Hey liebe "123recht"-Gemeinde,
wie sollte man sich nach einem kleinen Parkunfall oder besser gesagt "Berühr"-Schaden verhalten, wenn man sich geeinigt hat, es dabei zu belassen und keine Daten ausgetauscht wurden?
Trotzdem der Versicherung melden? Schaden wurde, bis auf Strassenleuchten, in der Dunkelheit angeschaut.
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Geparktes Auto berührt!
16. November 2009
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Frage vom 16. November 2009 | 19:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geparktes Auto berührt!
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 16. November 2009 | 20:46
Von
Status: Praktikant (573 Beiträge, 167x hilfreich)
Dennoch auf einem Zettel notieren: Mit wem ist wann was passiert? Welches Ergebnis ergab das Einigungsgespräch mit dem Betroffenen (ggf. Personenbeschreibung)?
Gehen Sie einfach davon aus, daß der Unfallbeteiligte (oder ein "Schlaumeier") im Nachgang Anzeige gegen Sie erstattet und Dinge behauptet, die es so nie gegeben hat...
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-- Editiert am 16.11.2009 20:47
-- Editiert am 16.11.2009 20:48
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