Gutachten Sehvermögen

5. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Woife82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutachten Sehvermögen

HI Zusammen
jemand hat vor 10 Jahren seinen Führerschein KLasse B gemacht. Da er auf einem Auge mit Sehhilfe trotzdem schlecht sieht (ca 60 Prozent, aber mit beiden Augen zusammen 100%) hat er den Sehtest beim Optiker nicht bestanden und musste zum Augenarzt. Er war hier auf dem Land und der Augenarzt hatte sowas vorher noch nicht gemacht. Musste sehr viele Tests machen, danach bekam er das Gutachten das er fahren darf mit Sehhilfe aber nach 10 Jahren wieder zur Nachkontrolle muss.
Jetzt hat er vom Landratsamt Bescheid bekommen das er wieder ein Gutachten vorlegen muss da 10 Jahre vorüber sind.
ER hat sich jetzt mal im Internet umgesehen und laut Anlage 6 FEV ist für KLasse A, B usw beim nichtbestehen des Tests beim Optiker folgendes Nötig im Gutachten:
Zentrale Sehschärfe, Gesichtsfeld und Beweglichkeit.
Er hat jetzt den Eindruck das damals wohl fälschlicherweise die Tests für Klasse C oder so geamcht wurden da da ja noch viel mehr Tests nötig sind.
Deswegen dann wohl auch die Sache mit den 10 Jahres Gutachten.
Kriegt er die Frist jetzt wieder raus?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

Bei Führerschein C muss man alle 5 Jahre zum Augenarzt (+ Allgemeinarzt)

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