Ich habe einen kleinen Unfall ohne Führerschein gemacht und mir wurde Fahrerflucht vorgeworfen

3. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb467167-37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe einen kleinen Unfall ohne Führerschein gemacht und mir wurde Fahrerflucht vorgeworfen

Als ich den kleinen Unfall (nur ein paar Kratzer) gemacht habe, wollte ich erstmal das Auto sicherstellen. Ich wollte irgendwo parken und die Polizei rufen. Hatte keinen in der Nähe gefunden und bin dann einmal um die Häuser gefahren. Als ich dann endlich einen gefunden hatte, rief ich die Polizei. Die Augenzeugen dachten aber ich hätte Fahrerflucht begannen und hatten schon vorher die Polizei angerufen. Wie kann ich jetzt der Polizei beweisen, dass es keine Fahrerflucht war? Auch wenn ich die Möglichkeit hätte in der Nähe zu halten oder parken, ich war einfach auf Schock. Ich konnte nicht klar nachdenken. Wie kann ich denn die Strafe allgemein vermindern? Wie hoch könnte die Strafe sein? Zurzeit bin ich 19 Jahre alt und hatte bis jetzt keine Vorstrafen oder ähnliches gehabt. Außerdem habe ich gar kein Geld. Könnte es höhstens in Raten abbezahlen.

-- Editiert von Moderator am 04.06.2017 13:30

-- Thema wurde verschoben am 04.06.2017 13:30

-- Editiert von Moderator am 04.06.2017 13:38

-- Thema wurde verschoben am 04.06.2017 13:38

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Und das ist während einem Autokauf passiert oder wie ist der Zusammenhan zum Thema des Forums?



Zitat (von fb467167-37):
Wie kann ich jetzt der Polizei beweisen, dass es keine Fahrerflucht war?

Das dürfte das kleinste Problem sein.
Denn fahren ohne Führerschein ist auch eine Straftat. Und dürfte - wenn man denn mal den Führerschein macht - dazu führen das man eventuell noch eine MPU zu absolvieren.



Zitat (von fb467167-37):
Außerdem habe ich gar kein Geld.

Das ist zienlich egal. Zum einen wird auf Antrag auch mal Ratenzahlung gewährt, zum anderen muss es erst mal eine Geldstrafe geben (es gibt ja auch noch andere Formen der Bestrafung).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb467167-37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Wo soll ich es denn dann posten?

-- Editiert von fb467167-37 am 04.06.2017 03:07

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb467167-37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und das ist während einem Autokauf passiert oder wie ist der Zusammenhan zum Thema des Forums?



Zitat (von fb467167-37):
Wie kann ich jetzt der Polizei beweisen, dass es keine Fahrerflucht war?

Das dürfte das kleinste Problem sein.
Denn fahren ohne Führerschein ist auch eine Straftat. Und dürfte - wenn man denn mal den Führerschein macht - dazu führen das man eventuell noch eine MPU zu absolvieren.



Zitat (von fb467167-37):
Außerdem habe ich gar kein Geld.

Das ist zienlich egal. Zum einen wird auf Antrag auch mal Ratenzahlung gewährt, zum anderen muss es erst mal eine Geldstrafe geben (es gibt ja auch noch andere Formen der Bestrafung).
Danke für die Antwort. Wo soll ich es denn dann posten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Blick ins Gesetz klärt die Rechtslage, § 142 StGB .

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Strafrecht wäre angebracht

:forum:
Die Admins verschieben das dann

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Außerdem habe ich gar kein Geld. Könnte es höhstens in Raten abbezahlen. Das ist durchaus erlaubt. Bei Ihrem zarten Alter könnte aber auch Jugendstrafrecht angewandt werden - da gäbe es dann Sozialstunden. Sie werden, da Sie Heranwachsender sind, in jedem Fall vor das Jugendgericht geladen werden. Dieses entscheidet dann, ob es tatsächlich Jugendstrafrecht anwendet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Es gab doch bei Bagatellschäden eine Regelung wo sich der Verursacher innerhalb von 24h melden kann ohne Konsequenzen zu haben.

Gut das fahren ohne Führerschein und damit verbundene Erlöschung der Versicherung bleibt erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Es gab doch bei Bagatellschäden eine Regelung wo sich der Verursacher innerhalb von 24h melden kann ohne Konsequenzen zu haben. Nö. Es gibt eine Regelung, daß bei Unfällen außerhalb des fließenden Verkehrs und Nachmeldung von Strafe abgesehen werden kann. Das wird hier dann schon an der Regelung zum "fließenden Verkehr" scheitern...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Und ein paar Kratzer müssen nicht Bagatellschäden sein, von den Kosten her.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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