Hallo, ich wurde mit 34 Km/h geblitzt und es drohen 1Punkt und 120 Euro.
Das Foto ist nicht schlecht, allerdings ist die Sonnenblende über 1/4 des Gesicht. Also erst ab den Augen bin ich zu erkennen.
Kann ich im Anhörungsbogen zur Ordnukgswiedrigkeit Ankreutzen:
zb.
Nein, weil :
Ich mit mehren Leuten im Urlaub war und man nicht genau erkennen kann wer das ist ?!?
Und wenn Die das Foto überprüfen muss ich dann mit mehrkosten rechnen, oder kann man das erstmal so machen ?
Geblitzt - Anhörungsbogen.
14. Juli 2016
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Frage vom 14. Juli 2016 | 13:58
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Geblitzt - Anhörungsbogen.
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#1
Antwort vom 14. Juli 2016 | 14:53
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Können tust du das, ja, aber warum solltest du? Du bist doch gefahren und warst ja wohl auch zu schnell. Wenn du einen Widerspruch abgibst, dann solltest du mit höheren Kosten rechnen, ja.
#2
Antwort vom 14. Juli 2016 | 15:49
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
weil ich nicht 120 Euro bezahlen möchte und nicht 1 Punkt haben möchte...
Die Frage ist was passiert wenn man erstmal es nicht zu gibt
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Juli 2016 | 16:28
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Dann wird ermittelt werden und du hast die Kosten für den Widerspruch noch zusätzlich zu tragen.
#4
Antwort vom 14. Juli 2016 | 19:25
Von
Status: Praktikant (601 Beiträge, 297x hilfreich)
ZitatHallo, ich wurde mit 34 Km/h geblitzt und es drohen 1Punkt und 120 Euro. :
Ich nehme nicht an, dass Du mit 34 km/h geblitzt wurdest, sondern mit 34 km/h zuviel. Wie hoch war die vorgeworfene Geschwindigkeit, und wieviel war erlaubt?
#5
Antwort vom 14. Juli 2016 | 19:30
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Autobahn 80 mit 114
#6
Antwort vom 14. Juli 2016 | 19:58
Von
Status: Praktikant (601 Beiträge, 297x hilfreich)
ZitatAutobahn 80 mit 114 :
Das hatte ich befürchtet. Der Hintergrund meiner Frage ist: Es ist nicht gleichgültig, ob man beispielsweise 154 bei erlaubten 120 gefahren ist, oder 114 bei erlaubten 80. Im ersten Fall wäre es eine Überschreitung um 28%, im zweiten Fall eine Überschreitung um 42,5%.
Sobald es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen um 40% oder mehr handelt, steht Vorsatz im Raum, und Vorsatz führt nochmals zur Verdopplung des Bußgeldes.
Wenn tatsächlich nur ein Bescheid um 120 Euro kommt, dann würde ich persönlich die Füße stillhalten und schnell zahlen, bevor noch jemand auf die Idee kommt, Vorsatz zu unterstellen. Insbesondere, weil dann auch die möglicherweise vorhandene Rechtsschutzversicherung keinen Cent übernimmt (siehe Link oben).
-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 14.07.2016 20:03
#7
Antwort vom 15. Juli 2016 | 09:12
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
ZitatKann ich im Anhörungsbogen zur Ordnukgswiedrigkeit Ankreutzen: :
zb.
Nein, weil :
Klar, ankreuzen kann man vieles...
Ob man damit durchkommt ist eine andere Sache... Sollte der Fahrer tatsächlich nicht identifiziert werden können (was ich mir schwer vorstellen kann), droht die Auflage eines Fahrtenbuchs... Und ob man sich damit eine Freude macht?
Des Weiteren:
ZitatSobald es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen um 40% oder mehr handelt, steht Vorsatz im Raum, und Vorsatz führt nochmals zur Verdopplung des Bußgeldes. :
Also, zahlen, Brief Schreddern und nicht weiter ärgern.
Ich empfehle mich.
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