Geblitzt: Gemessene Geschwindigkeit anfechtbar?

17. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Käferle
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)
Geblitzt: Gemessene Geschwindigkeit anfechtbar?

Hallo,

wurde vor kurzem auf einer Bundesstasse außerort geblitzt.
Erlaubt waren 100 km/h. Gemessen wurden lt. Anhörung 126km/h.
Mir erscheint diese Angabe zu hoch. Zumal ich beim Blitzen einen sofortigen Tachocheck (hätte ich schon vor dem Blitzen machen sollen) gemacht habe und deutlich unter 120km/h gelesen habe.
Geht man nun davon aus, dass der Tacho eher vorgeht, erscheint mir die Angabe, welche auch noch wg. einem km/h in die 3 Punkte-Abstrafung zielt recht hoch. Ich denke man wird mir das nicht glauben.
Meine Frage ist, jedoch, ob ich diesen Verstoß auf den Anhörungsbogen zugeben soll und falls nein, wie begründe ich das?
Was wären dann die Folgen?
Um schnelle Antworten bin ich dankbar, da die Anhörung innerhalb einer Woche erfolgen muss
Danke
Käferle

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Natürlich kannst Du das Messergebnis anfechten. Die Frage ist nur ob Du damit auch Erfolg haben würdest. Üblicherweise sind die Geräte sehr genau. Zudem wurden ja auch 3% Toleranz zu Deinen Gunsten abgezogen. Dennoch sind Fehler bei der Messung, wenn auch nur sehr selten, so dennoch nicht auszuschließen. Im Falle eines Einspruchs würde die Sache vor Gericht gehen. Dann müßte wahrscheinlich ein Gutachter klären ob die Messung korrekt war oder nicht. Das birgt ein immenses Prozeßkostenrisiko. Der Gutachter kann mehrere hundert Euro kosten. Solltest Du den Prozeß verlieren müsstest Du diese Kosten tragen.

Wenn das Vögelchen auftaucht ist die Standardreaktion zu bremsen und auf den Tacho zu schauen. Oftmals ist der Fuß schneller als das Auge. Was Du also nach dem Blitz vom Tacho abgelesen hast reicht nicht aus um den Richter davon zu überzeugen das Du nicht so schnell gefahren bist.

Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich den Rechtsweg daher nicht beschreiten.

Was Du in den Anhörungsbogen schreibst, bzw. ob Du ihn überhaupt zurückschickst ist relativ egal. Der Bußgeldbescheid kommt so oder so. Ob Du dann dagegen Einspruch einlegen möchtest musst Du selbst entscheiden.

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#2
 Von 
Käferle
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

es wird wahrscheinlich schon auf zahlen rauslaufen. Habe gegenwertigig auch noch keine Punkte.
Es ist eben so, dass bis 125 km/h 50 Euro und ein Punkt fällig sind, anstatt 75 € und drei Punkte.
Ich kenne nun mittlerweile drei Fälle in meinem Bekanntenkreis wo eben genau wegen einem km/h das höhere Bußgeld zum Tragen kommt.- alle bei der selbigen Bußgeldstelle
Das ist schon sehr auffällig.
Ich denke aber auch, dass man da wenig machen kann.

Hab ich das richtig verstanden, dass ich den Anhörungsbogen garnicht zurückschicken muss? Bin ja gleichzeitig Fahrer und Halter, d.h. die haben doch alle relevanten Daten

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Kein Sachbearbeiter einer Bußgeldstelle wird das Meßergebnis höher ansetzen als es wirklich ist. Damit würde er ohne eigenen Vorteil seinen Job riskieren. Von dem Gedanken der absichtlichen Manipulation solltest Du Dich also genz schnell verabschieden.

Den Anhörungsbogen musst Du in der Tat nicht zurückschicken. Zur Sache musst Du ohnehin keine Angaben machen, und Deine persönlichen Daten sind bekannt. Theoretisch kann so ein Anhörungsbogen auch auf dem Postweg verloren gehen. Das Gesetz sieht aber halt vor, dass Dir die Möglichkeit gegeben werden muss Dich zu äussern. Eine Möglichkeit von der Du aber keinen Gebrauch machen musst.

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#4
 Von 
Käferle
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

also Fazit. einfach nichts machen, den Bußgeldbescheid abwarten, zahlen und beim Guten lassen.

Und: beim nächsten Mal vorher auf den Tacho schauen ;-)

Danke für Euere Hilfe

Käferle

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#5
 Von 
Rechtsanwältin Stefanie Helzel
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Käferle,

gegen den Bußgeldbescheid kannst du dann immer noch - bevor du zahlst - vorgehen, wenn dir die Sache spanisch vorkommt.
Dass aber eine Bußgeldbehörde höhere Messergebnisse angibt, nur um das höhere Bussgeld zu kassieren, ist auszuschließen. Das würde spätestens dann auffliegen, wenn sich ein Anwalt einschaltet und Akteneinsicht fordert - spätestens dann wäre eine Rechtfertigung erforderlich.

Und noch einen Tip fürs nächste Mal - nicht früher auf den Tacho schauen, sondern früher den Fuß vom Gas nehmen ;)

Nichts für ungut ;) und schöne Weihnachten...

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