht vollstreckt werden.

Zitat:
Italienische Bußgelder können im Falle der Nichtbezahlung derzeit noch nicht in Deutschland vollstreckt werden. Es besteht zwar seit dem 28.10.2010 grundsätzlich die Möglichkeit, rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, in Deutschland zu vollstrecken. Der EU-Rahmenbeschluss ist am 28.10.2010 in deutsches Recht umgesetzt worden. Italien muss jedoch erst seinerseits den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung in nationales Recht umsetzen, um die Vollstreckung in Deutschland betreiben zu können.
Die Umsetzung ist bislang noch nicht erfolgt. Wann dies stattfinden wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass Italien nach Umsetzung auch „alte" Entscheidungen zu vollstrecken versucht.


Ist dies noch aktuell und was ist eure Empfehlung bezüglich des Themas? Was folgt wenn ich nicht bezahle?

Beste Grüße und vielen Dank für die Auskunft.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nun, man könnte abwarten bis die das mal irgendwann ratifizieren.
Problem: dann könnte es richtig teuer werden wenn sich die Kosten aufsummieren.



Die andere Variante wäre es zu ignorieren.
Problem: Die Italiener haben dann die unangenehme Eigenart, wenn man dort wieder aufkreutzt 2 Alternativen anzubieten: Beschlagnahme des gefahrenen Autos oder sofortige Zahlung bis auf den letzten Cent.



Oder einfach zahlen, dann ist die Sache ausgestanden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von go412111-50):
was ist eure Empfehlung bezüglich des Themas?

Zahlen und gut ist.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

3x Hilfreiche Antwort

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