Gerichtskosten ???

26. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Catsegler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskosten ???

Hallo,

vor ca. 10 Mon. wurde ich auf der Autobahn gefilmt per Video von einem nachfolgenden Polizeifahrzeug. 45 km/h zu schnell. Bussgeldbescheid über 100 € und 1 Monat Fahrverbot. Nach Erhalt des Bussgeldbescheids sah ich in TV (WDR) die Sendung *Markt* Darin wurde über Verkehrskontollen und fehlerhafte Messungen berichtet.

**In speziell ausgerüsteten Fahrzeugen verfolgt die Polizei die Raser und misst deren Tempo. Nach WDR Recherchen messen diese mobilen Geräte aber so ungenau, dass viele Strafen zu unrecht verhängt wurden**

Konkret wurde eine Messung mit sog. *ProViDa* Fahrzeugen genannt.
Es sollte ein Eichfehler vorliegen. Die Empfehlung lautete, wenn die Messung mit solchen ProViDa Fahrzeugen erfolgte, auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bussgeldbescheid einzulegen.

Ich druckte mir den Bericht des WDR im Internet aus und sendete eine Kopie davon an das zust. Ordnungsamt mit der Bitte, mir mitzuteilen, ob in meinem Fall die Messung mit einem solchen ProViDA Fahrzeug erfolgte. Und legte natürlich erstmal Widerspruch ein. Was anscheinend ein Fehler war. Aber was hätte ich tun sollen ??

Bis vorgestern hörte ich nicht mehr von der Behörde. Dachte schon, der Fall sei erledigt. Dann kam ein Schreiben vom Amtsgericht, die Verhandlung über meinen Einspruch gegen den Bussgeldbescheid wäre am 26. März 08.

Dabei wollte ich eigentlich erstmal lediglich wissen, ob in meinem Fall mit ProViDa Fahrzeug gemessen wurde !!!

Deswegen jetzt meine Frage, mit welchen Gerichtskosten muss ich denn rechnen, wenn mein Einspruch abgelehnt wird ???

Denn ich weiss ja bis heute nicht, ob mein Fall überhaupt unter die ProViDa Problematik fällt. Hat ja auf meine Frage niemand Auskunft erteilt.

Würde schon zum Gerichtstermin gehen, wenn ich nicht mit zusätzlichen hohen Kosten im Fall einer Niederlage rechnen muss.

Sollte ich mir einen Anwalt nehmen? Das würde die Kosten ja auch zusätzlich in die Höhe treiben

Was empfehlt ihr mir ???

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Hallo,

Gerichtskosten weiss ich nicht genau. Sollten aber bei ca. 50€ liegen (unverbindliche Aussage meinerseits). Anwalt kostet extra. Ohne Anwalt hast Du überhaupt keine Chance. Oder weisst Du wie man einen Beweisantrag stellt?

Was die ProViDa-Technik angeht ist die Berichterstattung der Medien sehr ungenau und einseitig. Richtig ist, dass viele, aber nicht alle RoViDa-Fahrzeuge, derzeit keine gültige Eichung haben und bekommen können. Das betrifft aber nicht alle Fahrzeuge und ist vom Fahrzeugtyp abhängig. Es gibt also durchaus ProViDa-Fahrzeuge die nach wie vor gültige Messungen vornehmen dürfen. Alle anderen werden, zumindest nicht innerhalb ihres eigentlichen Aufgabengebietes, eingesetzt. Daraus ergibt sich dass Du mit an Sicherheit grenzender Sicherheit vom ProViDa erwischt wurdest. Daraus läßt sich aber nicht ableiten das die Messung nicht verwertbar ist. Mit 99%iger Wahrscheinlichkeit ist die Messung verwertbar. Um das Festzustellen bedarf es aber unbedingt Akteneinsicht.

Dafür kannst Du einen auf verkehrsrecht spezialisierten Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen. Der kann danach auch die Chancen Deines Einspruchs einschätzen. Jedenfalls dann wenn er gut und fair ist. Ohne Rechtsschutzversicherung mußt Du seine Dienstleistung aber zahlen. Solltest Du Mitglied im ADAC sein hast Du Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung. Einige andere Automobilclubs cieten ihren Mitgliedern ebenfalls diese Möglichkeit an.

