Haftung bei Überladung eines LKW

3. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
????
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung bei Überladung eines LKW

Hallo zusammen,

erstmal hoffe ich dass dich im richtigen Board gelandet bin, anderfalls bitte ich einfach einen Mod das Thema in das richtige Board zu verschieben ;)

Ich arbeite in einem metallverarbeitenden Betrieb in der Warenannahme. In letzter Zeit kommen häufig überladene LKW´s mit Material (Stahlcoils). Nun erzählt mir eine Kollegin sie hätte mal gehört bzw. gelesen, dass durch die Überladung nicht nur der Spediteur und Fahrer, sondern auch ich zur Verantwortung gezogen werden könnte. Da ich mich bisher mit der Materie noch nicht befaßt habe stehe ich nun ziemlich blöde da :( und hoffe hier Hilfe zu finden. Stimmt das so bzw. so ähnlich und wenn ja, auf welchem Gesetz beruht das denn?

Thx fürs lesen und antworten :)

????

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Für den ordnungsgemäßen Zustand eines Fahrzeuges (dazu gehören Beladung, techn. Zustand, Ordnungsmängel wie TÜV,ASU,Zulassung, Versicherung, Fahrverbote, Führerschein usw.)haften Halter UND Fahrer.
Wenn zu dir überladende Fahrzeuge irgendwelcher Lieferanten kommen, bist du natürlich NICHT verantwortlich.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Für den ordnungsgemäßen Zustand eines Fahrzeuges (dazu gehören Beladung, techn. Zustand, Ordnungsmängel wie TÜV,ASU,Zulassung, Versicherung, Fahrverbote, Führerschein usw.)haften Halter UND Fahrer.
Wenn zu dir überladende Fahrzeuge irgendwelcher Lieferanten kommen, bist du natürlich NICHT verantwortlich.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Wenn ich Ihren Beitrag richtig verstanden habe, sind Sie der Empfänger der Coils?! Falls das zutrifft, stimme ich Ikarus zu. Sie haben ja dadurch keinen Einfluss auf die Beladung der Fahrzeuge.

Allerdings ist m. E. auch der Versender der Ware verantwortlich, dass die Ladungsgewichte nicht überschritten werden. Schließlich liegen der Disposition die Ladungsgewichte vor. Ergo dürften solche Fahrzeuge das Werksgelände nicht verlassen. Oder es sind Fahrzeuge zu stellen, die für größere Coilgewichte zugelassen sind.

Viele Grüße,

barchetta

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#4
 Von 
????
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuerst vielen Dank für die Antworten.

Nach meinem Rechtsempfinden bin ich auch der Meinung dass wir als Empfänger für die Überladung nicht zur Verantwortung gezogen werden können, aber man weiß ja nie ;)

@ barchetta:
Ja, ich bzw. meine Firma in der ich angestellt bin ist der Empfänger der Coils. Insofern haben wir ausser der Bestellung des Materials nichts mit dem Versand zu tun.

Dass der Versender einer Ware mitverantwortlich ist habe ich schon mitbekommen, unser Versandleiter hat zwei Anzeigen am Hals weil zwei LKW´s mit nicht ordnungsgemäß gesicherter Ladung das Werksgelände verlassen haben und in eine Kontrolle geraten sind.

Kann mir vllt. noch ein User das Gesetz/die Verordnung mitteilen die für solche Dinge gilt.

????

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#5
 Von 
The Honk
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo zusammen!
da ich aus dieser Branche kommekann ich ziemlich genau sagen wie es sich verhält:

Der Empfänger ist aus der Nummer raus, denn Er bestellt die Ware eigentlich nur und wie die Ware letztendlich auf den Hof kommt kann Ihm ja egal sein, solange sie unbeschädigt bei Ihm ankommt. In der Verantwortung für die Überladung stehen nur der Verlader und der Fahrer. In Einzelfällen auch der Disponent der Transportfirma da dieser in der Regel Ladungsgewichte schon im voraus weiß.

Schönen Abend noch.

Gruss,
Honk

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#6
 Von 
manni20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hi alle zusammen, ich bin azubi in dieser branche und verwiege die lkws. meine frage ist, ob ich bei überladung haftbar gemacht werden kann?

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#7
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@manni20
Sind sie "nur" für die Verwiegung zuständig (und leiten das Ergebnis an den Zuständigen weiter - oder hat ihre Feststellung zur Folge, dass sie "ingendwie" tätig werden müssen??

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#8
 Von 
Schari
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)

Es ist der Fahrzeughalter, der fahrer und der verlademeister verantwortlich. du nicht

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#9
 Von 
manni20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich sitze in der waage, verwiege und schreibe die wiegenote für die lkws.
jetzt wurde mir gesagt, dass ich genauso haftbar gemacht werde, wie die "normalen" Angestellten. ich bin aber der Meinung, dass ich es nicht bin.

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#10
 Von 
The Honk
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

Moin,
Wenn du die ganzen Papiere fertig machst und sie dem Fahrer in die Hand drückst und niemanden (Vorgesetzten) von der Überladung berichtest, bzw. dem Fahrer nicht mitteilst, dass dieser noch mal zum Abladen fährt, dann bist du auf jeden Fall mit in der Verantwortung! Wenn du deinem Vorgesetztem berichtest, dass der Laster zu schwer ist und er Ihn trotzdem losschickt, müsstest du dir schriftlich geben lassen (Datum, Uhrzeit, Kennzeichen), dass der Laster überladen und der Vorgesetzte informiert ist.

Gruß,
Honk

-----------------
"Kauf kein Brot bei beleidigten Bäckerfrauen, denn beleidigten Bäckerfrauen kann man nicht trauen!"

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#11
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

kurz und schmerzlos aber fakt!

jeder, der mit der Verladung befasst ist, ist für die Ladungssicherung und damit für die Vermeidung der Überladung verantwortlich

der empfänger darf sie somit auch nicht dulden.

bei schäden wird er jedoch kaum zur verantwortung gezogen werden können da kaum ein kausaler zusammenhang zwischen duldung und schadenereignis gefunden werden kann.

viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2089
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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