Hallo,
einmal angenommen es ist folgender Vorfall an einer Kreuzung:
Fahrzeug A und B haben an einer Kreuzung durch Zeichen 205 Vorfahrt gewähren.
Fahrer von Fahrzeug A biegt links in die Kreuzung ein es kein entgegenkommendes Fahrzeug (B) zu sehen. Fahrer von Fahrzeug B möchte die Kreuzung geradeaus überqueren und fährt in die Kreuzung ein. Es kommt zum Zusammenstoß Fahrzeug A ist bereits auf der rechten Fahrspur. Fahrzeug A wird auf auf Beifahrerseite ab A Säule, Türe und Seitenteil beschädigt, Fahrzeug B vorne rechts Stoßstange.
Meine Frage wäre nun: Hätte der Fahrer von Fahrzeug B in die Kreuzung einfahren dürfen, wenn sich darin ein Fahrzeug (A) befindet, oder hätte Fahrzeug B warten müssen bis der Abbiegevorgang von Fahrzeug A beendet war.
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In Kreuzung eingefahren Unfall
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Wer von Rechts kommt hat Vorfahrt und nicht "nur wenn er schnell ist". Die Geschwindigkeit wird üblicherweise so geregelt das andere Fahrzeuge sehen kann und warten. Auch muss man "stehen" bleiben, wenn man keine Vorfahrt hat und ein anderes Fahrzeug Vorfahrt hat.
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Der Fahrer von Fahrzeug A hielt an der Kreuzung und versicherte sich das kein anderes Fahrzeug im Kreuzungsbereich ist bzw. Vorfahrt hat, Fahrzeug B war nicht zu sehen, deshalb fuhr A in die Kreuzung und bog ab. Fahrzeug B kam von der gegenüberliegenden Seite und wollte die Kreuzung geradeaus überqueren. Der zusammenstoß beider Fahrzeuge war ca. 1m wo Fahrzeug B die Kreuzung überqueren wollte.
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Wenn ein Fahrzeug von der gegenüberliegenden Seite kommt ist es X Meter zu sehen oder eben nicht. Da errechnet ein Gutachter anhand der dort erlaubten Geschwindigkeiten.
Ist es zu sehen musst du halten, wenn nicht dann nicht.
Das gleich gilt für Ihn.
Das ist keine Rechts, sondern eine Beweisfrage. Aber sowas können die Gutachter. Dabei belasten Sie den Lügner von euch beiden mit weiteren 1000-3000 Euro, sowie den Verfahrenskosten :-)
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Kann ich dann das so verstehen:
Fahrer von Fahrzeug A darf abbiegen (es ist ja kein Fahrzeug zu sehen). Fahrer von Fahrzeug B müßte eigentlich halten (da sich Fahrzeug A bereits im Kreuzungsbereich befindet obwohl er Vorang gegenüber Fahrzeug A hätte).
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Sobald Fahrer B das Fahrzeug A sieht würde der doch bremsen. Vor allen müsste B aus dem "Bereich außerhalb der Sichtbarkeit" mit Worp4 an gerast kommen um ein abbiegenden Fahrzeug noch zu erwischen - oder A hat geparkt.
A hat B die Vorfahrt genommen und ist die Fahrspur eingefahren - nur so kann ihn B noch erwischen....
Aber anhand Aufprallgeschwindigkeit, Fahrweg, Bremsspuren und örtlicher Begebenheit - Plus Promille der Fahrer errechnet der Gutachter das Problem los aus.
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Hallo,
sorry, aber die Beschreibung ist ziemlich verwirrend (ich weiß gar nicht, wie - und was - Querulantenjäger
davon verstanden hat).
Was für eine Kreuzung? (wieviele Straßen, Spuren etc.)
Wer kam woher?
Wer wollte wohin?
Bei wem stand das Zeichen 205?
Jedenfalls gilt ein Vorfahrtsrecht uneingeschränkt, wenn man es hat (und man nicht deutlich zu schnell war).
Ohne detailierte Beschreibung - am besten mit Zeichnung - kann ich da nichts weiter zu sagen.
MfG Stefan
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