Du kannst auch selbst um Akteneinsicht bitten. Diese kann, muß Dir aber nicht, gewährt werden. Dann kannst Du hier noch einmal posten. Wichtig wäre dann vor allem zu wissen

1.) Wann genau war die Messung?
2.) In welchem Bundesland?
3.) Mit welchem Fahrzeugtyp (Hersteller und Typ) wurde die Messung vorgenommen?
4.) Welche Toleranz wurde vom gemessenen Wert abgezogen?

Aber auch dann wird Dir hier im Forum niemand eine exakte und verbindliche Auskunft geben können!
4.) Gibt es ein gültiges Eichprotokoll?

Die dritte Möglickeit, und wenn die Messung realistisch ist würde ich diese Variante an Deiner Stelle wählen, wäre das Knöllchen zu akzeptieren.

-- Editiert von Freudenfeuer am 26.02.2008 21:49:53

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#2
 Von 
Catsegler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke !

Wenn Gerichtskosten lediglich 50 €, würde ich den Termin einfach mal wahrnehmen. Und meine Sache vortragen. Ohne Anwalt. Einfach mal so. Und auch um mich zu beschweren, dass man meine Anfrage bezügl. DaVida Fahrzeuge einfach nicht beantwortet hat. Und auch mal darauf hinzuweisen, dass auf dieser Autobahn (fahre ich fast täglich - ist eine wandernde Baustelle)die Tempolimits fast täglich wechseln. In meinem Fall brandneue 3 spurige Bahn ohne Limit. Mündet nach ca. 10 km in eine 1 spurige Baustellenbahn. Die Bschränkungen gehen erst auf 120 km/h, später auf 80 km/h herunter. Die letzte Beschränkung beginnt schon weit vor der Baustelle, es ist eine neue zweispurige Bahn vorhanden, kein Grund hier 80 zu fahren. Macht auch keiner. Sehe ein, dass ist wohl alles verkehrstechnisch sinnvoll, aber muss man ja wohl mal sagen dürfen. Im Grunde bin ich ja auch mit dem Bussgeld einverstanden.
Aber einfach mal vortragen, dass eine Behörde einem bürger ja auch mal antworten kann, wäre mir die Sache wert.

Zu 1.) 02.05.07
Zu 2.) NRW
Zu 3.) Weiss ich nicht
Zu 4.) Weiss ich nicht. Im bussgeldbescheid steht lediglich wörtlich: zulässige Geschw. 80 km/h. Festgestelle Geschw. (abzüglich Toleranz) : 126 km/h

Gültiges Eichprotokoll ? Keine Ahnung.

Habe morgen einen Termin bei meinem ADAC Verkehrsanwalt. Erstberatung kostenlos. Mal hören, was der sagt. Habe jetzt nur die Befürchtung, der meint alles easy, das machen wir. Und ich bleibe dann bei Ablehnung des Widerspruchs auf den ganzen Kosten sitzen. Habe keine Rechtschutzversicherung.

Eigentlich kann ich mit 100 € und 1 Monat Fahrverbot leben, andererseits ist es ja nicht meine Schuld, wenn die Messgeräte falsch geeicht sind. Was ich wiederum nicht genau weiss, habe als Quelle ja lediglich den TV Bericht. Aber daraufhin müssten sich doch eigentlich hunderte andere Betroffene bei den Ordnungsämter gemeldet haben. Und das Problem bekannt sein. Oder?

Eins wäre noch zu sagen, bin kein Raser. Das ist jetzt das erste Mal in meiner 45 jährigen *Laufbahn*, dass ich auf der Autobahn geblitzt worden bin.

Catsegler

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Ja, mach das. Der Richter wird 2 Minuten schmunzeln und den Bußgeldbescheid bestätigen. Zu den Gerichtskosten können sich noch Zeugengelder und sonstige Aufändungen addieren.

