Geschwindkeit gemessen aber vor Strafe flüchten?

13. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
AdriGami
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschwindkeit gemessen aber vor Strafe flüchten?

Hallo.
Folgende Situation, an Punkt A wird von einem Beamten meine Geschwindigkeit per Laser gemessen, 500 Meter weiter an Punkt B stehen 2 weitere Beamte die mich bei einer überhöhten Geschwindigkeit raus lotsen würden.
Was würde passieren wenn ich mit überhöhte Geschwindigkeit gemessen werde aber zwischen den 500m zum Punkt B umkehren würde und somit die anderen Beamten nie antreffen würde.
Kann man mich dafür belangen?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von AdriGami):
Kann man mich dafür belangen?

Klar. Man muss Dich ja nur erwischen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Harry, ich glaube der TE meint ob man ihn für das wenden belangen kann ;)

Wenn man bei dem Wenden keine anderen Dinge missachtet wie z.B durchgezogene Linie oder so, wird man für das Wenden an sich nicht belangt. Belangt werden kann man dann nur wegen des Geschwindigkeitsverstosses, mehr aber auch nicht...

0x Hilfreiche Antwort

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