Hilfe!! Bitte! Führerschein entzug

6. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Hmmm12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe!! Bitte! Führerschein entzug

Hallo und guten Tag,

ich hoffe dass mir einer helfen kann.
Mein Onkel hat vor 7 Monaten seinen Führerschein abgeben müssen wegen Alkohol am Steuer und hatte eine Sperre von 9 Monaten bekommen.
2 Monate bevor die Sperre abgelaufen wäre und er sein Führerschein erhalten hätte, hatte er ein Schicksalsschlag sag ich mal dazu, gehabt.
Sein Vater schwer krank, in nem anderen Land, Mutter sowieso krank und dann noch macht die eigene Tochter so viel Sorgen, dass er nicht mal konnte.
Dann hat er nach 7 Monaten wieder getrunken und hat sich ans Steuer gesetzt und wollte Selbstmord begehen.
Die Polizei hat ihn angehalten und mit aufs Revier mitgenommen. Jetzt steht ein Gericht an. Meine Tante, die Kinder sind fix und fertig..
Wir alle fragen uns, wies mit der Sperre aussieht. Kann er irgendwann mal wieder seinen Führerschein bekommen, wenn ja wann? Mit was muss er noch rechnen?
Ich hoffe, eine Person kann mir helfen.. Wir wären so dankbar.

Lg und schon mal vielen Dank für die kommenden Antworten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat:
Ich hoffe, eine Person kann mir helfen..

Die Person nennt sich Rechtsanwalt, ich hoffe er hat einen?



Zitat:
Kann er irgendwann mal wieder seinen Führerschein bekommen,

Am besten erst mal gar nicht. Im Interesse der Allgemeinheit.

Führerschein weg wegen Alkohol am Steuer, dann ohne Führerschein wieder betrunken gefahren, psychisch instabil.
Deutlichere Merkmale das jemand zum führen eines Kfz ungeeignet ist gibt es kaum.



=> Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB )
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

=> ohne Fahrerlaubnis gefahren (§ 21 StVG )
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

Dazu ist er Widerholungstäter und hat die Taten vorsätzlich begangen, beides wirkt strafverschäftend.

Mit viel Glück bekommt er eine Geldstrafe, mit etwas Pech auch eine Freiheitsstrafe (die aber wohl zur Bewährung)


Die erneute Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Ich schätze mal unter dem Hintergrund das die neue Sperrfrist nicht unter 12 Monaten liegen wird.

Ist die Sperrfrist abgelaufen, wird er sich wohl noch über eine MPU "freuen" dürfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Ich schätze mal unter dem Hintergrund das die neue Sperrfrist nicht unter 12 Monaten liegen wird. Da bedarf es gar keiner Schätzung - ein 12monatiges Mindestmaß ist für solche Fälle in § 69a(3) StGB zwingend vorgeschrieben.

1x Hilfreiche Antwort

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