Die Behörde muß und wird Dir derartige Fragen nicht beantworten, denn das läßt sich ja dann vor Gericht klären.

Ja, es gibt Betroffene. Deshalb kam das Ganze in die Medien. Daraufhin wurden die Messungen mit den nicht ggeichten Geräten eingestellt. Soweit mir bekannt gibt es in NRW aber einige ProViDa-Fahrzeuge mit Eichung. Sogar so viele, dass sie mitunter an andere Bundesländer ausgeliehen werden, die nicht mehr auf ihre eigenen Fahrzeuge zugreifen können.

Google mal nach ProViDa. Da gibt es Treffer ohne Ende zu diesem Thema.

Ich würde an Deiner Stelle den Einspruch zurückziehen (Deine Frage wurde als Einspruch gewertet).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Catsegler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Netter Plausch mit dem Richter?? Hätte doch was (grins). Jetzt sind aber noch drei Zeugen geladen. Die zwei Polizisten aus dem Auto, keine Ahnung wär der Dritte ist. Wahrscheinlich das Messgerät (grins). Das wird aber die Gerichtskosten sicher um einiges erhöhen, oder ?

Dein Tip mit googeln war prima. Hätte ich auch selbst drauf kommen müssen. Auf Grund der Artikel wird aber deutlich, dass die ProViDa Problematik erst am Mitte 07 öffentlich gemacht wurde. Also nach meinem Vorfall. Bis dahin konnten sie ja wohl nicht reagieren. Und nicht geeichte Geräte bezw. Autos aussortieren.

Heute habe ich Termin beim Anwalt. Du denkst, es gibt *faire* Anwälte? Die mich nicht übern Tisch ziehn und sagen alles easy.
Und ich nachher (bei Niederlage vor Gericht) alles bezahlen muss.

Wie zieht man denn einen Widerspruch zurück ?? Frage ich schon mal vorsorglich.

Catsegler

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Der dritte Zeuge könnte ein Gutachter sein. Dann wird es teuer.

Klar gibt es faire Anwälte. Aber manche sind auch nur aufs Geld aus. Im Falle einer Niederlage mußt Du auf jeden Fall bezahlen. Ob fair oder nicht.

Einspruch kannst Du durch formloses Schreiben an das Gericht zurückziehen. Du mußt dann natürlich noch den Bußgeldbescheid nebst Gebühren zahlen und, falls Du innerhalb der letzten 2 Jahre nicht schon ein Fahrverbot hattest, innerhalb von 4 Monaten das Fahrverbot antreten.

Einen neuen Bußgeldbescheid bekommst Du nicht.

-- Editiert von Freudenfeuer am 28.02.2008 11:29:22

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Ein fairer Anwalt sagt Dir das Gleiche wie Freudenfeuer. Ohne Akteneinsicht kann er Deine Erfolgsaussichten nicht seriös beurteilen. Und die Akteneinsicht gehört nicht zur Erstberatung.

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#7
 Von 
Catsegler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Einer geht noch?

Was ist denn, wenn ich gewinne? Den Prozeß. Auf den Anwaltskosten bleibe ich dann trotzdem sitzén, oder ?

Ansonsten schon mal Danke an alle !!

Ach so, steht denn in der Akte überhaupt drin, nach welchem Verfahren gemessen wurde?

Akteneinsicht kann ich ja wohl selbst verlangen, oder? Wenn ja, wie geht das denn??

Catsegler

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Wenn Du gewinnst übernimmt die Staatskasse auch Deine Unkosten (also auch die Auslagen für den Anwalt). Aber ich würde mir da an Deiner Stelle wenig Hoffnung machen. Die Problematik um ProViDa ist auch den Behörden bekannt. Ohne gültige Eichung würde Deine Owi wohl nicht mehr verfolgt und das Verfahren wäre eingestellt worden.

Wie bereits erwähnt ist von entscheidender Bedeutung welcher Fahrzeugtyp verwendet wurde. ProViDa kann durchaus noch verwendet werden. Aber nur in Autos für die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Seiten des Fahrzeugherstellers vorliegt. Deshalb wäre es eben wichtig zu wissen was das für ein Fahrzeug war.

