Geblitzt - Vorladung zum Gericht - Halter nicht Fahrer

31. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
gastnutzer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geblitzt - Vorladung zum Gericht - Halter nicht Fahrer

Habe aktuell folgenden Fall und benötige dringend Rat. Bitte helfen Sie mir weiter.
Mein Auto ist auf meinen Vater angemeldet, ich bin geblitzt worden.
Auf dem Anhörungsbogen den mein Vater erhalten hat, hat er angegeben, dass er nicht der Fahrer gewesen ist.
Danach bekam mein Bruder den gleichen Bogen. Er hat ganz normal seine Adressdaten angegeben ohne zur Sache Angaben zu machen.
Danach bekam er den Bußgeldbescheid.
Beim Bußgeldbescheid legte er Einspruch ein, mit der Begründung, dass er nicht der Fahrer gewesen ist, und zur Tatzeit noch nicht mal im Besitz eines Autoführerscheines gewesen ist.
Als Antwort bekam er ein Ladung zur Hauptverhandlung ins Amtsgericht.
Hier soll ein Gutachter entscheiden, ob es sich bei meinem Bruder um den Fahrer handelt. Ein Foto wurde davor ebenfalls mitgeschickt, auf dem ich als Fahrer abgebildet bin.

Seit der Tatzeit sind bereits mehr als 6 Monate vergangen.

Was ist nun am sinnvollsten zu tun? Soll mein Bruder vors Gericht und vom Gutachter bestätigen lassen, dass er nicht der Fahrer war?
(Zum betreffenden Amtsgericht müsste man über 400 km fahren) Oder ist es sinnvoller vor dem Gerichtstermin (25.2.16) schriftlich mitzuteilen, dass ich der Fahrer gewesen bin, und aufgrund der vergangenen Zeit wäre der Fall für mich verjährt?

P.s. bei den Verwarnungskosten handelte es sich um 30 EUR. Das bußgeld war dann schon mehr.

Bitte helfen Sie mir weiter

Vielen Dank im Voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Was ist nun am sinnvollsten zu tun? Soll mein Bruder vors Gericht und vom Gutachter bestätigen lassen, dass er nicht der Fahrer war?

Wenn Sie ganz, ganz sicher sind, dass der Gutachter zum Ergebnis "Bruder ist nicht der Fahrer" kommen wird, dann kann er das so machen. Problem: Wenn der Gutachter sich irrt und zum Ergebnis "Bruder ist der Fahrer" kommt, dann muss der Bruder nicht nur das Bußgeld, sondern auch die Gerichtskosten und die Gutachterkosten (insgesamt also um die 1000€) zahlen. Kommt also darauf an, wie viel Vertrauen man in die Qualität des Gutachters hat.

Zitat:
Oder ist es sinnvoller vor dem Gerichtstermin (25.2.16) schriftlich mitzuteilen, dass ich der Fahrer gewesen bin, und aufgrund der vergangenen Zeit wäre der Fall für mich verjährt?

Erscheint mir sinnvoller. Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, ob man Ihnen das glaubt, dass Sie gefahren sind oder ob man glaubt, dass Sie nur Ihren Bruder rausreißen wollen (und in Wirklichkeit doch der Bruder gefahren ist).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Vielleicht weiß der Bruder ja noch wo er war und kann das nachweisen.

Ich würde nicht so einfach aufgeben. Falls der Gutachter fälschlich den Bruder bestätigt, können Sie sich immer noch melden. Weder Ihr Vater noch Ihr Bruder mußten Sie belasten bzw. als Fahrer angeben.

Wenn wirklich Sie auf dem Foto sind, kann kein Gutachter eindeutig Ihren Bruder darauf identifizieren. Maximal ist nicht unterscheidbar, wer von beiden es war. In dem Fall wird kein Gericht Ihren Bruder verurteilen, wenn Sie sagen, daß Sie es waren (möglicherweise können Sie unterstützend noch nachweisen, woher Sie kamen oder wohin Sie unterwegs waren).

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Wenn wirklich Sie auf dem Foto sind, kann kein Gutachter eindeutig Ihren Bruder darauf identifizieren.

Wie sagt der Volksmund "Dein Wort in Gottes Ohr".
Die Berufsbezeichnung "Gutachter für Lichtbildvergleich" ist meines Wissens nicht reglementiert, so dass im Prinzip auch Leute mit zweifelhafter Qualifikation auf diesem Gebiet tätig sein können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
gastnutzer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten.

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