Gültigkeit von Haltverbot im öffentl. Verkehrsraum

21. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
panni2
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 62x hilfreich)
Gültigkeit von Haltverbot im öffentl. Verkehrsraum

Hallo,

mich beschäftigt folgendes Thema:

Hat ein Haltverbot (Zeichen 283 StVO), welches auf einem privaten Grundstück aufgestellt ist - GÜLTIGKEIT - für den öffentlichen Verkehrsraum?

Das private Grundstück grenzt an einem Gehweg, ist jedoch mit einem Zaun (ca. 2 Meter hoch) vom Gehweg abgetrennt. Das Haltverbot steht direkt hinter dem Zaun.

Über eine Rechtsgrundlage würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus.

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Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Amtliche Verkehrszeichen entwickeln nur dann eine rechtliche Wirkung, wenn sie von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nach § 45 StVO angeordnet wurden. Von unzuständiger Stelle aufgestellte Verkehrszeichen ohne Anordnung der Verkehrsbehörde sind nichtig und müssen nicht beachtet werden.

Zudem gehört aufgrund der Einzäunung das Grundstück nicht zum Öffentlichen Verkehrsraum!.

Demnach ist das Aufgestellte Zeichen ohne rechtliche Gültigkeit!

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die Ungültigkeit des Verkehrszeichen bedeutet nicht, dass man dort nun parken darf.

Dass dies der Eigentümer nicht erlaubt hat er durch das Verkehrszeichen unzweideutig ausgedrückt.

Wenn der verbotswidrig Parkende dann (zivilrechtlich) abgeschleppt wird oder eine Unterlassungserklärung in Haus flattert darf er sich nicht wundern.

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#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Ein Verkehrszeichen gilt dort, wo es steht. In diesem Falle also im Garten.

StVO zu § 41 Vorschriftzeichen

(1)

Auch Schilder oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche enthalten Gebote und Verbote.

(2)

Schilder stehen regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340), so sind sie in der Regel darüber angebracht. [color=red]Die Schilder stehen im allgemeinen dort, wo oder von wo an die Anordnungen zu befolgen sind..[/color]....................

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