Geparktes Auto berührt- "Unfall-Flucht"

17. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
daFrog
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geparktes Auto berührt- "Unfall-Flucht"

Hallo liebe "123recht"-Community,

vor ein paar Tagen bin ich nach der Arbeit auf einem überfüllten Parkplatz ausgeparkt, und habe dabei den hinter-mir-falsch-stehenden PKW berührt. Ich bin ausgestiegen und habe nach Schäden gesucht und keine gefunden. Danach bin ich wieder eingestiegen, und losgefahren (Das ist nur eine sehr grobe Übersicht des Geschehens). Das Problem, abgesehen von der Annahme das ich hätte fahren dürfen, da ich keinen Schaden bemerkt habe, ist, dass ich erst 18 bin, meinen Führerschein seit Januar habe, und somit noch auf Probezeit fahre.

Heute ist dann der Brief der Polizei gekommen, wegen Fahrerfluchts, Zeugenaussagen und passenden Schäden an dem Wagen meines Vaters. Jetzt zu meiner Frage, mit welcher Strafe kann ich rechnen.

mit freundlichen Grüßen daFrog

-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Die Strafe ist von der Höhe des Fremdschadens abhängig. Zudem ist die Frage ob Jugendstarfrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen wird. Bei Jugendstrafrecht gibt es Sozialstunden, bei Erwachsenenstrafrecht eine Geldstrafe.

Hast Du irgendwelche Informationen bezüglich der Schadenssumme?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung muss den Fremdschaden zunächst regulieren, kann aber bis zu 2500€ Regress fordern.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
daFrog
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort freudenfeuer,

nun leider habe ich noch keine angaben über irgendwelche schäden, ich weis nur das mein auto nichts abbekommen hat, außerdem weis ich ja nicht ob der andere fahrzeughalter vlt. nur versucht mir einen schaden in die schuhe zu schieben, was erst morgen geprüft wird. aber alleine die tatsache das ich nicht geblieben bin und die polizei geholt habe ist doch schon 2 jahre zusätzliche probezeit und fahrverbot von 6 monaten wert, oder nicht? zmd. mein ich etwas in der richtung gehört oder gelesen zu haben..

mfg dafrog

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Zeugenaussagen und passenden Schäden an dem Wagen meines Vaters. [...] ich weis nur das mein auto nichts abbekommen hat
:???: Diesen Widerspruch kannst Du mir sicherlich erklären.

quote:
aber alleine die tatsache das ich nicht geblieben bin und die polizei geholt habe ist doch schon 2 jahre zusätzliche probezeit und fahrverbot von 6 monaten wert, oder nicht?
Nicht unbedingt. Ein Fahrverbot dauert mindestens einen und höchstens 3 Monate. Das ist einer der Unterschiede zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis, die mindestens 6 Monate beträgt. Es gibt aber noch mehr Unterschiede zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis.

Aber auch die Frage ob ein Fahrverbot verhängt wird oder ob gar die Fahrerlaubnis entzogen wird ist von der Höhe des Schadens abhängig. Ohne genauere Infos wage ich keine Prognose.

Im Falle einer Verurteilung kommt es auf jeden Fall auch zu Probezeitmaßnahmen. Das würde dann die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge haben.

Weiß die Polizei das Du gefahren bist? Könnte ja evtl. auch jemand anderes gewesen sein.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
daFrog
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Diesen Widerspruch kannst Du mir sicherlich erklären.


klar kann ich das ;) die Polizei guckt ob wir passende schäden zu denen des, ich sag jetzt mal klägers, haben. und bei mehrmaligen nachsehen zuhause haben wir nichts gefunden, keine kratzer, döllen, beulen etc. wir haben mit dem wagen morgen einen termin bei der polizei. denke da bekomme ich dann auskunft über die höhe des schadens bei dem anderen teilnehmer, sofern passende schäden, ich glaube die nennen sich korrespondesschäden (ich hoffe ich irre mich nicht), gefunden werden. die müssten wir dann leider übersehen haben

aber ich bin dank euch beiden schon ein schönes stück weiter, danke für eure antworten, und auch schonmal für folgende

mfg daFrog


-----------------
""

-- Editiert am 17.11.2009 20:25

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
daFrog
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

so, heute kam der Anruf des Werkstatt. Die Reperatur des Autos wird vorraussichtlich 1258 € Kosten. Mehr Informationen habe ich leider nicht.

mit freundlichen Grüßen

da Frog

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Also 1258,- Euro finde ich recht happig, wenn du sagst daß man nichts gesehen hat. Denke da wird der Richter sagen daß du das hättest sehen müssen.

Nimm dir einen Anwalt, alleine wirst du da Probleme bekommen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Also 1258,- Euro finde ich recht happig, wenn du sagst daß man nichts gesehen hat. Denke da wird der Richter sagen daß du das hättest sehen müssen.
Nicht unbedingt. Es gibt durchaus noch erheblich teurere und dennoch unsichtbare Schäden.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.231 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen