Gelasert worden

19. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.09.2018 16:50:32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gelasert worden

Guten Tag Zusammen,

ich wurde am Montag in einer Zone 60 ausserorts mit circa 90kmh gelasert. 2 Polizisten standen oben auf der Brücke und ich habe das Lasergerät leider zu spät entdeckt.
Jedoch wurde ich nicht rausgewunken, daher frage ich mich ob ich mit einer Strafe rechnen muss oder nicht.

Wenn ja gibt es eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren? Ich war mit dem Auto meiner Freundin unterwegs und alle männlichen Personen ( ich bin männlich) der Familie befinden sich nachweisbar im Urlaub.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Es wird ja sicher ein Foto gemacht worden sein. Damit wird ggfs. die Halterin konfrontiert; wenn sie den Fahrer nicht zu kennen behauptet, wird ihr das wohl niemand glauben. Sie muß dich benennen, da du nicht mit ihr verwandt oder verlobt bist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.09.2018 16:50:32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ihre Antwort war nicht hilfreich. Beim Lasern werden keine Fotos geschossen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Thomsen123):
und ich habe das Lasergerät leider zu spät entdeckt.
Ich habe da eine Theorie...

Zitat (von Thomsen123):
Jedoch wurde ich nicht rausgewunken, daher frage ich mich ob ich mit einer Strafe rechnen muss oder nicht.
Die Wahrscheinlichkeit tendiert gegen 0, dass da was kommt.

Zitat (von Thomsen123):
Wenn ja gibt es eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren?
Wenn was kommen sollte: Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Strafe zu tragen?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Ich habe da eine Theorie...


Nennt sich Abstandsmessung. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 93x hilfreich)

Also, wenn du schon 30 km/h zu schnell warst, dann ist dir das sicher eine Lehre. Und dass man das Lasergerät zu spät sieht, ist ja Sinn der Sache. Wenn die Polizisten etwas von dir gewollt hätten, hätten sie dich gleich rausgewunken, denn da keine Fotos gemacht werden, ist ja kein späterer Beweis da. Sollte wirklich noch etwas von der Polizei kommen, dann zahl halt, denn du hast ja einen Verstoß begangen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von guest-12319.09.2018 16:50:32):
Ihre Antwort war nicht hilfreich. Beim Lasern werden keine Fotos geschossen.
Hmm, warum so schnell eingeschnappt und gleich die Mitgiedschaft gekündigt?

Die Livetewx XV3 (und auch Vorgängermodelle) liefert durchaus aussagefähige Beweisbilder.

Zitat aus obigen Link:
Zitat:
Die digitale Kamera mit LEICA Hochleistungsobjektiv liefert beweiskräftige Fahrerbilder


-- Editiert von Demonio am 20.09.2018 08:50

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Kein Grund den TE, auch wenn er sich inzwischen wieder abgemeldet hat, zu beleidigen.

Bei den meisten Lasermessungen liegt ja zudem auch tatsächlich kein Beweisfoto oder Video vor, weswegen bei einer Lasermessung meistens die Anhaltung zur Fahrerfeststellung erforderlich ist,

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von guest-12319.09.2018 16:50:32):

ich wurde am Montag in einer Zone 60 ausserorts mit circa 90kmh gelasert.

Und ist die Sehschärfe jetzt besser?

Im Ernst - ich hoffe doch stark, daß Sie nicht bei ca. 90km/h gelasert wurden, sondern daß eine Geschwindigkeitsmessung mit Hilfe von Lasertechnik vorgenommen wurde.
Zitat:

2 Polizisten standen oben auf der Brücke und ich habe das Lasergerät leider zu spät entdeckt.
Jedoch wurde ich nicht rausgewunken, daher frage ich mich ob ich mit einer Strafe rechnen muss oder nicht.

Alle Glaskugeln sind zur Zeit in der Inspektion, und das Orakel weilt auf den Kanaren...
Im Ernst - wenn es einen Bußgeldbescheid gibt, werden Sie das erfahren. Der kommt dann mit der Post.
Zitat:

Wenn ja gibt es eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren? Ich war mit dem Auto meiner Freundin unterwegs und alle männlichen Personen ( ich bin männlich) der Familie befinden sich nachweisbar im Urlaub.

Wenn Ihre Freundin nicht von der Verkehrsbehörde die Auflage bekommen möchte, zukünftig ein Fahrtenbuch zu führen, wird sie der Polizei den Fahrer des Fahrzeugs nennen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von guest-12319.09.2018 16:50:32):
Ihre Antwort war nicht hilfreich. Beim Lasern werden keine Fotos geschossen.

Das ist so schlicht nicht richtig.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen