Gelb rote ampel überfahren

17. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
DNSStylezZ
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gelb rote ampel überfahren

Hallo. Ich bin vor 2 Wochen angeblich über eine rote ampel gefahren. Ich fahre den weg seit anderthalb Jahren mo bis fr. Bin mir zu 100 % sicher das die Ampel gelb war. Ich war alleine und Polizei zu zweit hinter mir. Heute kam die Zahlungsaufforderung ohne das ich mich dazu äußern konnte wie der Polizist mir sagte. Kann ich mich da irgendwie wehren oder lohnt sich das nicht. Zudem soll ich 30 euro bearbeitungsgebühr zahlen. Wofür? ! Die bekommen doch ihr normalen lohn. Ich bekomme von meiner Arbeitsstelle auch nicht extra Geld für jede Kiste die ich auf ne karre stelle.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Du hast einen Bußgeldbescheid erhalten, darin wird dir wahrscheinlich der Tatbestand:

Zitat:
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. A - 1 90,00
§ 37 Abs. 2 , § 49 StVO ; § 24 StVG ; 132 BKat

Das Bußgeld beträgt 90,00 EUR und 1 Punkt, dazu kommen 25,00 EUR Gebühren ( § 107 Abs. 1 OWIG) und 3,50 EUR Auslagen (§ 107 Abs. 3 Punkt 2 OWIG).
Also alles korrekt.

Die fehlende Anhörung ist erwähnenswert, da die Anhörung jetzt mit dem Bußgeldbescheid nachgeholt werden kann.
Bedenke aber, wenn du jetzt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegst und die Bußgeldstelle diese nicht statt gibt, das dann in den meisten Fällen ohne Unterrichtung, die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird, die denn Fall einen Richter vorlegt, der wiederum eine Verhandlung ansetzt.
So kann es sein, das du auf einen Einspruch als nächstes ein Ladung zum Gerichtstermin bekommst, in denen dann die Polizisten als Zeugen auftreten.

-- Editiert von andreas124 am 17.11.2015 11:08

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DNSStylezZ
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Ich werde das wohl dann auf mir sitzen lassen. Bevor ich noch Dienst Ausfall und gerichtskosten zahlen muss :( mit den knapp 30 euro Gebühr kann ich trotzdem nicht verstehen und finde es eine Frechheit. Naja kann man nix machen. Dafür aber ein tolles forum gefunden :) danke

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

dir ist aber schon klar, dass wenn eine Ampel auf gelb schaltet und du gefahrlos anhalten kannst auch anzuhalten hast, machst du das nicht, kann das überfahren einer gelben ampel alleine schon eine Verwarnung nach sich ziehen!

Zitat:
Zudem soll ich 30 euro bearbeitungsgebühr zahlen. Wofür? ! Die bekommen doch ihr normalen lohn.
Die Bearbeitungsgebühr bekommen auch nicht die beiden Polizisten, sondern diese wird für den verwaltungstechnischen Kram etc aufgebracht...

0x Hilfreiche Antwort

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