Guten Abend,
Ich habe heute die Verwarnung bekommen, in der mir zulasst gelegt wird, dass ich auf einem Gehweg geparkt habe. Nun ist die Frage, ist das überhaupt ein Gehweg? (Bilder folgen)
Ich habe entlang des Zaunes geparkt, wie der Smart nur etwas weiter vorne. https://gyazo.com/2fcc9075d5fb4fcd2599809c0ce3f9e4
Nur Interessant vor dieses Parkfläche ist jenes Schild: https://gyazo.com/948302ed4c5937d8038142db8f2e4de1
Ebenfalls darf ich entlang des Zaunes parken: https://gyazo.com/4ddb214060bd74310c59c943897c5f38
Bin ich im Recht oder im Unrecht? Bzw ist das hier überhaupt ein Gehweg?
Mit freundlichen Grüßen
Philipp2123
-- Editier von Philipp2123 am 27.10.2016 19:03
Ist das ein Gehweg?
27. Oktober 2016
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Frage vom 27. Oktober 2016 | 19:02
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das ein Gehweg?
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2016 | 22:20
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 71x hilfreich)
Dein zweites Bild sagt aus, Parken nur mit Parkschein auf Markierten Flächen.
Standest du auf einer Markierten Fläche? Und hattest du einen Parkschein?
Das dritte Bild sagt aus, absolutes Halteverbot (Anfang ab dort, richtung Pfeil links bis Aufhebungsschild).
Leider kann man in keinster weise erahnen wo du gestanden hast.
Den Schildern nach geschätzt, hast du da aber Falsch gestanden.
#2
Antwort vom 28. Oktober 2016 | 08:18
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Auf den Bildern kann ich beim besten Willen nichts genaues erkennen. Die sind schlecht belichtet und total verschwommen. Gibt es da nichts besseres?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Oktober 2016 | 14:53
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAuf den Bildern kann ich beim besten Willen nichts genaues erkennen. Die sind schlecht belichtet und total verschwommen. Gibt es da nichts besseres? :
Werde mich gegen später nochmal auf den Weg machen und es fotografieren, ich stand wie der Smart entlang des zaunes.
#4
Antwort vom 28. Oktober 2016 | 14:59
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDein zweites Bild sagt aus, Parken nur mit Parkschein auf Markierten Flächen. :
Standest du auf einer Markierten Fläche? Und hattest du einen Parkschein?
Das dritte Bild sagt aus, absolutes Halteverbot (Anfang ab dort, richtung Pfeil links bis Aufhebungsschild).
Leider kann man in keinster weise erahnen wo du gestanden hast.
Den Schildern nach geschätzt, hast du da aber Falsch gestanden.
nein das steht eben nicht nur Parken auf markierten Flächen, sondern nur mit Parkschein auf markierten Flächen, was im Umkehrschluss bedeutet, das ich auf den nicht markierten Flächen keinen Parkschein brauche. Weil ich davon ausgehe, dass die komplette Fläche zum Parken vorgesehen ist, mir aber zulast gelegt wird, das ich auf einem gehweg geparkt habe. Und ich wissen möchte ob es ein Gehweg ist. Später folgen bessere Bilder.ZitatDein zweites Bild sagt aus, Parken nur mit Parkschein auf Markierten Flächen. :
Standest du auf einer Markierten Fläche? Und hattest du einen Parkschein?
Das dritte Bild sagt aus, absolutes Halteverbot (Anfang ab dort, richtung Pfeil links bis Aufhebungsschild).
Leider kann man in keinster weise erahnen wo du gestanden hast.
Den Schildern nach geschätzt, hast du da aber Falsch gestanden.
#5
Antwort vom 28. Oktober 2016 | 15:06
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitatnein das steht eben nicht nur Parken auf markierten Flächen, sondern nur mit Parkschein auf markierten Flächen, was im Umkehrschluss bedeutet, das ich auf den nicht markierten Flächen keinen Parkschein brauche. :
Weil ich davon ausgehe, dass die komplette Fläche zum Parken vorgesehen ist, mir aber zulast gelegt wird, das ich auf einem gehweg geparkt habe. Und ich wissen möchte ob es ein Gehweg ist. Später folgen bessere Bilder.
Hier dürfte dein Denkfehler liegen. Du darfst dort nur in den markierten Flächen parken mit Parkschein. Deine Schlussfolgerung, dass dann auf dem übrigen Weg frei und umsonst geparkt werden darf ist höchst unlogisch und falsch. Daher vermute ich mal stark, dass die Verwarnung seine Richtigkeit hat.
#6
Antwort vom 28. Oktober 2016 | 15:46
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja dann müssten sie das doch genau besser kenntlich machen oder? Weil sonst führt es zur Verwirrung.Zitat:Zitatnein das steht eben nicht nur Parken auf markierten Flächen, sondern nur mit Parkschein auf markierten Flächen, was im Umkehrschluss bedeutet, das ich auf den nicht markierten Flächen keinen Parkschein brauche. :
Weil ich davon ausgehe, dass die komplette Fläche zum Parken vorgesehen ist, mir aber zulast gelegt wird, das ich auf einem gehweg geparkt habe. Und ich wissen möchte ob es ein Gehweg ist. Später folgen bessere Bilder.
Hier dürfte dein Denkfehler liegen. Du darfst dort nur in den markierten Flächen parken mit Parkschein. Deine Schlussfolgerung, dass dann auf dem übrigen Weg frei und umsonst geparkt werden darf ist höchst unlogisch und falsch. Daher vermute ich mal stark, dass die Verwarnung seine Richtigkeit hat.
#7
Antwort vom 28. Oktober 2016 | 15:57
Von
Status: Weiser (16918 Beiträge, 5884x hilfreich)
Der Umkehrschluss ist völlig falsch. Der Umkehrschluss lautet richtig: Parken außerhalb der markierten Flächen verboten.Zitat...was im Umkehrschluss bedeutet, das ich auf den nicht markierten Flächen keinen Parkschein brauche. :
#8
Antwort vom 28. Oktober 2016 | 17:21
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Wie denn noch?ZitatJa dann müssten sie das doch genau besser kenntlich machen oder? :
#9
Antwort vom 28. Oktober 2016 | 18:09
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Der Umkehrschluss ist völlig falsch. Der Umkehrschluss lautet richtig: Parken außerhalb der markierten Flächen verboten.Zitat...was im Umkehrschluss bedeutet, das ich auf den nicht markierten Flächen keinen Parkschein brauche. :
Wieso ist dann laut dem Schild, nur in linker Richtigung absolutes Halteverbot und nicht auch in rechter Richtung?
#10
Antwort vom 31. Oktober 2016 | 10:34
Von
Status: Gelehrter (10633 Beiträge, 4199x hilfreich)
Zitat:
Wieso ist dann laut dem Schild, nur in linker Richtigung absolutes Halteverbot und nicht auch in rechter Richtung?
Weil die Pfeile auf den Schildern nicht die Richtung anzeigen, sondern Beginn und Ende des Haltverbots.
Einfach mal Google nach der Bedeutung der Pfeile auf den Schildern befragen.
-- Editiert von spatenklopper am 31.10.2016 10:35
#11
Antwort vom 31. Oktober 2016 | 11:31
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
...oder mal eine Fahrschule besuchen. Wo hast du denn deinen Führerschein her?
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