Geblitzt- 4 Monate Später!?!

13. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
romtru
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)
Geblitzt- 4 Monate Später!?!

hallo,

wurde auf der dienstfahrt geblitzt
NUN- ich war mit einem Mietauto dienstlich unterwegs, daher hat sich die Bußgeldvorderung wohl in auf den Stationen etwas aufgehalten:

Mietautoservice -> Mein Arbeitgeber -> und schließlich ich, nach knapp 4 Monaten.

Hat das eine Bewandnis für mich oder MUSS ich trotz der abgelaufenen 3 Moante bezahlen?

ich hoffe, konnte meine Sachlage verständlich schilder, ansonsten einfach nochmal nachfragen.

Für die antworten schon mal einen großen dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von romtru am 13.11.2012 22:56

Hat das eine Bewandnis für mich oder MUSS ich trotz der abgelaufenen 3 Moante bezahlen?

Wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem "ersten Anschreiben" 3 Monate vergangen sind ist es verjährt. Wenn du aber jetzt aber gar die dritte Stelle bist die angeschrieben wurde tritt zwischen dem ersten Schreiben bis zur endgültigen Fahrerermittlung eine Hemmung der Verjährung ein, d.h. dass der Vorfall nicht verjährt ist.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

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#2
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
Wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem "ersten Anschreiben" 3 Monate vergangen sind ist es verjährt.


Das dürfte ein wenig zu ungenau sein. Das "erste Anschreiben" ist wohl der "Anhörungsbogen". Die Verjährung wird z.B. unterbrochen durch die Vernehmung des Betroffenen oder durch die Bekanntgabe, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder bereits durch die Anordnung der beiden vorherigen Maßnahmen. Es ist also nicht notwendig, dass der Betroffene innerhalb von drei Monaten "Post" bekommt.

Es reicht aus, dass die Behörde innerhalb der ersten drei Monate gegen den TE ermittelt und z.B. die Versendung des "Anhörungsbogens" anordnet.

Die Frage des TE lässt sich hier nicht beantworten. Dazu müsste man die Ermittlungsakte einsehen können.

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