Geblitzt: Bussgeldbescheid: Einspruch?

7. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
muki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Geblitzt: Bussgeldbescheid: Einspruch?

Hallo,
habe mein Auto an meinen Bruder verliehen. Dieser ist geblitzt worden: 23 Km/h zu schnell (123 anstatt 100 auf Autobahn).
Ich habe dann einen Anhörungsbogen bekommen mit Foto des Kennzeichens und des Fahrers.
Den Anhörungsbogen habe ich nur mit meinen Personalien und ohne Angaben zur Tat zurückgeschickt. (Wie hier in einigen Tipps empfohlen)
Jetzt habe ich einen Bussgeldbescheid bekommen:
- 1 Punkt
- 60EUR Gesamtbetrag

Ich muss jetzt binnen 2 Wochen Einspruch erheben.
Was schreibe ich dort hinein?
Teile ich mit, dass ich nicht gefahren bin? Hätte ich ja dann auf dem Anhörungsbogen schon machen können.
Wie geht es dann weiter?

Danke
Muki

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Wichtige Frage: Wann war denn der Vorfall?

Du musst Deinen Einspruch nicht begründen. Dann wird die Sache mit zimlicher Sicherheit vor Gericht gehen. Dort kannst Du noch immer angeben nicht gefahren zu sein.

Du kannst in den Einspruch auch als Begründung reinschreiben, dass Du nicht gefahren bist. Dann wir die Behörde Deine Angaben prüfen und das Verfahren einstellen oder es geht dennoch vor Gericht weil die Behörde weiterhin die Ansicht vertritt das Du der Fahrer gewesen bist.

Du kannst auch Deinen Bruder als Fahrer angeben. Auch dann wird die Behörde Deine Angaben überprüfen und entweder ein Verfahren gegen Deinen Bruder eröffnen, oder wenn bereits Verjährung eingetreten sein sollte das Verfahren einstellen, oder noch immer die Meinung vertreten das Du der Fahrer gewesen bist und es geht doch noch vor Gericht.

Sollte der Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist nicht ermittelt werden können könnte Dir die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

Ist Dein Bruder noch in der Probezeit?

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#2
 Von 
muki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer,
der Vorfall war am 5.1.09.
Mein Bruder ist nicht in der Probezeit.

Dann müsste ich jetzt also Einspruch erheben mit der Begründung, dass ich nicht der Fahrer bin. Ich muss ja sicherlich nicht angeben wer der Fahrer war.
Wie prüft denn dann die Behörde ob ich nicht der Fahrer bin?
Ich möchte eigentlich nicht vor Gericht erscheinen müssen.

Wann Verjährt so etwas eigentlich?

Danke
Muki

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Wenn Du vermeiden möchtest, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird musst Du fristgerecht Einspruch einlegen.

Gibst Du Deinen Bruder als Fahrer an bist Du aus dem Schneider und es wird ein Bußgeldverfahren, mit bekannten Folgen, gegen Deinen Bruder eingeleitet.

Gibst Du nur an nicht der Fahrer zu sein halte ich ein Gerichtsverfahren für wahrscheinlich. Jedenfalls dann, wenn es Ähnlichkeiten zwischen Dir und Deinem Bruder geben sollte. Andernfalls würde das Verfahren gegen Dich eingestellt, und die Behörde wird versuchen den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. Sollte ihr das innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Monaten nicht gelingen könnte Dir die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden. Dies würde Dich ca. 80€ kosten. Solltest Du das Fahrtenbuch nicht korrekt führen drohen außerdem Bußgeld und Punkte.

quote:
Wann Verjährt so etwas eigentlich?
Nach 3 Monaten wenn die Verjährung nicht unterbrochen würde. Sollte innerhalb dieser 3 Monate gegen Deinen Bruder ermittelt werden würden die 3 Monate erneut zu laufen beginnen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer,
wann Verjährt der Vorgang denn nun genau?
Nach genau 3 Monaten, also 5.4.09?

Wie wird denn die Ähnlichkeit mit dem Foto festgestellt?
Die Ähnlichkeit ist nicht gross, es dürfte also kein Problem sein zu beweisen, dass ich nicht der Fahrer bin.

Da ich zum ersten mal mit so etwas zu tun habe hoffe ich mal das es kein Fahrtenbuch gibt.

Danke
Muki

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Nach genau 3 Monaten, also 5.4.09?
So ist es.

quote:
Wie wird denn die Ähnlichkeit mit dem Foto festgestellt?
Abgleich mit dem beim Einwohnermeldeamt hinterlegten Passfoto, Hausbesuche durch die Polizei, Befragung der Nachbarn wer das auf dem Foto sein könnte durch die Polizei.

quote:
Die Ähnlichkeit ist nicht gross, es dürfte also kein Problem sein zu beweisen, dass ich nicht der Fahrer bin.
Dann sollte es für Dich auch kein Problem sein den Bußgeldbescheid abzuwehren.

quote:
Da ich zum ersten mal mit so etwas zu tun habe hoffe ich mal das es kein Fahrtenbuch gibt.
Wenn Du Deinen Bruder als Fahrer noch vor Ablauf der Verjährungsfrist angibst wird es keine Fahrtenbuchauflage geben. Andernfalls wäre das nicht auszuschließen. Da Du den Anhörungsbogen ohne Angaben zum Fahrer zurückgeschickt hast würde ich das sogar als wahrscheinlich ansehen, da Du bislang nicht zur Aufklärung beigetragen hast. Es wäre besser gewesen den Anhörungsbogen zum Zwecke der Rohstoffgewinnung dem Altpapier zuzuführen. Aber der Zug ist ja nun abgefahren. :(

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#6
 Von 
muki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer,
sollte man den Einspruch per Einschreiben verschicken, um den Termin nachweisen zu können?
Wie lange muss man eigentlich ein Fahrtenbuch führen wenn man diese Auflage bekommt?

Den Anhörungsbogen habe ich wie beschrieben ausgefüllt da es unter Magazin/Ratgeber/Verkehrsrecht unter "Geblitzt - was nun?" so vorgeschlagen wurde.

Danke
Muki

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
sollte man den Einspruch per Einschreiben verschicken, um den Termin nachweisen zu können?
Wenn der Einspruch auf dem Postweg verlorengehen sollte hättest Du ein Problem. Einschreiben ist also auf jeden Fall sinnvoll.

quote:
Wie lange muss man eigentlich ein Fahrtenbuch führen wenn man diese Auflage bekommt?
Meistens ein Jahr für alle Fahrzeuge. Das kann aber variieren.

quote:
Den Anhörungsbogen habe ich wie beschrieben ausgefüllt da es unter Magazin/Ratgeber/Verkehrsrecht unter "Geblitzt - was nun?" so vorgeschlagen wurde.
Dem kann ich mich nicht anschließen. Dadurch, dass Du geantwortet hast ohne den Fahrer zu benennen ist hast Du an der Aufklärung nicht mitgewirkt. Und das obwohl Du ein Foto erhalten hast. den Empfang des Fotos hast Du je bestätigt. Hättest Du nicht geantwortet könntest Du behaupten nie ein derartiges Schreiben erhalten zu haben, und dass Du den Fahrer selbstverständlich benannt hättest wenn Du das Foto erhalten hättest.


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