Auf der B73 eindeutig mit 70 KM beschilderten Fahrbahn mit 77 KMH gemessen
und geblitzt mit Foto, bei Rückfrage haben Sie mir gesagt das LKWs im Landstrasse nur 60 KMH fahren dürfen, danach Busgeld für 17 KM und
"1" Punkt in Flensburg ist das Richtig so ?
Im Fahrschule haben wir anderes gelernt, wir dürfen mit Schilder bezeichnete
Geschwindigkeit fahren, es sei denn hat sich was geändert.....?
Auserdem steht in Zeugenfragebogen...(da diese LKW meiner Frau gehört)
Zeugnisverweigerungsrecht bei Familienangehörigen. Was passiert wenn
meine Frau davon gebrauch macht...kriegt Sie dann die Strafe ???
Ich werde mich freuen wenn jemand mir schlaflose Nächte erspart...
Danke im Voraus. MfG.
-- Editiert am 09.05.2009 18:33
-- Editiert am 09.05.2009 18:56
Geschwindigkeit
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo!
Aehm, immer schön so drehen wie's einem passt oder?
Auf Autobahnen mit ausgeschilderten 120 KMH fährst Du dann auch 120 mit dem LKW? Eher nicht oder?
Der Bußgeldbescheid ist korrekt...
Gruß
Abbu
Der Bußgeldbescheid ist so korrekt.
Fahrzeuge für die besondere Höchstgeschwindigkeiten aus dem §3 oder §18 StVO
gelten dürfen diese nicht überschreiten auch wenn mit Z 274 andere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten.
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Gut... herzlichen Dank....Sie haben recht - logisch.
Nur habe ich eigentlich kassenvoll Punkte.... wie gesagt, diese LKW
gehört meiner Frau... wie wäre mit "Zeugnisverweigerungsrecht bei
Familien-angehörigen". Was passiert wenn meine Frau davon gebrauch macht...kriegt Sie dann den Punk u. Geldstrafe ???
Danke nochmals.
MfG. COe.
-- Editiert am 09.05.2009 22:04
Hallo,
es wurde doch wohl ein Fahrtenschreiber benutzt, oder? Dadurch würden sich dann die Verschleierungsversuche erübrigen.
Ansonsten: In diesem Fall gibt es keine Halterhaftung (deine Frau), daher muss der eigentliche Fahrer gefunden werden, z.B. durch polizeiliche Überprüfung oder Passbildabgleich. Eine Fahrtenbuchauflage könnte folgen.
MfG Stefan
Und jetzt?
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