Heute war Amtsgerichtstermin wegen versuchte straßen Nötigung

6. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
kaska
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Heute war Amtsgerichtstermin wegen versuchte straßen Nötigung

hi,leute

ich war heute morgen zum ersten mal in meinem leben als zeuge im amtsgericht eingeladen worden.mein freund hat eine anzeige bekommen,dass er am silvester 2005 abends ca 18 uhr eine junge dame, und ihre omas auto hinterher gefahren sei und lichtpumpe ein/aus, sicherheitsabstand nicht gehalten sei.sie sagen ,dass sie nur die auto kennzeichen und farbe,typ gesehen haben.aber sie wissen nicht genau wer in dem auto gewesen ist und wieviele auch. da wir in diesem dorf im weihnachten eingezogen sind und wir haben keine garage zu hause.unser auto steht genau neben der hauptstraße wo diese junge dame von uns 2-3 km weit wohnt. wir haben einspruch eingelegt,da wir an dem abend zu hause gewesen sind,und auch gesagt dass diese dame diese auto kennzeichen versehen hat.
aber der richter hat uns nicht geglaubt.ihrerseits war sie und ihr oma zeuge.unserseits ich und unser bankchef ,wer uns das haus verkauft hat,waren zeuge. an dem abend ca 18 uhr war der bankchef auch bei uns kurz ca halbe std. besuch gewesen.
aber ich verstehe es nicht,wie kann es sein,das ein unschuldige mensch eine schuldner wird. was für ein leben ist das?wem glaubt der richter? wir haben die wahrheit gesagt und wir wollen die gerechttigkeit. unser RA hat zum richter einen brief vorgestern eigereicht ohne uns was zu sagen,dass wir silvester eingezogen sind. er war sauer , dass ich vor gericht zu viel gesprochen bin.ja,aber ich habe die wahrheit gesagt,was wir an dem tag gemacht haben und alleswann aufgestanden ,was gegessen usw. er hat nicht einmal diese beweismittel vor gericht gezeicht,was wir an dem tag gemacht (dass wir einkaufen waren und einkaufszettel, ähnliche autofototos )haben. nachdem gerichtsverhandlung hat unser RA hat gesagt,gehen wir zum landesgericht. er hat gesagt ,dass die landesgerichts richter seien auch unfreundlich wie heutige und es kostet noch mehr wenn wir zum landesgericht gehen würden.wir haben gesagt,wir wollen die gerechtigkeit und die wahrheit, egal wieviel und was es kosten wird. ist es möglich noch ein RA zu haben? worauf sollte man jetzt beachten? wo kann man solche (verkehrrecht,nötigung )gesetzte aus dem internet lesen? gibt es gerichtsverhandlung wie ober,staats nach landesgericht? was würde diese alles kosten?

hilft uns bitte für gerecht?was sagt ihr zu diesem beitrag?
vielen dank.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Kannten Sie die junge Frau und die Oma schon vorher? Haben Sie vorher irgendwelchen Ärger mit den beiden gehabt?

Wieso konnten die beiden das Kennzeichen, den Wagentyp und die Farbe angeben? Ich glaube nicht, dass sich jemand ohne weiteres das Kennzeichen eines am Straßenrand geparkten Autos notiert um dann eine Anzeige wegen Nötigung zu erstatten. Gegen eine Person, die man vorher noch nie gesehen hat. Ihre Informationen sind entweder unvollständig oder unglaubwürdig, darum haben Sie auch den Prozess verloren.

Ihr RA ist gut im Geld verdienen aber vor Gericht scheint er eher schwach und unerfahren zu sein.

Viele Grüße,

barchetta

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#2
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

Wollte auch grad fragen: wieso sollten die Euch beschuldigen?
Wenn es da einen Hintergrund gibt, waere der hier hilfreich.

Schoenen Gruss, Olli

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#3
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Wenn Ihrem Freund das Ergebnis des Strafverfahrens, aus welchen Gründen auch immer, nicht genehm ist, steht es ihm frei Rechtsmittel gegen Urteil des AG binnen Wochenfrist einzulegen!

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Und wenn er der Meinung ist, von seinem bisherigen Rechtsanwalt schlecht vertreten zu werden, kann er diesem jederzeit das Mandat entziehen und einen anderen Anwalt beauftragen.

Gruss,

Axel.

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#5
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat: er (der Anwalt - Anm. d. Verf.) war sauer , dass ich vor gericht zu viel gesprochen bin.

Das klingt danach als hätten Sie erfolgreich die Verteidigerstrategie des Anwalts zunichte gemacht. Das Ergebnis scheint dies zu bestätigen.

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn der Fahrer nicht erkannt wurde, so hätten Sie doch nur die Aussage verweigern müssen. Dann hätte der Fahrer nicht ermittelt werden können.


Gruß

Michael

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#7
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Ihr RA ist gut im Geld verdienen aber vor Gericht scheint er eher schwach und unerfahren zu sein.


Das halte ich nach den Angaben des Ausgangsfragestellers für eine Fehleinschätzung.

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#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

an dem abend ca 18 uhr war der bankchef auch bei uns kurz ca halbe std. besuch gewesen

Wenn sich das alles genau so abgespielt haben soll, wie angegeben, warum hat dann nicht das 'Alibi' eines seriösen Dritten ('Bankchef') schwerer gewogen als die Beschuldigung einer oder zweier Personen, die sich im Kennzeichen geirrt haben können?

Da müssen doch noch einige Einzelfallinformationen fehlen, die von nicht unerheblicher Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens waren...

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