Um Akteneinsicht kannst Du bitten. Sie muss Dir aber nicht gewährt werden. Nur ein von Dir beauftragter Anwalt hat Anspriúch auf Akteneinsicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Catsegler
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Übrigens, jetzt ist es mir (vielmehr meiner Frau)wieder eingefallen,das Videofahrzeug war ein Mercedes. Hilft das??

Und heute war ich auch beim Anwalt. Vertrauensanwalt des ADAC. Das war vieleicht eine Nummer. Der meinte, ich sollte einfach da hin gehen. Zum Gerichtstermin. Da würde ich die 2 Polizisten wiedersehn, die würden sich sicher auch freuen. Weil, die wären garantiert im Dienst, da bräuchte ich auch kein Zeugengeld zahlen. Und sie (Polizisten) hätten einen freien Tag. Stimmt das? Sollte mit dem Richter schnacken, ihm was von meiner berufl. Selbstständigkeit erzählen. Und sagen, dass ich mir keine 4 Wochen Urlaub leisten könne, wenn mein Führerschein weg wäre. Der Richter würde (event.) die Geldstrafe auf ca. 250 € erhöhen, dafür von einem Fahrverbot absehen. Wäre halt wie feilschen. Grossartige Kosten würden nicht auf mich zukommen, die Gerichtskosten (ca.40-50 €) müsste ich eh jetzt schon zahlen. Auch wenn ich den Widerspruch zurücknehme. Dritter Zeuge hätte der Richter wohl in Voraussicht der ProViDa Problematik geladen. Herr Anwalt hatte wenig Interesse, den Fall zu übernehmen. Insoweit kann man sagen, war fair. Aber ob ich das alles glauben kann???
Was meint ihr ??

Catsegler

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

So unrecht hat der Anwalt nicht. Was die Polizisten als Zeugen angeht stimmt das jedenfalls. Was den dritten Zeugen angeht weiß man das nicht. Möglicherweise ist er ein Beamter vom Eichamt. Dann würde gleiches gelten wie bei den Polizisten. Ist es aber ein Gutachter dann kostet das richtig Kohle. Hat er bereits ein Gutachten erstellt, dann sind diese Kosten auch bei Rücknahme des Einspruchs zu tragen. Da müßte man schon wissen wer das ist und warum er geladen wurde. Die 40-50€ Gerichtskosten wären jetzt bei einer Rücknahme des Einspruchs nicht fällig. Erst ab dem Moment des Verhandlungsbeginns. Wenn der Einspruch während der Verhandlung zurückgenommen wird sind sie also zu zahlen.

Richtig ist ebenfalls das der Richter in Ausnahmefällen vom Fahrverbot bei Erhöhung (meist Verdoppelung) des Bußgeldes absehen kann. Dabei muß man aber schon sehr gute Argumente haben, und belegen können dass das Fahrverbot die Existenz bedrohen würde. Wenn es Dir tatsächlich nicht möglich sein sollte Urlaub zu machen könntest Du doch evtl. auch einen Fahrer einstellen. Wie groß die Chancen sind hängt vom Richter ab. Das vermag ich nicht einzuschätzen.

Ob in einem Mercedes ProViDa-Technologie derzeit bedenkenlos verwendet werden kann und darf entzieht sich leider meiner Kenntnis. Mir ist nur bekannt das ProViDa in Fahrzeugen von Ford und Seat geeicht und verwendet werden darf, in Fahrzeugen von Audi, VW und Skoda dagegen nicht. Mercedes? Keine Ahnung. Dennoch ist auch mit diesen Fahrzeugen die Ahndung von Tempoverstö?en durch nachfahren möglich. Es gelten lediglich andere Toleranzen, die von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen werden müssen:

Toleranzabzug bei ProViDa: 5%
Toleranzabzug bei Nachfahren mit geeichtem Tacho: 10%
Toleranzabzug bei Nachfahren mit nicht geeichtem Tacho: 20%

0x Hilfreiche Antwort

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