Geblitzt , kein Anhörungsbogen , jetzt Bußgeldbesc

4. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)
Geblitzt , kein Anhörungsbogen , jetzt Bußgeldbesc

Hallo ,wurde vor 1,5 Monaten im Ort mit 12kmh zu viel geblitzt , habe aber bis heute keinen Anhörungsbogen bekommen , aber heut nen Bußgeldbescheid , wo extra 23,50 Euro dazugekommen sind .Das ich 25 Euro als Geldbuße zahlen muss ist klar , wurde ja geblitzt , mich ärgern die 23,50 Euro extra ....kann ich dageghen was machen ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Nein.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Hallo ,wurde vor 1,5 Monaten im Ort mit 12kmh zu viel geblitzt , habe aber bis heute keinen Anhörungsbogen bekommen


Bekommt man denn bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 12km/h überhaupt einen Anhörungsbogen?
Normalerweise bekommt man doch erst ab 21km/h zu schnell einen Anhörungsbogen.

Wie sind denn die 23,50 Euro zusätzlich deklariert?


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

Bei Sachen unter 21 km/h bekommt man auch eine Anhörung, verbunden mit einem Verwarnungsgeldangebot. Wenn dieses, wie hier anscheinend, den Betroffenen nicht erreicht hat und dann eben ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, ist das zwar ärgerlich aber trotzdem formal korrekt, da kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Verwarnung besteht.

23,50 Euro sind normal; 20 Euro Gebühren und 3,50 Euro Auslagen für die Zustellung.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

OK, mit der ersten Anhörung ist dann wohl der Busgeldbescheid gemeint, in dem mir mein Fehlverhalten vorgehalten wird und der Überweisungsträger beiliegt.
Dies hat der TE wohl nicht erhalten und damit dann natürlich die Frist zum bezahlen nicht eingehalten.
Daher wird es jetzt eben ein weing teurer.
Hab eben schon lange kein Ticket mehr bekommen und bin auch die letzten Jahre nicht geblitzt worden.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

quote:
OK, mit der ersten Anhörung ist dann wohl der Busgeldbescheid gemeint, in dem mir mein Fehlverhalten vorgehalten wird und der Überweisungsträger beiliegt.


Nein, rechtlich ist es eben gerade kein Bußgeldbescheid, sondern ein Verwarnungsgeldangebot. Ein Bußgeldbescheid ist IMMER mit Gebühren und Auslagen verbunden, das Verwarnungsgeldangebot nicht. :)

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