Gefährdung des Straßenverkehrs - keine Erinnerung an den Unfall?

20. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Pueppi75
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährdung des Straßenverkehrs - keine Erinnerung an den Unfall?

Guten Tag,

Mir ist vergangene Woche ein Verkehrsunfall passiert.
Wie er zustande kam kann ich leider nicht sagen da meine Erinnerung an diesen Moment wie ausgelöscht ist.
Der Unfall hat sich morgens ereignet, ich war auf dem Weg zu einem Kunden. Plötzlich bin ich in einer links Kurve in den Gegenverkehr gekommen wobei ich ein Auto von der Seite gestreift habe und das nachfolgende Fahrzeug frontal erwischt habe. Wie es dazu kam frage ich mich heute noch. Meine Erinnerung hat jeden Falls diesen Moment aus meinem Kopf entfernt.
Mir selber ist bei dem Zusammenprall nichts passiert sowie dem ersten Fahrzeughalter. Der zweite Fahrzeughalter jedoch hat einen Arm gebrochen und liegt nun im Krankenhaus.
Ich stand weder unter Drogen noch habe ich Alkohol genommen !
Heute habe ich Post bekommen zu einer Vorladung wegen "Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren mit geistigen oder körperlichen Mängeln.

Ich habe meinen Führerschein nun seit 3 Jahren, in den drei Jahren bin ich NIE auffällig geworden, nicht mal geblitzt wurde ich.

Was kann auf mich zu kommen? Wie soll ich mich bei der Vorladung verhalten wenn ich keine Aussage machen kann weil ich keine Erinnerung an den Unfall habe.
Da ich meinen Führerschein für meine Arbeit benötige wäre es fatal wenn sie mir diesen abnehmen würden. Existenzgefährdend !
Es tut mir schrecklich leid was da passiert ist, würde es gerne auch Rückgängig machen wenn ich dies könnte.
Bitte um Rat

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Da gibt´s wiedermal nur einen sinnvollen Tipp. Sofort einen Anwalt beauftragen und den machen lassen. Ohne Kenntnis, was da ggf. am Unfallort gesagt wurde, wäre die Frage hier eh nicht zu beantworten.

Insoweit: Klappe halten und zum Profi.

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#2
 Von 
Pueppi75
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe am Unfallort nur gesagt das ich mich an den Vorfall nicht erinnern kann mehr auch nicht. Bin daraufhin direkt ins Krankenhaus und habe mich komplett durch checken lassen.
Im Krankenhaus wurde dann ein Schädelhirntrauma festgestellt, weiter nichts. Der Unfall passierte übrigends in der Arbeitszeit mit dem Firmenfahrzeug

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-- Editiert Pueppi75 am 20.01.2012 12:57

-- Editiert Pueppi75 am 20.01.2012 13:05

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120365 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Ich habe am Unfallort nur gesagt das ich mich an den Vorfall nicht erinnern kann mehr auch nicht.

Das hat im Zusammenhang mit dem Unfall schon mal gereicht für 'Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren mit geistigen oder körperlichen Mängeln.'


Ab zum Profi und NICHTS mehr sagen bei der Polizei ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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