Geschwindigkeit

9. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
oezen2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschwindigkeit

Auf der B73 eindeutig mit 70 KM beschilderten Fahrbahn mit 77 KMH gemessen
und geblitzt mit Foto, bei Rückfrage haben Sie mir gesagt das LKWs im Landstrasse nur 60 KMH fahren dürfen, danach Busgeld für 17 KM und
"1" Punkt in Flensburg ist das Richtig so ?
Im Fahrschule haben wir anderes gelernt, wir dürfen mit Schilder bezeichnete
Geschwindigkeit fahren, es sei denn hat sich was geändert.....?
Auserdem steht in Zeugenfragebogen...(da diese LKW meiner Frau gehört)
Zeugnisverweigerungsrecht bei Familienangehörigen. Was passiert wenn
meine Frau davon gebrauch macht...kriegt Sie dann die Strafe ???
Ich werde mich freuen wenn jemand mir schlaflose Nächte erspart...
Danke im Voraus. MfG.

-- Editiert am 09.05.2009 18:33

-- Editiert am 09.05.2009 18:56

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

Hallo!

Aehm, immer schön so drehen wie's einem passt oder?

Auf Autobahnen mit ausgeschilderten 120 KMH fährst Du dann auch 120 mit dem LKW? Eher nicht oder?

Der Bußgeldbescheid ist korrekt...

Gruß
Abbu

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12308.01.2010 17:38:52
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 19x hilfreich)

Der Bußgeldbescheid ist so korrekt.

Fahrzeuge für die besondere Höchstgeschwindigkeiten aus dem §3 oder §18 StVO gelten dürfen diese nicht überschreiten auch wenn mit Z 274 andere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
oezen2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut... herzlichen Dank....Sie haben recht - logisch.
Nur habe ich eigentlich kassenvoll Punkte.... wie gesagt, diese LKW
gehört meiner Frau... wie wäre mit "Zeugnisverweigerungsrecht bei
Familien-angehörigen". Was passiert wenn meine Frau davon gebrauch macht...kriegt Sie dann den Punk u. Geldstrafe ???

Danke nochmals.

MfG. COe.

-- Editiert am 09.05.2009 22:04

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

es wurde doch wohl ein Fahrtenschreiber benutzt, oder? Dadurch würden sich dann die Verschleierungsversuche erübrigen.

Ansonsten: In diesem Fall gibt es keine Halterhaftung (deine Frau), daher muss der eigentliche Fahrer gefunden werden, z.B. durch polizeiliche Überprüfung oder Passbildabgleich. Eine Fahrtenbuchauflage könnte folgen.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.506 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen