Hallo ,wurde vor 1,5 Monaten im Ort mit 12kmh zu viel geblitzt , habe aber bis heute keinen Anhörungsbogen bekommen , aber heut nen Bußgeldbescheid , wo extra 23,50 Euro dazugekommen sind .Das ich 25 Euro als Geldbuße zahlen muss ist klar , wurde ja geblitzt , mich ärgern die 23,50 Euro extra ....kann ich dageghen was machen ?
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Geblitzt , kein Anhörungsbogen , jetzt Bußgeldbesc
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Nein.
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Hallo ,wurde vor 1,5 Monaten im Ort mit 12kmh zu viel geblitzt , habe aber bis heute keinen Anhörungsbogen bekommen
Bekommt man denn bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 12km/h überhaupt einen Anhörungsbogen?
Normalerweise bekommt man doch erst ab 21km/h zu schnell einen Anhörungsbogen.
Wie sind denn die 23,50 Euro zusätzlich deklariert?
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Bei Sachen unter 21 km/h bekommt man auch eine Anhörung, verbunden mit einem Verwarnungsgeldangebot. Wenn dieses, wie hier anscheinend, den Betroffenen nicht erreicht hat und dann eben ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, ist das zwar ärgerlich aber trotzdem formal korrekt, da kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Verwarnung besteht.
23,50 Euro sind normal; 20 Euro Gebühren und 3,50 Euro Auslagen für die Zustellung.
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OK, mit der ersten Anhörung ist dann wohl der Busgeldbescheid gemeint, in dem mir mein Fehlverhalten vorgehalten wird und der Überweisungsträger beiliegt.
Dies hat der TE wohl nicht erhalten und damit dann natürlich die Frist zum bezahlen nicht eingehalten.
Daher wird es jetzt eben ein weing teurer.
Hab eben schon lange kein Ticket mehr bekommen und bin auch die letzten Jahre nicht geblitzt worden.
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quote:
OK, mit der ersten Anhörung ist dann wohl der Busgeldbescheid gemeint, in dem mir mein Fehlverhalten vorgehalten wird und der Überweisungsträger beiliegt.
Nein, rechtlich ist es eben gerade kein Bußgeldbescheid, sondern ein Verwarnungsgeldangebot. Ein Bußgeldbescheid ist IMMER mit Gebühren und Auslagen verbunden, das Verwarnungsgeldangebot nicht.
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