Gefährdung für Verkehr

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sven666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährdung für Verkehr

Hallo ich habe ein problem was sich eher lächerlich anhört an silvester bin ich mit meinem microscooter (Tretroller) so um 3 uhr in der nacht nach hause gefahren und ich war halt betrunken und wurde auf dem weg von polizisten angehalten und mitgenommen jetz habe ich eine anzeige am hals weil ich mit 1.67 promille halt mit dem tretroller gefahren bin und halt auf der straße . ich hab mich schon überall im internet erkundigt aber überall steht immer gleich bis zu 5 jahre.jetzt meine frage was wird mich erwarten ich bin übrigens auch schon 18 aber bin nicht vorbestraft ausser mal ne geschichte vor 4 jahren die aber fallengelassen worden ist.Ich Danke hier schon mal für Antworten

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Ich würde das Problem auf gar keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen und lächerlich ist es schon gar nicht. Man wirft Ihnen eine Straftat vor: Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB ). Das kann für Sie ernsthafte Folgen haben.

Sie sollten auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und keine weiteren Angaben gegenüber der Polizei machen. Sollten Sie von der Polizei eine Vorladung erhalten, müssen Sie dort nicht erscheinen. Hat man Ihnen Blut abgenommen?

Ein Tretroller ist vermutlich kein Fahrzeug im Sinne der StVO. Dies sollten Sie über einen Anwalt klären lassen. Sollte dies zutreffen, so haben Sie gute Aussichten mit einem blauen Auge davon zu kommen.

Sie sollten sich auch darüber Gedanken machen, wie Sie in Ihrem Alter schon einen solch hohen Promillewert erreichen konnten und auf dem Roller nicht das Gleichgewicht verloren haben. Das erreicht man nur durch Übung.

Viele Grüße,

barchetta

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#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Sind sie Inhaber eines Führerscheins oder "nur" Tretrollerfahrer?

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#3
 Von 
Sven666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja natürlich nehm ichs nicht auf die leichte schulter deshalb frage ich ja hier nach was mich erwartet.also genauer gesagt war es so das ich mit dem roller auf der strasse gefahren bin mich ein autofahrer angehalten hat und der die polizei gerufen hat.als die dann kamen haben sie mich mit auf die wache genommen und mir auch blut abgenommen aber da werden die sowieso keine anderen drogen finden.Und die haben davon geredet das ich 1 jahr und sechs monate keinen fürhrerschein machen darf und vielleicht sozialstunden bekomme aber das könnte nur der staatsanwalt klären.Jetzt habe ich angst das ich eine freiheitsstrafe bekomme obwohl ich das auch irgendwie ausschlise weil es ist ja niemandem etwas passiert und nichts kaputtgegangen und ich bin nicht vorbestraft.

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#4
 Von 
Sven666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und ich muss noch sagen das mir nicht 316 sondern 315c vorgeworfen wird und ich habe noch keinen führerschein.

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#5
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Also auch wenn es grundsätzlich möglich wäre....ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass in diesem Fall ein Freiheitsstrafe verhängt wird.....(nicht mal auf Bewährung)
Das benannte Maß stellt den Strafrahmen dar, in dem sich das Gericht grundsätzlich bewegen kann....und bei Straftaten sind nun mal immer Haftstrafen möglich (sonst wären wir ja im OWI-Recht)
Ergo; vermutlich wird sie "am härtesten" eine mögliche Sperre zum Erwerb des FS treffen....
Sollten "Tagessätze" verhängt werden, so käme das auch auf ihr Einkommen an - so dass man mit "einer der Tat angemessenen" Strafe für Sie rechnen könnte......
Aber letztendlich entscheidet das Gericht/der StA .....

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#6
 Von 
Sven666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke für alle antworten würde mich aber noch über mehr meinungen freuen weil ich mir die ganze zeit sorgen mache.Aber ich glaube tagessätze können die mir gar nicht geben weil ich noch nicht arbeite sondern zur schule gehe deshald glaub ich haben die von sozialstunden geredet.

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#7
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Die möglichen Rechtsfolgen sind Ihnen ja schon genannt worden. Sofern nach Jugendstrafrecht verhandelt wird, wird es wahrscheinlich auf Sozialstunden hinauslaufen. Wenn überhaupt!

Nach wie vor würde ich an Ihrer Stelle einen Anwalt aufsuchen, um eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Nach meiner, allerdings laienhaften, Einschätzung und Ihrer Beschreibung des Vorfalls sehe ich hier weder eine Gefährdung des Straßenverkehrs noch eine Trunkenheitsfahrt.

Ihre Sorgen wird Ihnen hier niemand vollständig nehmen können. Das können Sie nur selbst erreichen, indem Sie kompetente anwaltliche Unterstützung suchen.

Viele Grüße,

barchetta

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#8
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

In Hinblick auf die erhöhte Mehrwertsteuer und der Lebenshaltungskosten allgemein ist die Hinzuziehung eines Anwaltes durchaus menschenfreundlich....der will sein Auto ja auch mal wieder auftanken!!!
:augenroll:


Was erwarten sie sich von "mehr meinungen"???
Alles wichtige wurde gesagt, JETZT müssen sie abwarten, was die Polizei der Staatsnwaltschaft zuarbeitet und was die aus dem Fall macht...
Sie können sich die Zeit mit bissl Aktivismus vertreiben und einen Anwalt aufsuchen, der außer einer Akteneinsicht (die übrigends auch der Staatsanwalt gewährt und nicht die Polizei) derzeit auch nix machen kann/wird...

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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